Drucksache - DS/1224/IV  

 
 
Betreff: Ist Barrierefreiheit im ehemaligem Rathaus Kreuzberg auch an Wahltagen gewährleistet?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hübsch, UweHübsch, Uwe
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
04.06.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wann trat der Defekt des behindertengerechten Aufzugs im Bürodienstgebäude Yorckstr. 4-11 auf und wann wurde er behoben?
  2. Trifft es zu, dass außer der Hinweis "Defekt" kein weiterer Hinweis angebracht war?
  3. Wenn ja, welche weiter gehenden Hinweise bzw. Hilfestellungen hält das Bezirksamt für die nächsten Wahlen in vergleichbaren Situationen vor?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg von Berlin                                                         05.06.14

Abt. Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste                                                        -2601

Bezirksstadtrat                                                                                                                             

 

 

 

  1. Wann trat der Defekt des behindertengerechten Aufzugs im Bürodienstgebäude Yorckstr. 4-11 auf und wann wurde er behoben?

 

Der Defekt des einen Aufzuges im Hochhaus trat am Mittwoch, den 21.05. ca. 10.00 Uhr auf und konnte erst am 27.05. ca. 13.00 Uhr behoben werden, nachdem die benötigten Ersatzteile (Gleichrichter und Netzteil) geliefert und montiert waren. Die betreffenden Ersatzteile sind keine Verschleißteile, somit keine Lagerware und mussten vom Hersteller angefordert und geliefert werden. Trotz entsprechender Dringlichkeit konnte somit eine Reparatur bis zum Wahlsonntag nicht erfolgen. Der zweite Aufzug im Hochhaus war, mit Ausnahme einer kurzen Ausfallzeit, durchgängig im Betrieb. (Antwort des Immoservice)

 

  1. Trifft es zu, dass außer der Hinweis "Defekt" kein weiterer Hinweis angebracht war?

Es war lediglich ein Hinweis zum defekten Aufzug angebracht, da ein behinderten-gerechter Zugang zum Wahllokal im 1. OG durch den Ausfall des Hochhausaufzuges nicht mehr zu gewährleisten war. Der Umweg über den Altbauaufzug erfolgt über das 2. OG und bedingt ebenfalls eine Nutzung des Hochhausaufzuges zum 1.OG. (Antwort des Immoservice)

             

  1. Wenn ja, welche weiter gehenden Hinweise bzw. Hilfestellungen hält das Bezirksamt für die nächsten Wahlen in vergleichbaren Situationen vor?

 

Der betreffende Ausfall des Hochhausaufzuges ist ein außergewöhnlicher technischer Defekt, es konnte somit keine Vorsorge getroffen werden. Normale Aufzugsausfälle werden i.d.R. innerhalb weniger Stunden (auch an Wahlsonntagen) behoben, so dass eine weitergehende Vorsorge i.d.R. nicht erforderlich ist (Antwort des Immoservice)

 

 

 

Das Bezirkswahlamt wird, wie in der Vergangenheit bereits geschehen, die sofortige Reparatur von defekten technischen Einrichtungen beauftragen.

Im vorliegenden Fall erfuhr das Bezirkswahlamt vom Defekt des Aufzugs erst am Wahltag gegen 14 Uhr durch einen Anruf des stellvertretenden Wahlvorstehers. Ein Anruf beim Hausmeister ergab, dass die Reparatur beauftragt, wegen eines fehlenden Ersatzteils aber noch nicht abgeschlossen war. (Antwort des Bezirkswahlamtes)

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 

 
 

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