Drucksache - DS/1212/IV  

 
 
Betreff: Kinderschutz in der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Müller, GötzMüller, Götz
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
04.06.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass die Vorschriften des Kinderschutzes in dem ehemaligen Gebäude der Gerhart-Hauptmann-Schule angesichts der hygienischen Zustände und der dort herrschenden Gewalt nicht eingehalten werden?
  2. Welche Anstrengungen hat das Bezirksamt bisher unternommen, um die dort lebenden Kinder gemäß den Vorschriften des Kinderschutzes unterzubringen?
  3. Wie viele Kinder leben gegenwärtig in dem ehemaligen Gebäude der Gerhart-Hauptmann-Schule?

 

 

Beantwortung: Frau Herrmann

 

zu Frage 1: Wir teilen die Auffassung, dass für die Kinder und Familien ein anderer Ort gefunden werden muss. Von daher ist auch der Kollege Mildner-Spindler als Sozialstadtrat seit mehreren Wochen intensiv u.a. mit der Senatsverwaltung für Soziales in enger Kooperation, um alternative Wohnorte für die Familien zu finden. Was Sie unterstellen ist, dass eine Inobhutnahme der Kinder der Weg wäre, den man eingehen müsste. Ich kann Ihnen sagen, wir haben das in der Vergangenheit gemacht, wir haben Kinder auch in Obhut genommen. Wir müssen allerdings feststellen, dass die Kinder nicht in den Einrichtungen, die von den Jugendämtern, das ist nicht nur das Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg, sondern auch andere Jugendämter, die die gleiche Erfahrung haben, weil wir ja auch nicht automatisch für alle Familien zuständig sind, nicht verbleiben.

Die Lösung ist auch nicht, dass wir die Kinder in Obhut nehmen. Die Lösung ist, und das ist glaube ich eigentlich auch auf der Landesebene angekommen, anders kann ich den Aktionsplan Roma nicht interpretieren, die Lösung ist, dass wir für die Familien, und zwar mit den Kindern einen anderen Wohnort brauchen, weil Sie kritisieren zurecht, und das teilen wir, dass der Wohnort, Schule oder Park oder Straße nicht der Ort ist, den wir uns alle wünschen. Leider ist das Land Berlin und die Bezirke, und zwar alle Bezirke, nicht in der Lage, ausreichend Wohnraum für die Familien zur Verfügung zu stellen. Herr Mildner-Spindler kann davon ein Lied singen. Und übrigens, es gibt auch nicht ausreichende Unterbringungsmöglichkeiten alleine nur für die Kinder.

Ich habe ein längeres Gespräch schon vor einiger Zeit mit der Staatssekretärin für Jugend darüber geführt. Wir haben das aber auch immer wieder auf dem Runden Tisch, am Runden Tisch Roma der Senatsintegrationsverwaltung angesprochen. Wenn wir die Situation von Familien, Sinti- und Roma-Familien in dieser Stadt verbessern wollen, wenn wir tatsächlich für die Kinder etwas tun wollen, dann müssen wir dringend Wohnraum organisieren. Das geht im Moment nicht.

So, nichtsdestotrotz, Sie wollen wissen, was wir getan haben. Wir haben schon, ich glaube 15 Familien inzwischen in andere Unterkünfte unterbringen können. Das geht im Moment so, da wir keinen ausreichenden Wohnraum bei uns im Bezirk, aber auch in Nachbarbezirken im Moment finden, dass wir sukzessive, wenn in der Stallschreiberstraße Wohnraum frei wird, dann Familien eben nachziehen können. Das heißt, sobald wir eine Unterbringungsmöglichkeit haben, ziehen die Familien letztendlich aus. Das tun wir aber schon seit einiger Zeit, das ist nicht neu.

So, das hatten wir.

Wie viele Kinder in der Gerhart-Hauptmann-Schule wohnen, das ist schwankend. Das kann ich Ihnen im Moment nicht genau sagen, zwischen ., die letzte Zahl, die ich hatte, war ungefähr 20, das hatte ich ja auch der Zeitung gesagt, die aber alle zu Familien gehören, übrigens nicht komplett alleine sind, auch das ist falsch dargestellt worden, sondern es sind verbrieft Verwandte dabei und wir haben gemeinsam mit dem Südosteuropa-Verein mehrere Besuche, übrigens das Jugendamt auch, über mehrere Wochen, mehrere Besuche bei den Familien gehabt, um auch deutlich zu machen, dass dieser Wohnraum kein adäquater Wohnraum ist.

