Drucksache - DS/1972/III  

 
 
Betreff: Einwendungen gemäß §52 der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung gegen die Amtsführung der Bezirksstadträtin Jutta Kalepky
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/FDPSPD/FDP
Verfasser:1. Hehmke, Andy
2. Salonek, Gumbert
Hehmke, Andy
Drucksache-Art:AntragDrucksache zurückgezogen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.11.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg vertagt   
15.12.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg zurückgezogen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV erhebt gemäß des § 52 der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Einwendungen gegen die Führung der Geschäfte von Frau Bezirksstadträtin Jutta Kalepky.

 

Begründung:

 

Seit ihrem Amtsantritt zeichnet sich Frau Kalepky durch immer größer werdende Verfehlungen aus. Einige wenige Stichpunkte sind nur:

 

-          Einführung von Parkraumbewirtschaftung am Marheinekeplatz gegen eindeutigen Bürgerwillen und gegen ihr Wort am Ausschuss vorbei.

-          Exorbitante Kostensteigerung von 90.000 € auf 1,5 Millionen € bei dem Bau des Jugendregionaldienstes am Halleschem Ufer, und fertig ist er immer noch nicht.

-          Schulbaustellen werden zu Schuljahresbeginn frei gegeben und anschließend richtigerweise von der Schulstadträtin wieder eingezogen.

-          Straßenausbaubeitragsbeträge werden nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum erhoben.

-          Vom Senat bewilligte Gelder für die dringende Unterhaltung des Mehrgenerationenhauses am Wassertorplatz drohen zu verfallen, weil nicht mit dem Umbau rechtzeitig begonnen wird.

 

Damit hat Frau Kalepky unter Beweis gestellt, dass sie nicht in der Lage ist, ihr Amt auszuführen.

 

15.12.2010 BVV

 

Die antragstellende Fraktion zieht den Antrag zurück.

 
 

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