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Drucksache - DS/2048/III
Ich frage das Bezirksamt: 1. Wie hoch ist die Ausfallquote bei den MitarbeiterInnen des
Bezirksamts Friedrichshain- Kreuzberg aus o.g. Grund (bitte möglichst differenziert nach Abteilung
und unter Einbeziehung der abgeordneten MitarbeiterInnen des Jobcenters sowie
der MitarbeiterInnen des Kita Eigenbetriebs)? 2. In welchem Amt/ welcher Serviceeinheit/ welchem Fachbereich ist die
Ausfallquote wegen Krankheit am geringsten bzw. am höchsten? Die
gestellten Fragen zu 1 und 2 können vom Bezirksamt nicht beantwortet werden. E ist seit
Jahren, wegen fehlender Zustimmung des Hauptpersonalrates ,nicht zulässig, den
Abwesenheitsdatenbestand aus dem IPV- System auszuwerten. Auf der
Grundlage der abgeschlossene Dienstvereinbarung zwischen dem Hauptpersonalrat
und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 12.11.2007 über das
betriebliche Gesundheitsmanagement in der Berliner Verwaltung gibt die Zentrale Stelle der
Senatsverwaltung lediglich einen jährlichen Gesundheitsbericht heraus und
veröffentlicht diesen. Der
aktuelle Bericht aus dem Jahr 2009 stellt u.a. vergleichend ausschließlich die
Gesundheitsquoten der Dienststellen des Landes Berlin 2007-2009 dar und
analysiert diese nach Beschäftigtengruppen und Geschlechtern. Nach diesem
Bericht hat das Bezirksamt eine Gesundheitsquote von 91,3 %. Gegenüber
2008 hat sich die Quote um 0,6 % verschlechtert. Im
Vergleich zu den anderen Bezirken liegt der Bezirk damit im Mittelfeld. ( 91,8 BA
Spandau- 90,5 % BA Mitte) ( Platz 5 mit 3 weiteren Bezirken) 3. Welche (gesundheitspräventiven) Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um
krankheitsbedingte Ausfälle der Beschäftigten zu minimieren? Das
Bezirksamt ergreift im Rahmen einer jährlichen Planung durch eine
Steuerungsgruppe des Bezirksamtes eine Vielzahl von präventiven Maßnahmen. Die
Einzelheiten können gerne dargelegt werden, würden aber hier den Rahmen
sprengen. ( siehe
Maßnahmeplan AG PM/GM) und Gesundheitsberichtsordner. Die
einzelnen Maßnahmen werden anhand der Gesundheitsberichterstattung entwickelt.
Gesundheitsbefragungen, Unfallberichterstattung, Demographiedaten u.a.. Dabei
unterstützen Fachkräfte des Arbeitsschutzes, die Betriebsärztin, der
Kooperationspartner Team Gesundheit der City- BKK u.a.) Darüber
hinaus findet das gesetzlich vorgeschriebene Betriebliche
Eingliederungsmanagement gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX statt. Die
Einzelheiten sind Bestandteil eines Konzeptes zum gesundheitsorientierten
Führen und dem BEM des Bezirksamtes. Nachfragen: 1. Wie viele Langzeiterkrankte (Krankheit länger als 6 Wochen) gibt es
derzeit im Bezirksamt und wie viele Beschäftigte erhielten auf Grund einer
längeren Erkrankung in 2009 eine Einladung zur amtsärztlichen Untersuchung? Es
erfolgen Vorstellungen zu amtsärztlichen Untersuchungen aus sehr
unterschiedlichen Gründen. ( z.B.
Einstellungsuntersuchungen, aus besonderem Anlass) Die
Anzahl und die Gründe sind nicht im Datenbestand erfasst und daher nicht
auswertbar. 2. Gibt es bezüglich der hier gestellten Fragen Vergleichswerte/
Erkenntnisse über die Situation in den anderen Bezirken? Siehe
Antwort zu 1.und 2. Mit freundlichen Grüßen Dr. Franz Schulz Bezirksbürgermeister |
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