Drucksache - DS/1839/III  

 
 
Betreff: RaucherInnenkneipen im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Schmidt-Stanojevic, JuttaSchmidt-Stanojevic, Jutta
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
   Beteiligt:B'90 Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.06.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (offen)     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 29.06.2010 PDF-Dokument
2. Version vom 07.07.2010 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Sehr geehrte Frau Schmidt-Stanojevic,

 

Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1.       Wie viele RaucherInnenkneipen  bzw. Kneipen mit RaucherInnenräumen gibt es im Bezirk?

 

Aktuell sind im Bezirk 115 Betriebe als Rauchergaststätten angezeigt.

 

Die Zahl der Betriebe, welche die nach dem NRSG erforderlichen Aus­nahmevoraussetzungen dem Grunde nach erfüllen, sich im Außenbe­reich als Rauchergaststätte gekennzeichnet haben und das Rauchen im Gastraum auch gestatten, ihrer Anzeigepflicht gegenüber der Behörde bislang aber nicht nachgekommen sind, dürfte allerdings deutlich höher ausfallen.

 

2.       Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache, dass es im Bezirk die meisten RaucherInnenkneipen geben soll?

 

Die Gründe dafür, dass es im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg eine rela­tiv hohe Anzahl von Rauchergaststätten gibt, dürften in erster Linie auf zwei Tatsachen zurückzuführen sein.

 

Auf der einen Seite verfügt der Bezirk über eine besonders hohe Anzahl von gastronomischen Betrieben, so dass in der Folge auch in absoluten Zahlen viele Gaststätten als Rauchergaststätten geführt werden.

 

Darüber hinaus finden sich gerade hier im Bezirk, der über eine ausge­prägte Café- und Kneipenkultur verfügt, auch besonders viele kleinere Betriebe, die allein wegen ihrer räumlichen Größe das Ausnahmekrite­rium eines Gastraumes mit weniger als 75qm problemlos erfüllen kön­nen.

 

Auf der anderen Seite ist die hohe Anzahl von angezeigten Rauchergast­stätten sicherlich auch der Tatsache geschuldet, dass die Mitarbeiter des Interventionsteams Jugendschutz / Nichtraucherschutz bei ihren Kon­trollen vor Ort die Gaststättenbetreiber auf die gesetzliche Verpflichtung zur Anzeige der Rauchergaststätte nachdrücklich hinweisen und den Wirten ggf. einen vorbereiteten Anzeigevordruck aushändigen.

 

Hinsichtlich der Frage nach der Bewertung dieser Tatsachen, muss klar­gestellt werden, dass der Bezirk aufgrund der rechtlichen Lage keinerlei Einfluss auf die der Anzahl der als Rauchergaststätten betriebenen Gast­stätten nehmen kann.

 

Positiv ist jedoch hervorzuheben, dass alle als Rauchergaststätte ange­zeigten Betriebe hinsichtlich der Einhaltung der Ausnahmevorausset­zungen nach dem NRSG individuell überprüft wurden. Somit kann auf diese Weise weitgehend sichergestellt werden, dass in den betreffenden Gaststätten grundsätzlich „legal geraucht“ wird.

 

 

3.       Welche Maßnahmen wird das Bezirksamt ergreifen um den NichtraucherIn­nenschutz zu fördern?

 

Das Bezirksamt wird an der bewährten und erfolgreichen Verfahrens­weise in Bezug auf Kontrollen nach dem NRSG durch das beim Ord­nungsamt angegliederte Interventionsteam Jugendschutz / Nichtrau­cherschutz festhalten.

 

In Friedrichshain-Kreuzberg wird im Rahmen der personellen Möglich­keiten die Einhaltung des Rauchverbotes zu allen Uhrzeiten und an allen Wochentagen überwacht. Bei festgestellten Verstößen werden entsprechende Ordnungswidrigkei­tenverfahren eingeleitet. Darüber hinaus werden auch ggf. erforderliche Verwaltungsverfahren (z.B. Untersagung des Betreibens einer Gaststätte als Rauchergaststätte) von dort aus geführt.

 

Weitere Maßnahmen sieht das NRSG nicht vor. Insofern eröffnen sich in rechtlicher Hinsicht auch keine Spielräume zur Reduzierung der An­zahl der Raucherkneipen.

 

Folgende Maßnahmen des Bezirksamtes zum Nichtraucherschutz (nicht nach dem NRSG) sind geplant:

 

Ø      In Kooperation mit dem Forum Rauchfrei wird zur Zeit die 7. Auflage von "Angeboten zur Raucherentwöhnung 2010" vorbereitet.

 

Ø      In Fortsetzung der Landesweiten "Aktion Rauchfreies Auto für Kinder" vor einigen Jahren wird eine weitere Aktion geplant.

 

Ø      Weiterhin keine Tabakwerbung auf bezirkseigenen Werbeflächen (BA Beschluss)

 

Ø      Verhinderung von Jugendorientierter Tabakwerbung (Vorläufiges Tabakgesetz, § 22 ff.)

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Peter Beckers

 

 
 

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