Drucksache - DS/1691/III  

 
 
Betreff: Reinigung der Wendenwiese
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUVorsteherin
Verfasser:Müller, GötzBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:CDU
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.03.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
20.04.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.04.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
15.12.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1691 III Reinigung der Wendenwiese  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob die bisher übliche Praxis, die Wendenwiese zweimal wöchentlich zu reinigen noch nach Wegfall der Grillerlaubnis nötig ist.

Sofern sich dabei ergibt, dass weniger Reinigungsgänge erforderlich sind, sollten die hierfür gebundenen Kräfte zur Reinigung anderer Grünanlagen eingesetzt werden.

 

Begründung:

 

Zu Zeiten der Grillerlaubnis waren zweifellos zwei wöchentliche Reinigungsgänge erforderlich. Das Bezirksamt hat die Reinigung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen per Ausschreibung vergeben. Der Einsatzort dieser Kräfte sollte den jeweiligen Notwendigkeiten entsprechen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung  beschließt:

 

Der Antrag wird in den Ausschuss für Umwelt und Verkehr überwiesen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob die bisher übliche Praxis, die Wendenwiese zweimal wöchentlich zu reinigen noch nach Wegfall der Grillerlaubnis nötig ist.

Sofern sich dabei ergibt, dass weniger Reinigungsgänge erforderlich sind, sollten die hierfür gebundenen Kräfte zur Reinigung anderer Grünanlagen eingesetzt werden.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob die bisher übliche Praxis, die Wendenwiese zweimal wöchentlich zu reinigen noch nach Wegfall der Grillerlaubnis nötig ist.

Sofern sich dabei ergibt, dass weniger Reinigungsgänge erforderlich sind, sollten die hierfür gebundenen Kräfte zur Reinigung anderer Grünanlagen eingesetzt werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 
 

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