Drucksache - DS/1688/III  

 
 
Betreff: AG Erbbau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Jaath, KristineBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.03.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
15.12.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Immobilienservice und Verwaltung Vorberatung
05.01.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Immobilienservice und Verwaltung      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.01.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS1688_VzK AG Erbbau  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Ausschüssen PHI sowie Immobilienservice und Verwaltung über die Zwischenergebnisse der AG Erbbau in vierteljährlichen Abständen in Form einer Übersichtsliste zu berichten.

 

Begründung:

 

Politik und Verwaltung arbeiten gleichermaßen intensiv an der Reduzierung der budgetunwirksamen Kosten. Damit die BVV ihre gesetzliche Kontrollaufgabe wahrnehmen kann, ist es wichtig, dass ihr die entsprechenden Informationen und Arbeitsergebnisse der Verwaltung und des Bezirksamts zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Ausschüssen PHI sowie Immobilienservice und Verwaltung über die Zwischenergebnisse der AG Erbbau in vierteljährlichen Abständen in Form einer Übersichtsliste zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss Immobilien und Verwaltung überwiesen.

 

 

 

05.01.11 ImmoVerw

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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