Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat für die Bildung einer Kommission aus Senat und den Bezirken einzusetzen, die innerhalb eines Jahres ein Bibliothekskonzept für das Land Berlin und seine Bezirke vorlegt. Es sollen in der Kommission die inhaltlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit und Entwicklung der Berliner Bibliotheken als Bildungs- und Kultureinrichtungen für die folgenden Jahre erarbeitet werden.
Zu dem Bibliothekskonzept soll gehören: die Definition der Aufgaben der jeweiligen Bibliotheken als Bildungs- und Kultureinrichtungen vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen, technologischen Entwicklungen, der Veränderung des Dienstleistungsangebots durch den Medienwandel und der Anforderungen von gesellschaftlicher Inklusion.
Für die Bezirke elementar in der Kommission sind darüber hinaus:
eine Verständigung zwischen dem Land und den Bezirken über quantitative und qualitative Mindeststandards für die Bibliotheksprodukte sowie deren künftige Ausfinanzierung
der gemeinsame Umgang mit und die Förderung von Ehrenamt in den Berliner Bibliotheken (datenschutzrechtlich und abrechnungstechnisch/KLR)
die Verortung der Bibliotheken unter sozialräumlichen Aspekten
Ansätze zur Diversifizierung der Bibliotheksarbeit als Antwort auf die heterogenen Bedürfnisse der Bevölkerung
die personelle Sicherung der Bibliotheksarbeit
Begründung:
Bibliotheken gewährleisten das verfassungsgemäße Grundrecht auf Freiheit von Information und Meinungsbildung für alle Altersgruppen und jede Bürgerin und jeden Bürger. Sie sind die Kultur- und Bildungseinrichtungen mit dem niedrigschwelligsten Angebot und leisten so einen unverzichtbaren Beitrag zur Teilhabe aller Bevölkerungsschichten und aller Altersgruppen an Bildung und Kultur.
Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestags hat in ihrem Schlussbericht 2007 den Bundesländern deshalb empfohlen, den Unterhalt von öffentlichen Bibliotheken als Pflichtaufgabe in den Landesgesetzen festzuschreiben. Zugleich hat sie sich für die Entwicklung und kontinuierliche Festlegung von Qualitäts- und Leistungsstandards ausgesprochen. Auf europäischer Ebene verfügen bereits zwei Drittel aller EU-Mitgliedsländer über ein Bibliotheksgesetz.
Berlin ist von einem solchen Gesetz zur Sicherung seiner Bibliothekenlandschaft noch weit entfernt. Statt dessen müssen in den Bezirken mehr und mehr Bibliotheken schließen – absurderweise selbst die, die mit ihren Angeboten schwarze Zahlen schreiben und für ein Plus in den Bezirkskassen sorgen. Hier wirkt sich der vom Senat den Bezirken verordnete Personalabbau besonders eklatant aus. Bibliotheken schließen, nicht weil sie nicht mehr finanziert werden könnten, sondern weil niemand mehr da ist, der ihre Türen aufschließen und die Ausleihen buchen kann. So auch in der Bona-Peiser-Bibliothek.
Zur Sicherung eines in ganz Berlin niedrigschwelligen und alltagsbezogenen Zugangs zu Kultur und Bildung, wie ihn die Bibliotheken mit ihrer wichtigen Arbeit gewährleisten, ist es deshalb erforderlich, dass sich das Land und die Bezirke mit einem gemeinsamen Arbeitsauftrag für den Erhalt der Berliner Bibliothekenlandschaft zusammensetzen. Es gilt, für die Landes- und Bezirksbibliotheken ein ineinander greifendes, kohärentes, für die kommenden Jahre tragfähiges Konzept zu entwickeln, in dem für die Bezirke insbesondere auch die personell und finanziell auskömmliche Ausstattung ihrer Bibliotheken erörtert wird und zum Tragen kommt.
Hierfür ist eine gemeinsame Kommission der betreffenden Landesinstanzen und Bezirksvertreter*innen das geeignete Gremium.
BVV 04.06.2014
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Kultur und Bildung.
KuBi 10.06.2014
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat für die Bildung einer Kommission aus Senat und den Bezirken einzusetzen, die innerhalb eines Jahres ein Bibliothekskonzept für das Land Berlin und seine Bezirke vorlegt. Es sollen in der Kommission die inhaltlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit und Entwicklung der Berliner Bibliotheken als Bildungs- und Kultureinrichtungen für die folgenden Jahre erarbeitet werden.
Zu dem Bibliothekskonzept soll gehören: die Definition der Aufgaben der jeweiligen Bibliotheken als Bildungs- und Kultureinrichtungen vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen, technologischen Entwicklungen, der Veränderung des Dienstleistungsangebots durch den Medienwandel und der Anforderungen von gesellschaftlicher Inklusion.
Für die Bezirke elementar in der Kommission sind darüber hinaus:
eine Verständigung zwischen dem Land und den Bezirken über quantitative und qualitative Mindeststandards für die Bibliotheksprodukte sowie deren künftige Ausfinanzierung
der gemeinsame Umgang mit und die Förderung von Ehrenamt in den Berliner Bibliotheken (datenschutzrechtlich und abrechnungstechnisch/KLR)
die Verortung der Bibliotheken unter sozialräumlichen Aspekten
Ansätze zur Diversifizierung der Bibliotheksarbeit als Antwort auf die heterogenen Bedürfnisse der Bevölkerung
die personelle Sicherung der Bibliotheksarbeit
BVV 27.08.2014
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat für die Bildung einer Kommission aus Senat und den Bezirken einzusetzen, die innerhalb eines Jahres ein Bibliothekskonzept für das Land Berlin und seine Bezirke vorlegt. Es sollen in der Kommission die inhaltlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit und Entwicklung der Berliner Bibliotheken als Bildungs- und Kultureinrichtungen für die folgenden Jahre erarbeitet werden.
Zu dem Bibliothekskonzept soll gehören: die Definition der Aufgaben der jeweiligen Bibliotheken als Bildungs- und Kultureinrichtungen vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen, technologischen Entwicklungen, der Veränderung des Dienstleistungsangebots durch den Medienwandel und der Anforderungen von gesellschaftlicher Inklusion.
Für die Bezirke elementar in der Kommission sind darüber hinaus:
eine Verständigung zwischen dem Land und den Bezirken über quantitative und qualitative Mindeststandards für die Bibliotheksprodukte sowie deren künftige Ausfinanzierung
der gemeinsame Umgang mit und die Förderung von Ehrenamt in den Berliner Bibliotheken (datenschutzrechtlich und abrechnungstechnisch/KLR)
die Verortung der Bibliotheken unter sozialräumlichen Aspekten
Ansätze zur Diversifizierung der Bibliotheksarbeit als Antwort auf die heterogenen Bedürfnisse der Bevölkerung
die personelle Sicherung der Bibliotheksarbeit
BVV 20.07.2016
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 20.07.2016
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
Ausschuss für Kultur und Bildung
KuBi 08.09.2016
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 14.09.2016
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.