Wir haben ein bisschen das Problem, wenn wir nichts anzubieten haben an alternativen Wohnraum, dann werden diese Familien die Schule verlassen, da können wir sagen ja, das ist okay, und dann werden sie an Orten auftauchen, und zwar mit den Kindern, die wesentlich schlimmer sind als das, was sie im Moment sozusagen tatsächlich in der Gerhart-Hauptmann-Schule erlebbar ist. Ich teile das absolut, dass der Ort nicht ein Ort für Familien ist. Da müssen wir gar nicht uns streiten, absolut. Aber der Weg kann auch nicht sein, dass wir die Leute auf die Straße einfach setzen. Von daher ist es zwar mühsam, aber Tag für Tag, Woche für Woche werden sukzessive die Familien umgeleitet in andere Unterkünfte und das ist das, was wir brauchen. Es dauert länger, als wir das vielleicht gerne wollen, aber ich glaube, das ist der richtige Weg und nicht einfach nur die Leute auf die Straße setzen und dann gucken, wo sie hinkommen und wo sie hinkommen, das wissen wir letztendlich. Wir hatten die Eisfabrik, wir hatten die Bier., die Brauerei etc., wo weder Strom, noch Wasser, noch Heizung, noch sonst irgendwas ist. Das wäre dann die Alternative. Und diese Alternative, glaube ich, ist nicht zielführend, sondern zielführend ist, dass wir ., es dauert zwar, aber nichtsdestotrotz die Familien in geordnete Wohnmöglichkeiten unterbringen. Dankeschön.

 

Herr Husein: Wir haben gerade gehört von der Bezirksbürgermeisterin, dass mittlerweile 15 Familien in anderen Unterkünften untergebracht worden sind. Ich kann mich erinnern, das war vor zwei Bezirksverordnetenversammlungssitzungen, dass der Sozialstadtrat meinte, es befinden sich 10 Familien in dieser, in der besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule. Meine Frage lautet: Wird dann ., wird gesichert, dass es, nachdem eine Familie in eine andere Unterkunft untergebracht wird, keinen Nachzug gibt, denn wenn ich rechne, Sozialstadtrat sagt 10 Familien, Sie sagen 15 Familien wurden schon untergebracht, stellt sich eben die Frage, ob und wie Nachzug verhindert wird. Dankeschön.

 

zu Nachfrage 1: Es wird daran gearbeitet, ja. Weil ., also wir haben durch den Südosteuropa-Verein sozusagen eine ständige Ansprache und es wird langsam deutlich, dass die Schule nicht mehr ein gemütlicher Ort ist. Also Sie müssen sich das vorstellen, wenn wir eine gleiche Einschätzung haben, auch wenn wir die gleiche Einschätzung haben, was die Schule betrifft, wenn die Leute draußen im Park leben, wenn die Leute in Autos wohnen bzw. in Freiflächen oder in Abbruchhäusern, ist diese Schule ein sehr begehrter Ort um zu leben. Und dadurch, dass deutlicher wird und wir das auch sehr klar gesagt haben, das Jugendamt, aber auch das Sozialamt, dass . und auch Herr Panhoff in den Gesprächen mit den Flüchtlingen, dass die Zeit in der Schule endlich ist. So, also dass diese Schule letztendlich nicht für immer und ewig einfach ein "gemütlicher Wohnort" ist. Es ist sehr deutlich, dass auch die Roma-Familien ganz klar sagen okay, dann wollen wir auch woanders hin.

So und das ist letztendlich deutlich und es ist auch deutlich, dass der Nachzug vom Park zum Beispiel sich einfach nicht lohnt. Und ich denke, da ist eine ganz Menge erreicht worden und ich hoffe bzw. ich gehe davon aus, dass gerade, was die Familien mit Kindern betrifft, wenn wir denn was anbieten können, es keine Probleme geben wird.

 

Herr Husein: Finden Sie, dass Sie meine Nachfrage beantwortet haben?

 

Frau Herrmann: Sie nicht?

 

Herr Müller: Herr Brandt, dass Sie die Mauer wieder aufbauen wollen, das ist mir neu. Frau Herrmann, Sie . nur die Frage, okay. Welche sonstigen Maßnahmen lässt denn das Gesetz bei einer solchen Verletzung des Kinderschutzes zu und in welcher Frist?

Na Sie hatten mir doch unterstellt, dass ich was unterstelle.

 

Frau Herrmann Ich weiß immer gar nicht, was Sie hören.

 

Herr Müller: Na Sie haben gesagt, dass ., ich würde unterstellen, dass die Inobhutnahme der einzige ., das einzige probate Mittel ist und darauf bezieht sich jetzt die Frage.

 

zu Nachfrage 2: Na ja. Was man kann man noch tun, außer in Obhut zu nehmen?

 

Herr Müller: In welcher Frist, welche Frist dieses Gesetz hat.

 

zu Nachfrage 2: Das Gesetz sieht keine Fristen vor, das KJHG hat da keine Fristen. Das, was das Gesetz vorsieht, ist von der Familienhilfe und ich glaube, eine Familienhilfe in der Schule ist vielleicht nicht das adäquate Mittel. Wir haben aber fast oder ein Großteil der Kinder geht in die Schule zum Beispiel bei uns im Bezirk, einige Kinder gehen wohl auch in die Kita. Wir begleiten die Familien relativ intensiv, aber was wir brauchen und das ist eben der Punkt und da führt auch einfach kein Weg daran vorbei, dass sie anders wohnen können.

