Drucksache - 1477/XX  

 
 
Betreff: des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über die

Veröffentlichung der Bezirksregionenprofile (BZRP) Teil II (konzeptioneller Teil, Strategien und Maßnahmen) für die Bezirksregionen Tempelhof und Lichtenrade
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
20.11.2019 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
11.12.2019 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
15.01.2020 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
12.02.2020 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme
1477_XX - 201901016_BZRP_T-S_Teil II_Lichtenrade_final OE SPK
1477_XX - 20191016_BZRP_T-S_Teil II_Tempelhof_final OE SPK

Begründung

 

Sozialraumorientierung und integrierte Stadtteilentwicklung erfordern eine verlässliche und gleichzeitig prozesshafte Planungs- und Entscheidungsgrundlage für das Verwaltungshandeln im Bezirk. Mit Erarbeitung der Bezirksregionenprofile (BZRP) Teil II für die Bezirksregionen Tempelhof und Lichtenrade konnte das jeweilige rein analytische BZRP Teil I nun um eine strategische, fachübergreifende Zusammenstellung ergänzt werden. Die BZRP Teil II dienen dabei als Grundlage für tiefergehende Fachplanungen und umfassen einen Zeitraum von fünf Jahren. Sie ersetzen nicht die spezifischen Fachplanungen, sondern stellen vielmehr eine Grundlage gemeinsamer Strategien und konkreter Maßnahmen dar.

 

BZRP werden auf der Ebene der Bezirksregionen erarbeitet und haben das Ziel, eine verbesserte sozialräumliche Steuerung und Planung zu ermöglichen, indem sie die spezifischen Stärken und Schwächen eines Stadtteils bzw. einer Bezirksregion sichtbar machen. Dementsprechend bedeutsam ist ihre Rolle bei der Ermittlung der für eine positive Quartiersentwicklung benötigten Finanzmittel, da sie zu einer zeitlichen, räumlichen und sachlichen Prioritätensetzung beitragen und somit die innerbezirkliche Mittelverteilung optimieren.

 

Die Weiterleitung der vorliegenden fachübergreifend abgestimmten konzeptionellen Teile der BZRP für die Bezirksregionen Tempelhof und Lichtenrade an die Politik wurde am 26. September von der AG SRO mehrheitlich mit einer Enthaltung beschlossen.

Der Text der Mitteilung zur Kenntnisnahme enthält zwei umfangreiche Anlagen und können aus diesem Grund nicht in die Drucksache übernommen werden (siehe öffentliche Anlage in Allris– online Anlage zur Drucksache).

 

 
 

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