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Drucksache - DS/1822/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich mit der im DB
Konzern zuständigen Einrichtung und der zuständigen Denkmalbehörde dahingehend
zu verständigen, dass im Rahmen der Rekonstruktion der Fußgängerbrücke, diese
so ausgestattet wird, das man sie auch problemlos mit einem Fahrrad,
Kinderwagen, Einkaufsroller u. ä. überqueren kann. Begründung: Der im letzten Ausschuss für Umwelt- und Verkehr von
Herrn Jost gemachte Vorschlag, am Rande der Treppen, diese mit einer (zwei) Schienen zu versehen, bzw. zwei „Fahrspuren“ aus Beton zu bilden
ist ein kostengünstiger Vorschlag und wohl auch dem Denkmalschutz nicht abträglich,
da eine solche Vorrichtung an vielen Bahnhöfen zu sehen ist. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag wird in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen überwiesen. Die
Drucksache wird zurückgezogen. |
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