1. Hat die Insolvenz der Fa. Poseidon Sportstätten GmbH im
Markkleeberg Auswirkungen auf die Bewirtschaftung des SEZ?
2. Sind der Geschäftsführer der ehem. Poseidon Sportstätten
GmbH, der Geschäftsführer der SEZ Berlin GmbH und der ehemalige Rechtsanwalt,
der 2009 vom AG Leipzig wegen Untreue zu 2 Jahren und 3 Monaten Gefängnis
verurteilt wurde, identische Personen?
3. Ist der Grundstückseigentümer der Immobilie SEZ,
Landsberger Allee, in Deutschland melderechtlich mit einem Wohnsitz erfasst?
Zusätzlich zwei Nachfragen
4. Die im elektronischen Bundesanzeiger öffentlich
einsehbaren Bilanzen der Fa. SEZ Berlin GmbH weisen für 2008 ein
Anlagevermögenvon 18.930,00
€und einen „nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag“ von 47.899,17 €aus (entsprechende „nicht durch Eigenkapital gedeckte
Fehlbeträge“ für 2007 sind mit 145,29 €, 2006: 216.711,46 €, 2005: 52.174,27 €
angegeben): welche Investitionen sind in 2005 bis 2008 in die Immobilie SEZ
getätigt worden?
5. Da es auf dem Gelände des SEZ keinen rechtsgültigen
Bebauungsplan gibt:
In welchem Umfang ist eine Bebauung des 47000 qm großen
Grundstücks des SEZ (z.B. gemäß § 34 BauGB) vom Eigentümer durchsetzbar?
Dr.
Stöß:
Die
Beantwortungen zu den einzelnen Fragen sindzum größten Teil nicht auf dem Mist des BA gewachsen,
sondern wir beziehen uns auf Auskunft des Liegenschaftsfonds Berlin und
freundlicherweiseauf unser
Stadtplanungsamt, was die Frage 5 betrifft.
Zu
1:
Der
Liegenschaftsfonds ha uns zu dieser Frage mitgeteilt, dass ihnen nicht bekannt
ist, dass eine mögliche Insolvenz der Poseidon Sportstätten GmbH im Markleeberg
Auswirkungen auf die Bewirtschaftung des SEZ haben könnte.
Zu
2:
Dies
ist dem Liegenschaftsfonds eben so wenig, wie dem BA bekannt.
Zu
3:
Dazu
kann ich ihnen etwas sagen. Nach Informationen des BA unterhält, der von ihnen
angesprochene Grundstückseigentümer in der Bundesrepublik Deutschland kein
Wohnsitz im Sinne des Einwohnermeldegesetzes.
Zu
4:
Gemäß
Kaufvertrag ist der Käufer verpflichtet, Nachweis für die getätigte Investition
am SEZ zu erbringen, die durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu
attestieren sind. Details über Inhalte kann der Liegenschaftsfonds Berlin aus
Gründen, der im allgemeinen Geschäftsverkehr üblichen
Verschwiegenheitspflichten, nicht mitteilen.
Zu
5:
Hierzu
kann der Liegenschaftsfonds verständlicherweise keinerlei Angaben machen, wohl
aber das BA. Eigentlich stellt sich hier die Frage hier mach der Bebaubarkeit
des Grundstücks nach §34 BauGB nicht, denn aufgrund der vertraglichen
Vereinbarungen ist der Käufer verpflichtet, das Grundstück unbefristet als
Sport- und Erholungszentrum zu betreiben und zu nutzen. Bei einer
Weiterveräußerung gehen diese Verpflichtungen jeweils aufden Rechtsnachfolger über, aber man
kann aber grundsätzlich sagen, auf Grundlage §34 BauGB. Ihnen ist ja mal das
Bau GB in Textfassung überreicht worden, mit roter Schleife. Da geht es ja
darum, ob sich ein Vorhaben der konkreten Eigenart nach, einfügt. Das ist sehr
schwierig oder fast unmöglich, abstrakt zu beurteilen, ob es das im konkreten
Falle tatsächlich täte. Es ist auch so, dass nach Auskunft des
Stadtplanungsamtes davon auszugehen wäre, dass falls es zu diesem Fall kommen
würde, ein Bebauungsplan festgesetzt wird.
Herr
Lüdecke:
Nachdem
ja dieses Thema hier schon mehrfach befragt worden ist, frage ich, was gedenkt
das BA zu tun, um nicht als Förderer oder gar als Opfer von kriminellen
Machenschaften zu werden und damit womöglich dem Bezirk auch noch große Schäden
entstehen zu lassen.
Herr
Stöß:
Also,
das BA beabsichtigt nicht Förderer und auch nicht Opfer krimineller
Machenschaften oderIntensionen zu
werden. Ich weise nochmal daraufhin, dass Vertragspartner in diesem Fall nicht
das BA ist, sondern der Liegenschaftsfonds Berlin bzw. dannSenatsverwaltung für Finanzen. Wir
bemühen uns immer ihre Nachfragen umfänglich beantwortet zu bekommen. Als Opfer
krimineller Machenschaften gleichwohlsehen wir uns – ich sehe mal in die Runde – zur Zeit noch nicht.
Herr
Salonek:
Da
sie ja in der letzten BVV schon geantwortet hatten, dass weder en Hallenbad
betrieben wird noch eins genehmigt wurde, welchen baulichen Charakter haben
dann die Wasserflächen. Ist das also eine reine Dekoration die Wasserflächen,
die in dieser Halle und dürfen sonst nicht zum Schwimmen benutzt werden.
Herr
Stöß:
Soweit
mir bekannt ist, ist allerdings schon etwas her, dass ich mich dort drin
befunden habe, handelt es sich mehr um so eine Art ..Pool...also sozusagen
Dekorationsflächen, sodass ich davon abraten würde, in der Tat da drin zu
baden.
30.06.2010 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
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