Drucksache - DS/2035/III  

 
 
Betreff: Heizpilze
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Müller, GötzMüller, Götz
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
15.12.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

1.       Wie oft, mit welchen Instrumenten und mit welchem Erfolg hat das Bezirksamt das zum 1. Januar 2009 mit allen Berliner Innenstadtbezirken vereinbarte Heizpilzverbot auf öffentlichem Straßenland durchgesetzt?

2.       Wie hoch war das höchste Bußgeld, das wegen eines illegal aufgestellten Heizpilzes in Friedrichshain-Kreuzberg verhängt worden ist und wie oft kam es zu einem Bußgeld in dieser Höhe?

3.       stieg die Höhe der angeforderten Bußgelder, wenn wiederholt gegen das Heizpilzverbot verstoßen wurde?

1. Nachfrage:

Welche weiteren Instrumente wie Beschlagnahmung der Heizpilze oder Entzug der Gaststättenkonzessionen wurden mit welchem Ergebnis geprüft, wie häufig angedroht und wie häufig umgesetzt?

 

Beantwortung: BezStR Herr Dr. Beckers

 

Frage 1

Es wird keine gesonderte Statistik über Bußgeldverfahren wegen des Aufstellens von Heiz­pilzen geführt. Seit dem Verbot sind aber nur wenige Verstöße festgestellt und nur wenige Bußgelder erhoben. Der Hintergrund dafür ist, dass bei der Erstfeststellung durch den Außen­dienst des Ordnungsamtes zunächst durch eine persönliche Ansprache und mündliche Verwarnung auf die unerlaubte Sondernutzung (Aufstellen des Heizpilzes) reagiert wird. Erst ab der zweiten Feststellung wird eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt. Dieses Verfah­ren hat sich bewährt, so dass auf die Erhebung von Bußgeldern in der Regel verzichtet werden kann.

 

Frage 2

Der höchste Bußgeldbetrag belief sich auf 1500 €, jedoch in Verbindung mit einer gleich­zeitig festgestellten unerlaubten Einhausung der Sondernutzungsfläche. Bei einem einfachen Verstoß soll i.d.R. ein Bußgeld von ca. 150,00 Euro erhoben werden.

 

Frage 3

Ja, die Höhe der Bußgelder würde steigen, wenn wiederholt Heizpilze aufgestellt würden.

In der Regel soll das Bußgeld dann von ca. 150,00 Euro verdoppelt werden, wenn ein wiederholter Verstoß festgestellt würde. Nach meiner Rechnung wäre das dann der dritte Verstoß. Einmal die Verwarnung (kostenlos), das erste Bußgeld und das zweite Bußgeld wegen Fortführung des Verstoßes.

 

Nachfrage 1

Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, hat sich in unserem Bezirk gezeigt, dass schon mündliche Verwarnungen und Informationen ausreichen, um weitere Verstöße zu verhindern. Ordnungs­rechtliche Maßnahmen wie die von Ihnen angesprochenen waren bisher nicht notwendig. Und wenn Sie durch die Straßen gehen, werden Sie feststellen, dass bei uns, im Unterschied zu anderen Bezirken, kaum noch Heizpilze verwendet werden. Es wird versucht, dieses Verbot zu umgehen durch andere Maßnahmen, aber da kommen wir im Augenblick nicht gegen an.

 

BV Fr. Riester

Das sieht ja, glaube ich jeder, dass seit dem Verbot viele versuchen das zu umgehen, indem sie diese Elektrostrahler an ihre Hauswände anschrauben. Leider kann man mangels landesgesetzlicher Rechtsgrundlage da nicht gegen vorgehen. Daher meine Frage, ob Sie auf anderem Wege mit Gesprächen beim Unternehmerstammtisch oder in anderer Art und Weise versuchen, solange es von Landesebene da keine gesetzliche Grundlage gibt, dennoch hinzuwirken, dass es dort auch weniger Strahler gibt?

 

BezStR Herr Dr. Beckers

Ja, es werden natürlich viele Gespräche geführt. Aber wer das Geld ausgegeben hat, um dort Elektrostrahler an die Hauswand zu befestigen, der zeigt sich auch wenig einsichtig. Trotz alledem - wenn man vorher gesehen hat, wie viele Heizpilze auf öffentlichem Straßenland standen und wie begrenzt jetzt nur diese Ausweichstrategie möglich ist, denn auch der Platz auch an einer Hauswand ist begrenzt. Da kann man eben nicht, wie beim öffentlichen Straßenland, so viele aufstellen- ist es durchaus ein Erfolg.

Was wir brauchen, ist tatsächlich das Emissionsschutzgesetzt, was eben diesen Tatbestand aufnimmt. Dann können wir auch ordnungsrechtlich dagegen vorgehen. In Gesprächen, wie gesagt - die sind auch von mir geführt worden - ; in der Regel zeigen die sich wenig einsichtig.

 

 
 

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