Die BVV möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber der Deutschen Flugsicherung und dem
Luftfahrt-Bundesamt dafür einzusetzen, dass die neu festzulegenden Flugrouten
für den Flughafen Berlin-Brandenburg International nicht über das Gebiet des
Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg verlaufen.
Des
Weiteren ist mit den anderen betroffenen Berliner Bezirken, die in der Lärmkommission
vertreten sind, darauf hinzuwirken, dass kein dicht besiedeltes Stadtgebiet
überflogen wird.
Begründung:
Besondere
Gefahren birgt der Flugverkehr im Lande- und Startanflug. Um die daraus
resultierenden Gefahren zu minimieren, sollten Starts und Landesanflüge beim
Flughafen BBI nicht über dicht besiedeltes Stadtgebiet erfolgen.
Friedrichshain-Kreuzberg gehört zu den am dichtesten besiedelten Gebieten
Europas
ÄA SPD
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird beauftragt, sich im RdB für eine gemeinsame Linie der Bezirke
einzusetzen, die in der Lärmkommission vertreten wird.
Hierbei
soll darauf hingewirkt werden,
- dass die neu festzulegenden
Flugrouten für den Flughafen Berlin-Brandenburg International nicht über
das Gebiet des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg verlaufen.
- dass kein dicht besiedeltes
Stadtgebiet überflogen wird.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das
Bezirksamt wird beauftragt, sich im RdB für eine gemeinsame Linie der Bezirke
einzusetzen, die in der Lärmkommission vertreten wird.
Hierbei
soll darauf hingewirkt werden,
- dass die neu festzulegenden
Flugrouten für den Flughafen Berlin-Brandenburg International nicht über
das Gebiet des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg verlaufen.
- dass kein dicht besiedeltes
Stadtgebiet überflogen wird.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Text, s.
Anlage!
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss UMV überwiesen.
18.01.2011
UMV
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.