Damit sind wir überfordert, schlichtweg. Wir haben nicht ausreichend Wohnorte. Und von daher ist eine Inobhutnahme, ist nicht möglich, weil die Kinder letztendlich wieder da sind. Sie zu verdrängen und in die Parks zu schicken, halten wir für falsch und deswegen ist der Weg, den wir gemeinsam vom Bezirksamt gehen, eben einen adäquaten Wohnraum zu suchen, den halten wir für den richtigen. Und wie gesagt, es gibt Einzelfallhilfe, es gibt Familienhilfe, aber ich glaube, das ist einfach ., das ist nicht die Lösung. Die Lösung ist, dass die Leute woanders wohnen, das ist das A und O und das ist übrigens auch das Instrument, was den Kinderschutz ausmacht.

Das Problem, was sie haben, ist nicht, dass sich die Eltern nicht um ihre Kinder kümmern. Das Problem ist auch nicht, dass die Etage, wo die Leute direkt wohnen, das können Sie übrigens der befreundeten Zeitung entnehmen, die hat da Fotos von veröffentlicht, ich glaube die BILD war das, können Sie auch entnehmen, dass die Situation direkt, wo die Kinder wohnen, okay ist. Aber die Umgebung, die ist die falsche. Von daher müssen wir die Kinder und die Familien woanders unterbringen. Wir haben in Berlin zwar per Gesetz die Möglichkeit, Kinder einzeln unterzubringen, wir haben auch Mutter-Kind-Einrichtungen, aber wir haben keine Einrichtung in Berlin, um ganze Familien unterzubringen. Im Rahmen des Aktionsplans Roma der Senatsintegrationsverwaltung ist nur eine Clearingstelle vorgesehen. Es ist aber kein ganzes Haus vorgesehen letztendlich, wo man Familien vorübergehend, und zwar wirklich nur vorübergehend, weil es muss der Status geklärt werden, ob sie vom Jobcenter können etc., etc., für den Zeitraum müssen die Familien irgendwo unterkommen und dazu haben wir in Berlin immer noch nicht ein adäquates Angebot. Das ist das, was fehlt.

Und dann, wenn wir das haben, ist auch den Familien geholfen und dann ist auch den Kindern geholfen. Wie gesagt, die gehen zur Schule, die Eltern kümmern sich, also von daher . Und da, wo tatsächlich ein Einschreiten des Jugendamtes, diese Situation gibt es auch, erforderlich ist, da haben wir auch Kinder schon in Obhut genommen. Aber nicht, um uns des Problems zu entledigen, sondern weil tatsächlich der Kinderschutz zu gewährleisten war. Danke.

 

Herr Müller: Frau Herrmann, ich muss noch mal nachfragen: Wenn das Gesetz im Rahmen des Kinderschutzes die Unterbringung von Familien in Einrichtungen vorsieht, warum gibt es dann in Berlin bzw. in Friedrichshain-Kreuzberg keine solche Einrichtung?

 

zu Nachfrage 3: Weil es das Gesetz KJHG nicht vorsieht. Also nicht das Kinder- und Jugendhilfegesetz. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz sieht vor, die Unterbringung von minderjährigen Müttern, also Mutter mit Kind-Unterbringung. Es gibt spezielle Angebote auch bei uns im Bezirk, wo ganze Familien untergebracht werden, um sich in der Erziehungsfähigkeit unterstützen zu lassen. Was wir nicht haben ist, dass wir ein Haus haben oder Häuser haben, eins würde nicht reichen, wo Familien mit Kindern untergebracht werden für den Zeitraum, bis ihre Situation geklärt ist. Das haben wir nicht. Das fehlt. Und das Gesetz, also das Kinder- und Jugendhilfegesetz gibt das nicht vor, beim Sozialgesetzbuch, also das weiß ich nicht, aber das Kinder- und Jugendhilfegesetz sieht das nicht vor.

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz sieht auch nicht vor, dass man einfach Kinder so in Obhut nimmt. Ich will Ihnen aber sagen, Sie müssen sich nicht vorstellen, dass das Jugendamt da reinmarschiert und Kinder mitnimmt. Das ist ein relativ gut kontrollierter und das ist auch richtig, ein gut kontrollierter Vorgang. Erstens ist die Polizei dabei, weil die Polizei nimmt sozusagen die Kinder mit. Zweitens entscheidet ein Richter oder eine Richterin, ob das Kind in Obhut genommen ist oder nicht. Also es ist nicht eine Sache, die das Jugendamt von sich aus macht. Das Jugendamt leitet Maßnahmen ein.

Und, wie gesagt, wir haben lediglich die Möglichkeit, wenn dann einzelne Kinder unterzu. oder Kinder unterzubringen, da will ich aber auch noch mal wirklich sagen, die Anzahl der Plätze in Berlin zur Unterbringung von Kindern, die in Obhut genommen worden sind, die reichen nicht aus, die haben keine freien Plätze und wir haben auch keine freien Plätze im Kindernotdienst und im Jugendnotdienst. Alle Häuser inkl. der normalen stationären ., also der Heime sozusagen, sind mehr oder weniger voll. Also . deswegen ist auch noch mal ein Grund mehr zu sagen okay, wir müssen den ganzen Familien im Rahmen der Sozialhilfe bzw. des Sozialamtes letztendlich unterbringen. Das ist das, was wir können und was wir müssen.

 
 

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