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Drucksache - DS/2052/III
Ich
frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von
Berlin 15.12.10
Abt. Gesundheit, Soziales und Beschäftigung -2644 GesSozDez anbei
übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage. Vorbemerkung: Das Gestzgebungsverfahren zum Bildungs- und Teilhabepaket (enthalten im Gesetz zur
Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch ) ist bisher noch nicht abgeschlossen. Die Abstimmung im
Bundesrat über dieses Gesetz ist für den 17.12.10 vorgesehen. Der
Vermittlungsausschuss wurde für den 20.12.10 festgesetzt. Bis zum
Erlass dieses Gesetzes gibt es für den entsprechenden Verwaltungsvollzug keine
rechtliche Grundlage. 1. Wie wird das Verfahren zwischen
Schulen/Kitas auf der einen und dem Jobcenter Friedrichshain- Kreuzberg auf der
anderen Seite zur Umsetzung des Bildungspaketes gestaltet? Das JobCenter wird entsprechend den
Geschäftsanweisungen der BA Verträge mit den Leistungsanbietern abschließen. 2. Wie kann gewährleistet werden,
dass die Inanspruchnahme der Gutscheine und Kostenübernahme z.B. bei der
Mittagsverpflegung, den Ausflügen und Klassenfahrten und bei der Lernförderung
diskriminierungsfrei und möglichst anonym für die betroffenen Kinder erfolgen
kann? Eine anonyme Leistungsorganisation
ist nicht möglich. Die Vermeidung von Diskriminierung wird eine Herausforderung
an alle Beteiligten werden. 3. Wie werden bisherige Landes- und
Bezirksfinanzierungen zukünftig ergänzend oder begleitend zur Jobcenterförderung
eingesetzt, um eine annähernd ausreichende und gleichberechtigte
Leistungserbringung insbesondere bei der Lernförderung und der
Mittagsverpflegung zu gewähren? Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht
beantwortet werden. Mit
freundlichen Grüßen Knut
Mildner- Spindler
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