BV Wissel begründet den Antrag.
BD Hackenberger korrigiert die Rechtsgrundlage im Antragstext: Es muss SGB II heißen. Inhaltlich begründet er die Ablehnung des Antrags. In der Antragsbegründung ist die Sachlage richtig beschrieben, die Schlussfolgerung jedoch falsch. Die Einzelfallprüfung muss sein, dafür sind Sanktionen notwendig. Zudem kämen die Geschäftsanweisungen aus Nürnberg und seien nicht vom Bezirksamt zu beeinflussen.
BV Kühnert erklärt, dass Antrag eine Frage der Haltung ist. Es geht darum, ob man findet das das Existenzminimum gekürzt werden kann oder nicht. Die SPD wird zustimmen
BV Pschollkowski hält die Intention des Antrags für rechtswidrig.
BV Wissel sieht einen Spielraum dadurch, dass der Antrag ein Pilotprojekt fordert.
BV Suka erklärt, dass Sanktionen schon durch Änderungen im Verwaltungshandeln vermieden werden können. Die Grünen werden sich enthalten, da sie zwar die politische Haltung teilen, aber die formal-rechtliche Zuständigkeit auf Bundesebene sehen.
Abstimmung: 6 ja - 6 nein - 5 Enthaltungen
Der Antrag ist abgelehnt