Drucksache - DS/1852/III  

 
 
Betreff: Steigende Kosten für Unterkunft von ALG II ¿ Empfängern?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:WAS - BWAS - B
Verfasser:Waldukat, RitaWaldukat, Rita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.06.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (offen)     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 06.07.2010 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Sehr geehrte Frau Waldukat,

 

anbei übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage.

 

 

Im Zuge der absehbaren weiteren Steigerung der Kosten für Unterkunft von Transferleistungs- und ALG II - Empfängern fragen wir das Bezirksamt:

 

1. Besitzt das BA Kenntnis bzw. eine Übersicht über die Preisentwicklung bei den Wohneinheiten der stadteigenen Wohnungsbaugesellschaften im Bezirk?

 

Konkrete Aussagen dazu liegen dem Wohnungsamt nicht vor.

 

Festzustellen ist, dass die Mieten sowohl im sozialen Wohnungsbau und belegungsgebundenen Wohnungsbestand, bei belegungsgebundenen Wohnungen im modernisierter Altbau als auch im freifinanzierten Wohnungsbestand gestiegen sind. Dies betrifft nicht nur die städtischen Wohnungsunternehmen, sondern alle Vermieter.

 

Die Mietenentwicklung des im ModInst95 geförderten Altbaubestands stellt sich durch Aufwandszuschuss durch die IBB wie folgt dar:

 

Jahr

Zahlmiete pro m² nettokalt

01.01.2005

4,00 ?

01.04.2006

4,13 ?

01.04.2007

4,25 ?

01.04.2008

4,40 ?

01.04.2009

4,55 ?

01.10.2010

4,70 ?

01.01.2012

4,85 ?

 

Somit steigt die durch Aufwandszuschuss der IBB reduzierte Miete bei Wohnungen im modernisierten Altbau (ModInst95) in der Zeit vom 01.01.2005 bis zum 01.01.2012 um 21,25 %.

 

Die Mieten im sozialen Wohnungsbau sind durch planmäßigen bzw. außerplanmäßigen Subventionsabbau gestiegen. Zur Zeit liegen die durchschnittlichen Mieten im sozialen Wohnungsbau mit 5,35 ?/m² über den durchschnittlichen Bestandsmieten in Berlin (4,85 ?/m²). Hinzu kommt, dass bei den von Wegfall der Anschlussförderung - sämtliche Objekte ab dem Wohnungsbauprogramm 1985, bei denen die Grundförderung nach dem 31.12.2002 ausläuft - betroffenen Objekten der Eigentümer Mieten verlangen kann, die bis zur Höhe der Kostenmiete (über 14 ?/m² nettokalt möglich) reichen, weil die Aufwandszuschüsse durch das Land nicht mehr gezahlt werden. Wohnungen, die der Bewilligungsmiete unterliegen, also solche, für die eine Förderzusage ab 2003 erteilt worden ist, sind von den Regelungen der Kostenmiete ausgenommen. Für diese Wohnungen gelten die Mieterhöhungsvorschriften des BGB auf der Grundlage der in der Förderzusage zugelassenen Prozentsätze.

 

Die AV Wohnen hingegen wurde nicht an die Mietenentwicklung angepasst. Hier erfolgt nur einmal eine Erhöhung für 1-Personen-Haushalte um 5%.

 

 

2. Stimmt es, dass die stadteigenen Wohnungsbaugesellschaften höhere Mieten bei vergleichbaren Wohnungen erheben und stärker auf Staffelmieten orientieren als private Vermieter? (z.B. Frankfurter Allee Süd)

 

Zu dieser Frage können vom Wohnungsamt keine Aussagen gemacht werden.

 

 

3. Kann das BA auf die Erstellung einer aussagefähigen Statistik über die Kostenentwicklungbei Wohneinheiten der stadteigenen Wohnungsbaugesellschaften im Bezirk im Trägerbeirat des Jobcenters ausgehend von den dort vorliegenden Mietverträgen Einfluss nehmen? (SGB III 7. Kapitel, 1. Abschnitt)

 

Zu dieser Frage können vom Wohnungsamt keine Aussagen gemacht werden.

 

 

4. Wie viele Wohnungen für Transferempfänger stellen die stadteigenen Wohnungsbaugesellschaften (z.B. die WBM im Bezirksteil Friedrichshain) im Bezirk Friedrichshain - Kreuzberg zur Verfügung?

 

Diese Frage ist nicht zu beantworten, da glücklicherweise noch nicht in Wohnungen für Transferleistungsempfänger und "bessere" Mieter unterschieden wird. 5. Wie wirkt das BA auf diese Unternehmen ein, damit diese auch ihrem kommunalen Auftrag entsprechen, sozialgerechte Wohnungsangebote entsprechend den Anforderungen der AV Wohnen und des SGB II, § 22 bereitzustellen, denn stadteigene Wohnungsgesellschaften sind kommunale Unternehmen und somit auch für die Erfüllung von Aufgaben der Kommune mit verantwortlich?

 

Die städtischen Wohnungsunternehmen sind keine bezirklichen Unternehmen, sondern unterliegen den Vorgaben der Landespolitik. Wir als Bezirksamt vertreten jedoch die Position, dass das Land Berlin auf seine Wohnungsunternehmen Einfluss zu nehmen hat, damit diese Wohnraum angepasst an die AV Wohnen anbieten.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Mildner-Spindler

 

 
 

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