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Drucksache - DS/1847/III
Ich
frage das Bezirksamt: 1. Liegen
dem BA Beschwerden von Anwohnern über nächtliche Ruhestörungen,
Verunreinigungen durch Müll und Exkremente, über freilaufende Hunde und das
Grillen außerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen sowie Übernachtungen im
Görlitzer Park vor, und wenn ja, wurde diesen Beschwerden nachgegangen und mit
welchem Ergebnis? 2. Teilt
das BA die Auffassung, dass Grünanlagengesetz und Parkordnung auch im Görlitzer
Park Gültigkeit besitzen? Sehr geehrte Frau Noa, Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie
folgt: 1.
Liegen dem BA Beschwerden von Anwohnern über
nächtliche Ruhestörungen, Verunreinigungen durch Müll und Exkremente, über
freilaufende Hunde und das Grillen außerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen
sowie Übernachtungen im Görlitzer Park vor, und wenn ja, wurde diesen Beschwerden
nachgegangen und mit welchem Ergebnis? Dem
Ordnungsamt liegen Beschwerden vor und zwar zu allen in der Anfrage genannten
Beeinträchtigungen. Mit Beginn der Schönwetterperiode nimmt die Beschwerdelage
allgemein, aber insbesondere auch den Görlitzer Park betreffend, stark zu.
Allen eingehenden Beschwerden wird im Rahmen der personellen
Möglichkeiten nachgegangen. Sofern hier nach Eingang der Beschwerde noch
ein Verursacher festgestellt werden kann, werden durch das Ordnungsamt die
entsprechenden ordnungsbehördlichen Maßnahmen eingeleitet. Dies kann von
Verwarnungen über Platzverweise bis hin zu Owi-Verfahren erfolgen, die dann
mit der Festsetzung einer Geldbuße abgeschlossen werden können. Eine
Dauerpräsenz des Ordnungsamtes im Park ist aus personellen Gründen nicht
möglich. Daher bleibt vermutlich eine Vielzahl von Verstößen ohne Ahndung. Im Jahr 2009
wurden im Schnitt einmal monatlich Schwerpunkteinsätze durch das Ordnungsamt im
Görlitzer Park durchgeführt. Bei Schwerpunkteinsätzen werden mindestens 5
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt, die Verstöße nach dem
Grünanlagengesetz und dem Hundegesetz ahnden. Hierbei werden Anzeigen wegen
Ordnungswidrigkeiten aufgenommen und teilweise auch mündliche Verwarnungen ausgesprochen.
Nicht
unerwähnt bleiben sollte allerdings, dass die Situation im Görlitzer Park mittlerweile
ein Gefährdungspotential für die Mitarbeiter des Ordnungsamtes angenommen
hat, das es ihnen nicht mehr ermöglicht, die Aufgaben in der üblichen Art und
Weise wahrzunehmen. Die Mitarbeiter/innen sind zunehmend verbalen Anfeindungen
ausgesetzt. So wird etwa mit Fahndungszetteln, in denen Zeugen angeblicher Übergriffe
von Ordnungsamtsmitarbeiter/innen gesucht werden, offenbar gezielt Stimmung gegen
das Ordnungsamt gemacht. Vor kurzem wurde außerdem die Windschutzscheibe
eines Fahrzeugs des Ordnungsamtes, das in der Nähe des Parks abgestellt war,
mit einem Stein eingeschlagen. Als
Konsequenz wird sich das Ordnungsamt nicht aus dem Park zurückziehen, sondern
vermehrt mit der Polizei Einsätze durchführen. 2.
Teilt das BA die Auffassung, dass Grünanlagengesetz
und Parkordnung auch im Görlitzer Park Gültigkeit besitzen? Das
Bezirksamt teilt diese Auffassung. Leider geht mit der bloßen Existenz
einer Regel nicht automatisch deren Einhaltung durch alle Bürger/innen einher.
Wie bereits geantwortet sind Ordnungsamt und Polizei bemüht, Verstöße gegen
das Grünanlagengesetz zu ahnen. Da eine Dauerpräsenz von Polizei und Ordnungsamt
unrealistisch ist, ist – vielleicht im Görlitzer Park mehr als anderswo – auch
bürgerschaftliches Engagement und eine stärkere Identifikation der Anwohner/innen
mit ihrem Park gefragt. Das BA ist
der Auffassung, dass konzeptionelle Maßnahmen zu ergreifen sind, die eine
bürgernahe Nutzung ohne Zerstörung des Parks ermöglichen. Zu diesem Zweck
werden bereits Gespräche mit Polizei, Ordnungsamt, Grünflächenamt und Anwohner/innen
geführt. Darüber hinaus sollen Strategien für eine stärkere soziale Kontrolle
im Park ausgelotet, um bei Nutzern eine höhere Akzeptanz von Regeln im Sinne
von Verantwortungsbewusstsein für gegenseitige Rücksichtnahme und Erhalt des
Parks zu wecken. Mit freundlichen Grüßen Dr. Peter Beckers |
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