Drucksache - DS/1802/III  

 
 
Betreff: Kreativquartier Südliche Friedrichstadt: soziale und nachhaltige Stadtteilentwicklung durch nutzungsorientiertes Vergabeverfahren sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Wesener, DanielBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:B'90 Die Grünen
   Vorsteherin
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.06.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
15.12.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Kultur und Bildung Vorberatung
02.02.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt Vorberatung
13.01.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Stadtplanung und Bauen Vorberatung
16.02.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.02.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 22.06.2010 PDF-Dokument
2. Version vom 30.06.2010 PDF-Dokument
3. Version vom 30.06.2010 PDF-Dokument
1802 Kreativquartier  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber der Berliner Großmarkt GmbH, dem Liegenschaftsfonds Berlin und den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass die Veräußerung der Randflächen des Blumengroßmarktareals nicht durch ein bedingungsfreies Höchstbieterverfahren, sondern im Rahmen eines nutzungsorientierten Vergabeverfahren erfolgt. Das damit verbundene Ziel soll die Etablierung eines Kultur-, Bildungs- und Kreativwirtschaftsquartiers im Kontext der benachbarten Museums- und Bildungseinrichtungen sein, dessen Entwicklung im Sinne einer nachhaltigen und sozialen Stadtteilentwicklung unter Einbeziehung der Bedarfe und Problemlagen der umliegenden Kieze erfolgen soll.

 

Die Erarbeitung des nutzungsorientierten Vergabeverfahrens soll unter Einbeziehung des lokalen Netzwerkes von Kreativwirtschaft und Bildungseinrichtungen auf der Basis des "KuKQ-Konzeptes" erfolgen.

 

 

Begründung:

Mit der Ausgestaltung vom Bieter- und Vergabeverfahren für die Randflächen des Blumengroßmarktareals fällt eine Vorentscheidung über die zukünftige Entwicklung des Quartiers Südliche Friedrichstadt. Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg hat sich bereits in der Vergangenheit für ein Kreativquartier mit Kunst-, Kultur- und Bildungseinrichtungen und als Standort der Kreativwirtschaft ausgesprochen. Mit der Nachnutzung der Blumengroßmarkthalle durch das Jüdische Museum ist ein erster Schritt in diesem Sinne getan. Nun kommt es darauf an, die umliegenden und Randflächen im städtebaulichen Kontext und auf der Grundlage des Konzepts  "Kunst- und Kreativquartier" kurz "KuKQ-Konzept" zu entwickeln. Hierbei müssen im Sinne einer nachhaltigen und sozialen Stadtteilentwicklung die Bedarfe und Problemlagen der BewohnerInnen der umliegenden Kieze besondere Berücksichtigung finden und die Chancen auf positive Wechselwirkungen gewahrt werden. Entsprechende Projektskizzen, Gutachten und Workshopergebnisse liegen bereits vor. Das "KuKQ-Konzept" für das Blumengroßmarktareal wurde im Rahmen eines laufenden Leitbildprozesses unter dem Titel "Kreativquartier Südliche Friedrichstadt", im Auftrag des Bündnisses für Wirtschaft  und Arbeit Friedrichshain-Kreuzberg entwickelt und wird von einem Netzwerk lokaler Kreativwirtschafts- und Bildungseinrichtungen unterstützt.

 

Dieses Ziel droht durch ein - von den Entscheidungsträgern der BGM dem Vernehmen nach geplantes - bedingungsfreies Vergabeverfahren konterkariert zu werden. In einem solchen erhält der Höchstbietende den Zuschlag, nicht das beste Konzept. Dies gilt es zu verhindern. Vielmehr muss das Vergabeverfahren nutzungsorientiert ausgestaltet werden und Voraussetzungen formulieren, die dem Ziel eines Kreativquartiers und den Erfordernissen einer integrierten Stadtentwicklung entsprechen. Die Moderation zukünftiger Entwicklungen durch impulsgebende und vernetzte Akteure vor Ort, ist Voraussetzung für die Etablierung eines in das umliegende Quartier integrierten Kreativquartiers, das als lebendiger Begegnungsort und Motor der Quartiersentwicklung fungiert.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber der Berliner Großmarkt GmbH, dem Liegenschaftsfonds Berlin und den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass die Veräußerung der Randflächen des Blumengroßmarktareals nicht durch ein bedingungsfreies Höchstbieterverfahren, sondern im Rahmen eines nutzungsorientierten Vergabeverfahren erfolgt. Das damit verbundene Ziel soll die Etablierung eines Kultur-, Bildungs- und Kreativwirtschaftsquartiers im Kontext der benachbarten Museums- und Bildungseinrichtungen sein, dessen Entwicklung im Sinne einer nachhaltigen und sozialen Stadtteilentwicklung unter Einbeziehung der Bedarfe und Problemlagen der umliegenden Kieze erfolgen soll.

 

Die Erarbeitung des nutzungsorientierten Vergabeverfahrens soll unter Einbeziehung des lokalen Netzwerkes von Kreativwirtschaft und Bildungseinrichtungen auf der Basis des "KuKQ-Konzeptes" erfolgen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Text, s. Anlage!

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes ist überwiesen in die Ausschüsse KuBi, Wirtschaft und Stadtplanung (ff).

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

23.02.11

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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