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Drucksache - DS/1846/III
Sehr geehrter Herr Dahl, Ihre Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt: 3. Ist dem Bezirksamt die
Modernisierungsankündigung des Eigentümers der Liegenschaft Carl-Herz-Ufer 7
bekannt, in dem den Mietern Mieterhöhungen von bis zu 60 % angekündigt wurden? Zu 3. Dem
Bezirksamt liegen dazu keine Informationen vor. Bauliche
Modernisierungsmaßnahmen sind nach der Änderung der BauO Berlin
genehmigungsfrei. 4. Gibt es weitere Immobilien am
Carl-Herz-Ufer, die aktuell von solch gravierenden Mieterhöhungsbegehren des
Eigentümers betroffen sind? Zu 4. Auch dazu
liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor. 5. Wie bewertet das Bezirksamt das
Begehren des Vermieters? Zu 5. Die
Wohnungen der o.g. Liegenschaft unterliegen nicht den Bestimmungen des
Wohnungsbindungsgesetzes, sondern dem BGB. Die Wohnungen befinden sich auch
nicht in einem gem. § 172 BauGB festgelegten Erhaltungsgebiet. Welche
Änderungen an den Mieterhöhungsmöglichkeiten des BGB vorgenommen werden
müssten, um eine soziale Mietenpolitik zu gestalten, wurde von mir schon
ausführlich in der Öffentlichkeit kommuniziert. Zusatzfragen: 1. Was kann das Bezirksamt zur
Unterstützung der Mieterinnen und Mieter unternehmen? Zu 1. Dem
Bezirksamt liegen, wie schon oben dargestellt, keine Informationen zu diesen
Liegenschaften vor. Sinnvoll für die betroffenen Mieter ist es auf jeden Fall,
die aus der Modernisierung resultierende Mieterhöhung zivilrechtlich überprüfen
zu lassen und sich ggf. durch den Berliner Mieterverein beraten zu lassen. 2. Hält das Bezirksamt das Instrument der
Umstrukturierungssatzung gem. § 172 Abs. 1 Nr. BauGB i.d.S. für ein geeignetes
Mittel? Zu 2. Die
städtebaulichen, rechtlichen und materiellen Voraussetzungen für die
Festsetzung einer sog. „Umstrukturierungssatzung“ gem. § 172 BauGB wird das
Bezirksamt mit Fachleuten auf seiner nächsten öffentlichen Mietenveranstaltung
im September/Oktober 2010 klären. Ob dieses
Instrument für das Carl-Herz-Ufer geeignet ist, kann aufgrund nicht
vorliegender Informationen zu diesen Liegenschaften und wegen dem rechtlichen
Klärungsbedarf deshalb zurzeit nicht beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Franz Schulz Bezirksbürgermeister |
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