Drucksache - DS/1848/III  

 
 
Betreff: Beamtenwohnhaus Ostkreuz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, AndyHehmke, Andy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.06.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (offen)     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 06.07.2010 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Sehr geehrter Herr Hehmke,

 

Ihre Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

1. Welche Maßnahmen hat die Untere Denkmalschutzbehörde beim Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauaufsicht nach dem Brand des Beamtenwohnhauses seit 1998 zum Schutz des Denkmals und zur Überwachung des Zustandes ergriffen?

 

2. Welche Maßnahmen hat die Untere Denkmalschutzbehörde insbesondere nach dem Abrissantrag der Deutschen Bahn seit 2008 zum Schutz des Denkmals und zur Überwachung des Zustandes ergriffen?

 

Zu 1. und 2.

Nach vielen erfolglosen Gesprächen der  zuständigen Denkmalschutzbehörden und zahlreichen Abstimmungen hinsichtlich des Umgangs mit den Bestandteilen des Denkmalschutzes im Bereich des Ostkreuzes mit der DB AG, hat das Bezirksamt im November 2009 eine Anhörung i.S. des VwVfG eingeleitet. Da die DB Netz AG darauf nicht mit Sicherungsmaßnahmen reagierte, wurde von der Unteren Denkmalschutzbehörde die Sicherungsanordnung für das ehem. Beamtenwohnhaus im März 2010 erlassen.

 

Zur Umsetzung wurden danach verschiedene Gespräche mit der DB Netz AG geführt, die insbesondere die Schaffung der Voraussetzung beinhalteten, ein Baugerüst aufstellen zu können. Das Areal um das ehem. Beamtenwohnhaus ist in der Planfeststellung Ostkreuz als Fläche für Baustelleneinrichtungen ausgewiesen.

 

Zwischenzeitlich wurde, nach Intervention des Bezirksbürgermeister bei der DB AG, dem Bezirksamt von der DB Immobilien zugesagt, bis Ende August die Sicherungsmaßnahmen durchzuführen.

 

3. Wie bewertet die Untere Denkmalschutzbehörde den aktuellen Zustand des Denkmals, welche Sicherungsmaßnahmen sind angeordnet?

 

Zu 3.

Der bauliche Zustand, insbesondere des Dachstuhls ist desolat. Vor diesem Hintergrund bezieht sich die Sicherungsanordnung darauf, das Gebäude „wirksam vor dem Eindringen von Regenwasser und den Einflüssen von Sturm und Vandalismus“ zu schützen.

Inzwischen liegt der DB auch ein Kaufangebot eines privaten Dritten vor, das ausdrücklich vom Bezirksamt unterstützt wird. Die DB Immobilien führt zur Zeit eine Kosten-Nutzenbetrachtung durch, um zu entscheiden, ob ein Verkauf für sie wirtschaftlich ist.

 

 

 

 

 

Zusatzfragen:

 

1. Wurden, und wenn ja wann, gerichtliche Schritte gegen die Deutsche Bahn im Bezug auf das Beamtenwohnhaus in Erwägung gezogen oder eingeleitet?

 

Zu 1.

Das Berliner Denkmalrecht sieht im Regelfalle nicht vor, dass gerichtlich der Erhalt eines Denkmals durchgesetzt werden kann (Sonderfall der Enteignung nach § 17 DSchG Bln) . Der nach § 8 DSchG Bln mögliche, und hier auch beschrittene Weg ist die Sicherungsanordnung, die bei Nichteinhaltung am Ende durch die Denkmalschutzbehörde mit einer Ersatzvornahme durchgesetzt werden könnte. Der Verfügungsberechtigte kann dann zur Refinanzierung der Ersatzvornahme im Rahmen des wirtschaftlich „Zumutbaren“ herangezogen werden.

 

 

2. Welche Ziele verfolgt die Untere Denkmalschutzbehörde zum Schutz und zur Überwachung des Zustandes der anderen Denkmäler des Komplexes Ostkreuz (Wasserturm etc.)?

 

Zu 2.

Die Denkmalschutzbehörden verfolgen auch für das geschützte Bahnensemble als Funktionseinheit die Zielsetzung des § 8 (1) des DSchG Bln.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Franz Schulz

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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