Drucksache - DS/2029/III  

 
 
Betreff: Sozialer Verdrängung durch Umwandlung in Wohneigentum entgegenwirken II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Wesener, DanielBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
15.12.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
18.01.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.01.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Berliner Senat für den Erlass einer "Umwandlungsverordnung" nach § 172 Abs. 1 BauGB einzusetzen, die in Milieuschutzgebieten eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig macht. 

 

 

Begründung:

 

Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist einer der "Motoren" sozialer Verdrängung. Zwischen 2004 und 2009 sind allein im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg über 5 200 Mietwohnungen umgewandelt worden - in der Regel zulasten ihrer bisherigen BewohnerInnen. Die gegenwärtige Entwicklung auf dem innerstädtischen Immobilienmarkt verstärkt diesen Trend, da der Aufkauf von Wohnhäusern und deren Aufteilung, Sanierung und anschließende Vermarktung als Einzelwohnungseigentum für Investoren ein lukratives Geschäftsmodell darstellt (siehe auch DS/1978/III). 

 

Seit 1998 existiert in § 172 Abs. 1 Nr. 2., Abs. 4 BauGB für Gemeinden die Möglichkeit, die Umwandlung in Wohnungseigentum durch den Erlass einer Umwandlungsverordnung (UmwVO) einer vorherigen Genehmigungspflicht zu unter­werfen. Die Verordnung erhält Rechtskraft in Gebieten, die einer "Sozialen Erhaltungssatzung" unterliegen, also als Milieuschutzgebiete ausgewiesenen sind. Im Stadtstaat Hamburg wird dies mit beträchtlichem Erfolg praktiziert: Durch das Instrument der UmwVO ging die Umwandlung in Eigentumswohnungen in den betroffenen Quartieren stark zurück und führte zu einer sozialen Stabilisierung. In Berlin steht trotz einer entsprechenden Passage in der Koalitionsvereinbarung der Erlass einer UmwVO noch aus.
 

Die "Soziale Erhaltungssatzung" als städtebauliches Instrument nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB dient dem "Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen". Eine UmwVO mit Genehmigungsvorbehalt birgt die Chance, diese Intention zu stärken und das Verdrängungsrisiko für die Bewohnerinnen und Bewohner zu reduzieren.

 

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für UMV.

 

18.01.2011 UMV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Berliner Senat für den Erlass einer "Umwandlungsverordnung" nach § 172 Abs. 1 BauGB einzusetzen, die in Milieuschutzgebieten eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig macht. 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Berliner Senat für den Erlass einer "Umwandlungsverordnung" nach § 172 Abs. 1 BauGB einzusetzen, die in Milieuschutzgebieten eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig macht. 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: