Drucksache - DS/2040/III  

 
 
Betreff: Pressespiegel (II); Hier: Bezug auf DS 1951/III
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Assatzk, MirkoAssatzk, Mirko
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
15.12.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.       Welche Ergebnisse erbrachte bisher die am 3. November 2010 sich konstituierende, abteilung-übergreifende Arbeitsgruppe „Öffentlichkeitsarbeit“ zum Thema Presse-Spiegel?

2.       Warum erhalten die Fraktionen nicht wie bis März 2010 üblich, den seit dem 8. Juli wieder in Papierform erstellten Presse-Spiegel?

3.       Wann ist mit einer BA-Entscheidung für einen digitalen Presse-Spiegel zu rechnen?

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                        16.12.2010

Bezirksbürgermeister

 

 

Herrn Bezirksverordneten

Mirko Assatzk

 

über

 

BVV-Büro

 

 

F DS/2040/III – Mündliche Anfrage Pressespiegel (II); Hier Bezug auf DS 1951/III

 

 

Sehr geehrter Herr Assatzk,

 

Ihre o. g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

(1)   Welche Ergebnisse erbrachte bisher die am 3. November 2010 sich konstituierende, abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe „Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Pressespiegel?

 

Die Mitglieder der abteilungsübergreifenden Arbeitsgruppe haben sich auf ihrer zweiten Zusammenkunft am 08.12.2010 u. a. dem Thema Pressespiegel gewidmet und hier zunächst die jeweils bestehenden Vor- und Nachteile der beiden Varianten Online- und Papierpressespiegel zusammengetragen.

 

 

(2)   Warum erhalten die Fraktionen nicht wie bis März 2010 üblich, den seit dem       8.  Juli wieder in Papierform erstellten Pressespiegel?

 

Der Papierpressespiegel wird durch den Mitarbeiter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erstellt und in der Vervielfältigungsstelle sieben Mal kopiert. Ein Exemplar des Pressespiegels geht an das Büro der BVV, weitere Exemplare erhalten die Büros der Bezirksstadträte und der Personalrat.

 

Wenn ein solcher Pressespiegel in einer Auflage von mehr als sieben Stück kopiert oder nachgedruckt werden würde, müsste das Bezirksamt zusätzlich zu den Abonnementkosten eine Vergütung in Höhe von ca. 5 Cent je A4 Seite an die Verwertungsgesellschaft Wort entrichten, da es sich sonst einer Urheberrechtsverletzung schuldig machen würde. Diese zusätzlichen Mittel stehen dem Bezirksamt nicht zur Verfügung.

 

(3)   Wann ist mit einer BA-Entscheidung für einen digitalen Pressespiegel zu rechnen?

 

Das Bezirksamt wird voraussichtlich im ersten Quartal 2011 eine abschließende Entscheidung bezüglich des Pressespiegels treffen.

 

 

 

Franz Schulz

 

 
 

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