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Drucksache - DS/1691/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob die bisher übliche Praxis, die Wendenwiese zweimal wöchentlich zu reinigen noch nach Wegfall der Grillerlaubnis nötig ist. Sofern sich dabei ergibt, dass weniger Reinigungsgänge erforderlich sind, sollten die hierfür gebundenen Kräfte zur Reinigung anderer Grünanlagen eingesetzt werden.
Begründung:
Zu Zeiten der Grillerlaubnis waren zweifellos zwei wöchentliche Reinigungsgänge erforderlich. Das Bezirksamt hat die Reinigung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen per Ausschreibung vergeben. Der Einsatzort dieser Kräfte sollte den jeweiligen Notwendigkeiten entsprechen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird in den Ausschuss für Umwelt und Verkehr überwiesen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob die bisher übliche Praxis, die Wendenwiese zweimal wöchentlich zu reinigen noch nach Wegfall der Grillerlaubnis nötig ist. Sofern sich dabei ergibt, dass weniger Reinigungsgänge erforderlich sind, sollten die hierfür gebundenen Kräfte zur Reinigung anderer Grünanlagen eingesetzt werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob die bisher übliche Praxis, die Wendenwiese zweimal wöchentlich zu reinigen noch nach Wegfall der Grillerlaubnis nötig ist. Sofern sich dabei ergibt, dass weniger Reinigungsgänge erforderlich sind, sollten die hierfür gebundenen Kräfte zur Reinigung anderer Grünanlagen eingesetzt werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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