Drucksache - DS/1833/III
Ich frage
das Bezirksamt: 1. Welche Altlast verbirgt sich hinter
dem in DS 1408-10/III (erneute Einbringung des Bezirkshaushaltsplans 2010/11)
als Haushaltrisiko benannten Punkt „Mögliche Rückforderungen der EU-Kommission
zum Art. 10 EFRE UPP Projekt „Strategien für Friedrichshain“? 2. Auf welche Summe könnten sich die
möglichen Rückforderungen belaufen und wann würden diese fällig? 3. Bei wem lag für die von der
EU-Kommission beanstandeten Vorgänge zum damaligen Zeitpunkt die fachliche
Zuständigkeit und politische Verantwortung? Dr. Schulz: Zu 1: Hinter dem, was sie mit Altlasten bezeichnen, befindet sich
ein ERFE Programmzeitraum 194-199 und betrifft das URBAN Pilotprojekt
„Strategien für Friedrichshain“. Zu 2: ZU dem, was die europäische Kommission von uns z.z. anfragt
im Rahmen ihrer Prüfung und ihrer 1. Rückzahlungsäußerung, ist eine
Größenordnung von 1,75 Mio €. Das ist der gesamte, gezahlte finanzielle Betrag.
Zu 3: Da kann ich nur sozusagen etwas aus einer
Überfliegerposition beurteilen, weil die Vorgänge ja in die Zeit von dem BA
Friedrichshain fallen. Das Projekt ist abgewickelt worden einmal in der
Zuständigkeit der damaligen Baustadträtin. Nach meiner Kenntnis hat sich
allerdings auch das BA damit mehrmals beschäftigt. Unterm Strich der Fördermittel
oder die Fördermittelpersonen, auf die der Förderbescheid ausgestellt worden
ist, war das BA Friedrichshain. Also, eine sehr komplizieret Konstruktion, die
damals als innovativ gegolten hat über eine treuhänderische Weitergabe an
Kirchbauhof und weiteren Unterfirmen. Die Bearbeitung dieser Fördermittel
einschl. Mittelverwaltung u.ä. weiter gegeben worden. Bekanntlicherweise ist
dabei ins. Kirchbauhof in die Insolvenz geraten, sodass wir dort z.z. nicht
über, die überhaupt noch vorhandenen Akten einen lückenlosen Prüfpfad die EU
erfordert rekonstruieren können. Die EU ist dabei der Ansicht, dass es
unerheblich ist, wenn im Förderbescheid steht, dass der Fördermittelnehmer, das
ist das BA Friedrichshain, auf die ist der Förderbescheid ausgestellt worden,
auch verpflichtet ist, sozusagen in einer Form einer doppelten Buchführung,
enstpr. Darstellungen bereit zu halten, um sozusagen jederzeit dann der EU
Kommission oder seinen Rechnungsstellen Auskunft geben zu können und genau das
ist bedauerlicherweise nicht
erfolgt, sodass wir nach Wegfall der Rekonstruktionsmöglichkeit über
Kirchbauhof durch eigene BA Akten das ebenfalls nicht rekonstruieren können.
Das ist natürlich ein echtes Problem. Das versuchen wir gegenwärtig durch
Einschaltung eines Wirtschaftsprüfers, der an alle möglichen Stellen noch ran
geht und Restakten versucht zu finden und daraus den enstpr. Prüfpfad zu
rekonstruieren. Das versuchen wir über diesen Wirtschaftsprüfer zu erreichen. Ob das gelingt, kann ich
ihnen gegenwärtig nicht sagen. Dazu werden wir anschleißend Ende September eine
Aussage machen, auch gegenüber der EU Kommission. Herr Wesener: Wird denn vom BA geprüft, ob man Verantwortliche da in Regress nehmen kann bzw.
überhaupt Regress geltend machen kann. Dr. Schulz: Wenn die EU Kommission eine Rückzahlung verlangen wird und
ich gehe davon aus, dass diese Entscheidung noch in dem letzten Quartal 2010
erfolgen wird, weil sie einen sehr langen Vorlauf in den Gesprächen und
Verhandlungen mit der EU hatten. Wenn es zu so einer Rückzahlung kommt, werden
wir natürlich nach den Haftungsrichtlinien des Landes Berlin auch die enstpr.
Schritte einleiten und diese Schritte werden dabei nicht nur die
treuhändlerischen Institutionen umfassen, wobei ich vermute, dass wir da wenig
holen werden können wegen dem Insolvenzverfahren, aber man wird natürlich auch
mit einbeziehen die MitarbeiterInnen im BA und damaligen BA Friedrichshain. |
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