Drucksache - DS/2052/III  

 
 
Betreff: Bildungspaket II - Kooperation Schulen/Kitas und Jobcenter
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Brandt, RüdigerBrandt, Rüdiger
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
15.12.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

  1. Wie wird das Verfahren zwischen Schulen/Kitas auf der einen und dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg auf der anderen Seite zur Umsetzung des Bildungspaketes gestaltet?

 

  1. Wie kann gewährleistet werden, dass die Inanspruchnahme der Gutscheine und Kostenübernahme z.B. bei der Mittagsverpflegung, den Ausflügen und Klassenfahrten und bei der Lernförderung diskriminierungsfrei und möglichst anonym für die betroffenen Kinder erfolgen kann?

 

  1. Wie werden bisherige Landes- und Bezirksfinanzierungen zukünftig ergänzend oder begleitend zur Jobcenterförderung eingesetzt, um eine annähernd ausreichende und gleichberechtigte Leistungserbringung insbesondere bei der Lernförderung und der Mittagsverpflegung zu gewähren?

 

 

 Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                      15.12.10

Abt. Gesundheit, Soziales und Beschäftigung                                                       -2644

GesSozDez

 

 

 

anbei übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage.

 

Vorbemerkung:  Das Gestzgebungsverfahren zum  Bildungs- und Teilhabepaket (enthalten im Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ) ist bisher noch nicht abgeschlossen. Die Abstimmung im Bundesrat über dieses Gesetz ist für den 17.12.10 vorgesehen. Der Vermittlungsausschuss wurde für den 20.12.10 festgesetzt.

 

Bis zum Erlass dieses Gesetzes gibt es für den entsprechenden Verwaltungsvollzug keine rechtliche Grundlage. 

 

1. Wie wird das Verfahren zwischen Schulen/Kitas auf der einen und dem Jobcenter Friedrichshain- Kreuzberg auf der anderen Seite zur Umsetzung des Bildungspaketes gestaltet?

 

Das JobCenter wird entsprechend den Geschäftsanweisungen der BA Verträge mit den Leistungsanbietern abschließen.

 

2. Wie kann gewährleistet werden, dass die Inanspruchnahme der Gutscheine und Kostenübernahme z.B. bei der Mittagsverpflegung, den Ausflügen und Klassenfahrten und bei der Lernförderung diskriminierungsfrei und möglichst anonym für die betroffenen Kinder erfolgen kann?

 

Eine anonyme Leistungsorganisation ist nicht möglich. Die Vermeidung von Diskriminierung wird eine Herausforderung an alle Beteiligten werden.

 

3. Wie werden bisherige Landes- und Bezirksfinanzierungen zukünftig ergänzend oder begleitend zur Jobcenterförderung eingesetzt, um eine annähernd ausreichende und gleichberechtigte Leistungserbringung insbesondere bei der Lernförderung und der Mittagsverpflegung zu gewähren?

 

Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 

 

 

 
 

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