Drucksache - DS/1201/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit Gemälde, die im Kontext von Hausbesetzungen entstanden sind vor Übermalungen, Verhängungen, Überklebungen etc. geschützt werden können. Beispiele für eine Schutzmöglichkeit wären der Denkmalschutz oder einvernehmliche Eintragungen im Grundbuch.
Begründung:
Viele Häuser in unserem Bezirk werden von kunstvollen Wandgemälden geziert. Die Entstehungsgeschichten sind sehr unterschiedlich. Nicht wenige dieser Bilder sind in der politisch sehr bewegten Zeit der 1980er Jahre entstanden. Damals verhinderten Hausbesetzer*innen, dass große Teile des gründerzeitlich bebauten Kreuzbergs abgerissen wurden. Die groß- und kleinflächigen Bilder an den Hauswänden zeigen als Zeugen ihrer Zeit noch heute lebhaft die Geschehnisse von damals. Ähnliche Zeugnisse sind auch noch aus den frühen 1990er Jahren und im Ortsteil Friedrichshain zu finden. Leider interessieren sich nicht alle für diesen Teil der jüngeren Berliner Geschichte und so droht aktuell in der Waldemarstraße ein großes Gemälde zugunsten der Werbung eines Sportartikelherstellers zu verschwinden. Selbstverständlich kann Streetart nicht vollständig konserviert werden und ist immer einem Wandel ausgesetzt. Wenn Bilder jedoch komplett verschwinden, ist dies kein typischer städtischer Wandel mehr. Für den Schutz der Bilder gibt es unterschiedliche Wege. An manchen Orten haben sich die Anwohner*innen und Künstler*innen etwa mit dem/der Hauseigentümer*in über eine Eintragung ins Grundbuch geeinigt. In Leipzig wurde vor zwei Jahre ein ähnlicher Prozess angestoßen - das betroffene Bild steht mittlerweile unter Denkmalschutz (http://www.3sat.de/page/?source=/kulturzeit/themen/162812/index.html).
BVV 04.06.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten, Ausschuss für Kultur und Bildung (federführend). Kommission für Kunst im öffentlichen Raum z.K.
KuBi 02.09.2014 Die Drucksache wird von den Antragstellern wie folgt konkretisiert:
-ohne Anspruch auf Vollständigkeit-
BVV 03.02.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit Gemälde, die im Kontext von Hausbesetzungen entstanden sind vor Übermalungen, Verhängungen, Überklebungen etc. geschützt werden können. Beispiele für eine Schutzmöglichkeit wären der Denkmalschutz oder einvernehmliche Eintragungen im Grundbuch.
-ohne Anspruch auf Vollständigkeit-
BVV 25.02.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit Gemälde, die im Kontext von Hausbesetzungen entstanden sind vor Übermalungen, Verhängungen, Überklebungen etc. geschützt werden können. Beispiele für eine Schutzmöglichkeit wären der Denkmalschutz oder einvernehmliche Eintragungen im Grundbuch.
-ohne Anspruch auf Vollständigkeit-
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 15.07.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Kultur und Bildung
KuBi 08.09.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 23.09.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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