Drucksache - DS/1847/III  

 
 
Betreff: Einhaltung der Parkordnung im Görli
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Noa, MiriamNoa, Miriam
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.06.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

1.         Liegen dem BA Beschwerden von Anwohnern über nächtliche Ruhestörungen, Verunreinigungen durch Müll und Exkremente, über freilaufende Hunde und das Grillen außerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen sowie Übernachtungen im Görlitzer Park vor, und wenn ja, wurde diesen Beschwerden nachgegangen und mit welchem Ergebnis?

 

2.         Teilt das BA die Auffassung, dass Grünanlagengesetz und Parkordnung auch im Görlitzer Park Gültigkeit besitzen?

 

 

Sehr geehrte Frau Noa,

 

Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1.      Liegen dem BA Beschwerden von Anwohnern über nächtliche Ruhestörun­gen, Verunreinigungen durch Müll und Exkremente, über freilaufende Hunde und das Grillen außerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen sowie Übernachtun­gen im Görlitzer Park vor, und wenn ja, wurde diesen Be­schwerden nachge­gangen und mit welchem Ergebnis?

 

Dem Ordnungsamt liegen Beschwerden vor und zwar zu allen in der Anfrage ge­nannten Beeinträchtigungen. Mit Beginn der Schönwetterperiode nimmt die Be­schwerdelage allge­mein, aber insbesondere auch den Görlitzer Park betreffend, stark zu. Allen eingehenden Beschwerden wird im Rahmen der personellen  Möglichkeiten nachgegangen. Sofern hier  nach Eingang der Beschwerde noch ein Verursacher festge­stellt werden kann, werden durch das Ordnungsamt die entspre­chenden ordnungsbehördlichen Maßnahmen eingeleitet. Dies kann von Verwar­nun­gen über Platzverweise bis hin zu Owi-Verfah­ren erfolgen, die dann mit der Festset­zung einer Geldbuße abgeschlossen werden können. Eine Dauerpräsenz des Ord­nungsamtes im Park ist aus personellen Gründen nicht möglich. Daher bleibt ver­mutlich eine Vielzahl von Verstößen ohne Ahndung.

 

Im Jahr 2009 wurden im Schnitt einmal monatlich Schwerpunkteinsätze durch das Ordnungsamt im Görlitzer Park durchgeführt. Bei Schwerpunkteinsätzen werden mindestens 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt, die Verstöße nach dem Grünanlagengesetz und dem Hundegesetz ahnden. Hierbei werden Anzeigen we­gen Ordnungswidrigkeiten aufgenommen und teilweise auch mündliche Verwar­nungen ausgesprochen.

 

 

 

 

Nicht unerwähnt bleiben sollte allerdings, dass die Situation im Görlitzer Park mitt­lerweile ein Gefährdungspotential für die Mitarbeiter des Ord­nungsamtes an­genom­men hat, das es ihnen nicht mehr ermöglicht, die Aufgaben in der üblichen Art und Weise wahrzunehmen. Die Mitarbeiter/innen sind zunehmend verbalen Anfeindun­gen ausgesetzt. So wird etwa mit Fahndungszetteln, in denen Zeugen angeblicher Über­griffe von Ordnungsamtsmitarbeiter/innen gesucht werden, of­fenbar gezielt Stimmung gegen das Ordnungsamt gemacht. Vor kurzem wurde au­ßerdem die Wind­schutzscheibe eines Fahrzeugs des Ordnungsamtes, das in der Nähe des Parks abge­stellt war,  mit einem Stein eingeschlagen.

 

Als Konsequenz wird sich das Ordnungsamt nicht aus dem Park zurück­ziehen, son­dern vermehrt mit der Polizei Einsätze durchführen.

 

 

2.      Teilt das BA die Auffassung, dass Grünanlagengesetz und Parkordnung auch im Görlitzer Park Gültigkeit besitzen?

 

Das Bezirksamt teilt diese Auffassung. Leider geht mit der bloßen  Existenz einer Re­gel nicht automatisch deren Einhaltung durch alle Bürger/innen einher. Wie be­reits geantwortet sind Ordnungsamt und Polizei bemüht, Verstöße gegen das Grünanla­gengesetz zu ahnen. Da eine Dauerpräsenz von Polizei und Ordnungs­amt unrealis­tisch ist, ist – vielleicht im Görlitzer Park mehr als anderswo – auch bürgerschaftliches Engagement und eine stärkere Identifikation der Anwoh­ner/innen mit ihrem Park gefragt.

 

Das BA ist der Auffassung, dass konzeptionelle Maßnahmen zu ergreifen sind, die eine bürgernahe Nutzung ohne Zerstörung des Parks ermöglichen. Zu diesem Zweck werden bereits Gespräche mit Polizei, Ordnungsamt, Grünflächenamt und Anwoh­ner/innen geführt. Darüber hinaus sollen Strategien für eine stärkere sozi­ale Kon­trolle im Park ausgelotet, um bei Nutzern eine höhere Akzeptanz von Re­geln im Sinne von Verantwortungsbewusstsein für gegenseitige Rücksichtnahme und Erhalt des Parks zu wecken.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Peter Beckers

 

 

 
 

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