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Drucksache - DS/1092/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass verstärkte Anstrengungen unternommen werden mit dem Ziel, dass sich mehr Personen mit einer Wohnung im Sinne des Berliner Meldegesetzes auch gesetzeskonform anmelden. In erster Linie ist sicherzustellen, dass Schüler/innen sowie Studentinnen und Auszubildende in öffentlichen Institutionen (Land oder Bund) sowie in privatrechtlich organisierten Institutionen, deren Gesellschafter Berlin und/oder der Bund, in Einzelfällen auch das Land Brandenburg, sind, bei Vertragsunterzeichnungen bzw. im Rahmen der regelmäßigen Rückmeldungen, z.B. vor Beginn des Folgesemesters, nachweisen, dass sie - im Falle einer Vollzeitausbildung oder eines Vollzeitstudiums - auch in Berlin bzw. in Brandenburg gemeldet sind. Zudem ist zu prüfen, ob die entsprechenden Regelungen auch in Institutionen durchgesetzt werden können, die überwiegend vom Land Berlin bzw. vom Land Brandenburg oder vom Bund finanziert werden.
Begründung: Im Ergebnis des Mikrozensus weichen die tatsächlich erhobenen Einwohnerinnenzahlen Berlins deutlich (minus 180.000 EW) von der zum Stichtag gemeldeten Zahl von Einwohnerinnen ab. Dadurch entstehen dem Land Berlin große Mindereinnahmen aus dem Länderfinanzausgleich sowie hohe Nachzahlungsverpflichtungen. Es ist in einigen Bundesländern bzw. Kommunen durchaus üblich, dass Studierende und Schüler/innen im Rahmen von Rückmeldungen nachweisen müssen, dass sie in einer Entfernung vom Ort des Studiums bzw. der Ausbildung gemeldet sind, die ihnen auch eine tägliche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ermöglicht In Berlin ist dies bisher nicht erforderlich. Das Land Berlin sollte daher alle Möglichkeiten nutzen, um die Regelungen des Meldegesetzes auch durchzusetzen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Soziales, JobCenter und Bürgerdienste.
SozBüD 22.05.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 04.06.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.
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