Drucksache - DS/2025/III  

 
 
Betreff: Familienturnen in den bezirklichen Turnhallen und auf den Sportplätzen kostenfrei für die Träger der Jugendhilfe ermöglichen, die Leistungen für den Bezirk erbringen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Burkert-Eulitz, MarianneBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
15.12.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Jugendhilfe Vorberatung
04.01.2011    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe      
Sport Vorberatung
19.01.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport vertagt   
16.02.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport im Ausschuss abgelehnt   
Sport Vorberatung
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.02.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber der Landesebene insoweit einzusetzen, dass die SPAN abgeändert wird und freie Träger der Jugendhilfe, die Leistungen für den Bezirk nach dem SGB VIII für Kinder, Jugendliche und ihre Familien erbringen, die Hallen bei Bedarf und Möglichkeiten kostenfrei nutzen können, insbesondere dann, wenn sie Beschlüsse der BVV umsetzen.

 

Begründung:

 

Die BVV und der JHA hatten beschlossen, dass es Angebote für das Familienturnen bei den Familienzentren geben sollten. Einige Träger haben dies gern aufgenommen und eigene Angebote entwickelt. Dafür wurden am Wochenende auch Hallenzeiten in Sporthallen zur Verfügung gestellt. Die Familien nehmen die Angebote gerne an. Die Problematik hierbei ist, dass z.B. ein Familienzentrum, welches solche Angebote anbietet und im Auftrag des Bezirkes tätig ist und von ihm finanziert wird und gesetzliche Leistungen durchführt, für die Nutzung bei der Durchführung dieser Angebote pro Stunde bis zu 35,00 Euro an den Bezirk zahlen muss, weil es kein privilegierter Sportverein ist, diese können die bezirklichen Einrichtungen nämlichen kostenfrei nutzen. Diese Situation muss abgeändert werden und Gleichbehandlung gewährleistet werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den JHA und den Ausschuss für Sport ff.

 

04.01.2011 JHA

Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Sport ff.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass freie Träger der Jugendhilfe, die Leistungen für den Bezirk nach dem SGB VIII für Kinder, Jugendliche und ihre Familien erbringen, die bezirklichen Sporthallen und Sportplätze bei Bedarf und Möglichkeiten kostenfrei nutzen können, insbesondere dann, wenn sie Beschlüsse der BVV umsetzen.

 

 

Sport 16.02.11

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag zur Drucksache 2025/III wird abgelehnt.

 

23.02.2011 ÄA

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass freie Träger der Jugendhilfe, die Leistungen für den Bezirk nach dem SGB VIII für Kinder, Jugendliche und ihre Familien erbringen, die bezirklichen Sporthallen und Sportplätze bei Bedarf und Möglichkeiten kostenfrei nutzen können, insbesondere dann, wenn sie Beschlüsse der BVV umsetzen.

 

23.02.2011 BVV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass freie Träger der Jugendhilfe, die Leistungen für den Bezirk nach dem SGB VIII für Kinder, Jugendliche und ihre Familien unentgeltlich erbringen, die bezirklichen Sporthallen und Sportplätze bei Bedarf und Möglichkeiten kostenfrei (ohne Betriebskostenanteil) nutzen können, insbesondere dann, wenn sie Beschlüsse der BVV umsetzen.

 

 
 

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