Drucksache - DS/1813/III  

 
 
Betreff: Umstrukturierungssatzung gem. § 172 Abs. 1 Nr. 3 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Dahl, JohnBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.06.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.06.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
23.08.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Stadtplanung und Bauen Vorberatung
30.08.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
08.09.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS 1813  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen ob, wie und wo Umstrukturierungssatzungen gem. § 172 Abs. 1 Nr. 3 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg erlassen werden können, um das weitere ungesteuerte Ansteigen von Bestandsmieten im Bezirk zu verhindern.

Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, hierzu einen Erfahrungsaustausch mit dem Bezirksamt Pankow einzuleiten.

 

Der BVV ist bis September 2010 zu berichten.

 

Begründung:

 

Der Bezirk Pankow setzt seit einiger Zeit erfolgreich das Mittel der Umstrukturierungssatzung gem. § 172 Abs. 1 Nr. 3 BauGB ein. Beispielhaft sei hier das Quartier der "Grünen Stadt" genannt, in dem so eine weitere Steigerung der Bestandsmieten und damit die Verdrängung der ansässigen einkommensschwachen Bevölkerung erfolgreich verhindert werden konnte. Insbesondere die Möglichkeit der Einleitung eines Sozialplanverfahrens gem. § 180 BauGB hat sich dabei als taugliches Mittel erwiesen.

In Friedrichshain-Kreuzberg ist bislang immer nur vom Mittel der Milieuschutzsatzung Gebrauch gemacht worden. Dennoch steigen auch die Bestandsmieten in unserem Bezirk immer weiter an. Jüngstes Beispiel ist ein Mieterhöhungsbegehren eines Vermieters mehrerer Immobilien am Carl-Herz-Ufer. Dort sind den in der Mehrheit einkommensschwachen Mietern in jüngster Zeit durch Modernisierungsmaßnahmen Mietsteigerungen zwischen 40-60 % angekündigt worden, was unweigerlich zum Wegzug der Mehrheit der Mieter führen wird. Dieser Entwicklung könnte mit einer entsprechenden Umstrukturierungssatzung und der Einleitung eines Sozialplanverfahrens erfolgreich entgegen gewirkt werden.

 

 

BVV 30.06.10

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen ob, wie und wo Umstrukturierungssatzungen gem. § 172 Abs. 1 Nr. 3 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg erlassen werden können, um das weitere ungesteuerte Ansteigen von Bestandsmieten im Bezirk zu verhindern.

Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, hierzu einen Erfahrungsaustausch mit dem Bezirksamt Pankow einzuleiten.

 

Der BVV ist bis September 2010 zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtplanung und Bauen ff., Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen.

 

StadtPlan 30.08.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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