Drucksache - DS/1732/III  

 
 
Betreff: Flächennutzungsplan Berlin Hier: Stärkung des Klimaschutzes und Reduzierung der Bodenneuversiegelung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
Verfasser:Assatzk, MirkoBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.04.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
18.05.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Stadtplanung und Bauen Vorberatung
08.06.2010 
Ausschusses für Stadtplanung und Bauen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.06.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass für die Stadt Berlin der geltende Flächennutzungsplan fortgeschrieben wird, und die neuen Anforderungen aufgrund der tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung, des sozialen, ökonomischen und demografischen Wandels einerseits sowie die Anforderungen des Klimaschutzes und der Erhaltung natürlicher Lebensgrundlagen, insbesondere des Bodens, des Wassers, ausreichender Erholungsmöglichkeiten sowie des Erhalts der Biodiversität dienenden Sicherung von Biotopverbindungen andererseits berücksichtigt. Dabei sollte es aus Sicht des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg insbesondere gehen um:

  • eine Stadtentwicklung in Dichte und Höhe zu bremsen;
  • Beschränkung der Neuversiegelung bisher nicht beplanter Flächen sowie von Flächen, die in Verbindung mit Landschaftsräumen bzw. Grünflächen stehen;
  • Konzentration der Bebauung auf Wiederbebauung bereits genutzter Flächen, die von Achsen des öffentlichen Nahverkehrs erschlossen sind;
  • Gebot der Entsiegelung von Flächen;
  • Sicherung, Erhalt und Ausprägung klimawirksamer Grünkorridore, insb. von Parks, Friedhöfen, Kleingärten und Gewässer sowie Sicherung naturschutzrelevanter Flächen; Prüfung der Umwidmung nicht mehr für Wohn- bzw. Gewerbezwecke vermarktbarer Flächen in Grün.

 

Begründung:             

 

Die Stadtentwicklung muss ihren aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Eine wirksame Reduzierung der Neuinanspruchnahme unbebauter Fläche wäre dabei ein wesentlicher Beitrag. Der Bund forderte die Kommunen dazu auf, die Bodenneuversiegelung bis zum Jahr 2020 auf ein Drittel zu reduzieren. Auch wenn die Erfüllung solcher Zielstellungen wegen fehlender Ausgangsdaten und technisch schwierig umsetzbaren Monitorings schlecht messbar ist, muss die Reduzierung der Neuversiegelung auch in konkretes Planungsrecht umgesetzt werden können. Der gegenwärtig gültige Flächennutzungsplan, der Grundlage für die verbindliche Bauplanung vor Ort ist, ging von der Entwicklung Berlins zu einer europäischen Metropole für 5 Millionen Einwohner aus. Auch unter Beachtung der tatsächlichen Entwicklung seither stellen sich inzwischen andere Aufgaben. Neben der Sicherung städtischer Funktionen müssen im verstärkten Maße Anforderungen an das Stadtklima und Verpflichtungen zum Erhalt der Biodiversität mit in die Stadtentwicklung integriert werden. Der neue Flächennutzungsplan Berlin muss sich deutlich vom Axiom "Schneller -her - Weiter" distanzieren und umsteuern, will er auf die Herausforderungen des vom Menschen verursachten Klimawandels verantwortungsbewusst reagieren.

 

 

BVV 28.04.10

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen und in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen (ff).

 

UmwVerk am 18.05.

 

Bei 1 Nein-Stimme angenommen

 

StadtBau 08.06.2010

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass für die Stadt Berlin der geltende Flächennutzungsplan fortgeschrieben wird, und die neuen Anforderungen aufgrund der tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung, des sozialen, ökonomischen und demografischen Wandels einerseits sowie die Anforderungen des Klimaschutzes und der Erhaltung natürlicher Lebensgrundlagen, insbesondere des Bodens, des Wassers, ausreichender Erholungsmöglichkeiten sowie des Erhalts der Biodiversität dienenden Sicherung von Biotopverbindungen andererseits berücksichtigt. Dabei sollte es aus Sicht des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg insbesondere gehen um:

  • eine Stadtentwicklung in Dichte und Höhe zu bremsen;
  • Beschränkung der Neuversiegelung bisher nicht beplanter Flächen sowie von Flächen, die in Verbindung mit Landschaftsräumen bzw. Grünflächen stehen;
  • Konzentration der Bebauung auf Wiederbebauung bereits genutzter Flächen, die von Achsen des öffentlichen Nahverkehrs erschlossen sind;
  • Gebot der Entsiegelung von Flächen;
  • Sicherung, Erhalt und Ausprägung klimawirksamer Grünkorridore, insb. von Parks, Friedhöfen, Kleingärten und Gewässer sowie Sicherung naturschutzrelevanter Flächen; Prüfung der Umwidmung nicht mehr für Wohn- bzw. Gewerbezwecke vermarktbarer Flächen in Grün.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass für die Stadt Berlin der geltende Flächennutzungsplan fortgeschrieben wird, und die neuen Anforderungen aufgrund der tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung, des sozialen, ökonomischen und demografischen Wandels einerseits sowie die Anforderungen des Klimaschutzes und der Erhaltung natürlicher Lebensgrundlagen, insbesondere des Bodens, des Wassers, ausreichender Erholungsmöglichkeiten sowie des Erhalts der Biodiversität dienenden Sicherung von Biotopverbindungen andererseits berücksichtigt. Dabei sollte es aus Sicht des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg insbesondere gehen um:

  • eine Stadtentwicklung in Dichte und Höhe zu bremsen;
  • Beschränkung der Neuversiegelung bisher nicht beplanter Flächen sowie von Flächen, die in Verbindung mit Landschaftsräumen bzw. Grünflächen stehen;
  • Konzentration der Bebauung auf Wiederbebauung bereits genutzter Flächen, die von Achsen des öffentlichen Nahverkehrs erschlossen sind;
  • Gebot der Entsiegelung von Flächen;
  • Sicherung, Erhalt und Ausprägung klimawirksamer Grünkorridore, insb. von Parks, Friedhöfen, Kleingärten und Gewässer sowie Sicherung naturschutzrelevanter Flächen; Prüfung der Umwidmung nicht mehr für Wohn- bzw. Gewerbezwecke vermarktbarer Flächen in Grün.

 

 

 
 

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