1.Wie viele RaucherInnenkneipenbzw. Kneipen mit RaucherInnenräumen
gibt es im Bezirk?
Aktuell
sind im Bezirk 115 Betriebe als Rauchergaststätten angezeigt.
Die
Zahl der Betriebe, welche die nach dem NRSG erforderlichen Ausnahmevoraussetzungen
dem Grunde nach erfüllen, sich im Außenbereich als Rauchergaststätte
gekennzeichnet haben und das Rauchen im Gastraum auch gestatten, ihrer
Anzeigepflicht gegenüber der Behörde bislang aber nicht nachgekommen sind,
dürfte allerdings deutlich höher ausfallen.
2.Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache, dass es im
Bezirk die meisten RaucherInnenkneipen geben soll?
Die
Gründe dafür, dass es im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg eine relativ hohe
Anzahl von Rauchergaststätten gibt, dürften in erster Linie auf zwei Tatsachen
zurückzuführen sein.
Auf
der einen Seite verfügt der Bezirk über eine besonders hohe Anzahl von
gastronomischen Betrieben, so dass in der Folge auch in absoluten Zahlen viele
Gaststätten als Rauchergaststätten geführt werden.
Darüber
hinaus finden sich gerade hier im Bezirk, der über eine ausgeprägte Café- und
Kneipenkultur verfügt, auch besonders viele kleinere Betriebe, die allein wegen
ihrer räumlichen Größe das Ausnahmekriterium eines Gastraumes mit weniger als
75qm problemlos erfüllen können.
Auf
der anderen Seite ist die hohe Anzahl von angezeigten Rauchergaststätten
sicherlich auch der Tatsache geschuldet, dass die Mitarbeiter des Interventionsteams
Jugendschutz / Nichtraucherschutz bei ihren Kontrollen vor Ort die
Gaststättenbetreiber auf die gesetzliche Verpflichtung zur Anzeige der
Rauchergaststätte nachdrücklich hinweisen und den Wirten ggf. einen
vorbereiteten Anzeigevordruck aushändigen.
Hinsichtlich
der Frage nach der Bewertung dieser Tatsachen, muss klargestellt werden, dass
der Bezirk aufgrund der rechtlichen Lage keinerlei Einfluss auf die der Anzahl
der als Rauchergaststätten betriebenen Gaststätten nehmen kann.
Positiv
ist jedoch hervorzuheben, dass alle als Rauchergaststätte angezeigten Betriebe
hinsichtlich der Einhaltung der Ausnahmevoraussetzungen nach dem NRSG
individuell überprüft wurden. Somit kann auf diese Weise weitgehend
sichergestellt werden, dass in den betreffenden Gaststätten grundsätzlich
„legal geraucht“ wird.
3.Welche Maßnahmen wird das Bezirksamt ergreifen um den
NichtraucherInnenschutz zu fördern?
Das
Bezirksamt wird an der bewährten und erfolgreichen Verfahrensweise in Bezug
auf Kontrollen nach dem NRSG durch das beim Ordnungsamt angegliederte
Interventionsteam Jugendschutz / Nichtraucherschutz festhalten.
In
Friedrichshain-Kreuzberg wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten
die Einhaltung des Rauchverbotes zu allen Uhrzeiten und an allen Wochentagen
überwacht. Bei festgestellten Verstößen werden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren
eingeleitet. Darüber hinaus werden auch ggf. erforderliche Verwaltungsverfahren
(z.B. Untersagung des Betreibens einer
Gaststätte als Rauchergaststätte) von dort aus geführt.
Weitere
Maßnahmen sieht das NRSG nicht vor. Insofern eröffnen sich in rechtlicher
Hinsicht auch keine Spielräume zur Reduzierung der Anzahl der Raucherkneipen.
Folgende Maßnahmen des Bezirksamtes zum Nichtraucherschutz
(nicht nach dem NRSG) sind geplant:
ØIn
Kooperation mit dem Forum Rauchfrei wird zur Zeit die 7. Auflage von
"Angeboten zur Raucherentwöhnung 2010" vorbereitet.
ØIn
Fortsetzung der Landesweiten "Aktion Rauchfreies Auto für Kinder" vor
einigen Jahren wird eine weitere Aktion geplant.
ØWeiterhin
keine Tabakwerbung auf bezirkseigenen Werbeflächen (BA Beschluss)
ØVerhinderung
von Jugendorientierter Tabakwerbung (Vorläufiges Tabakgesetz, § 22 ff.)
Mit
freundlichen Grüßen
Dr. Peter
Beckers
30.06.2010 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
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