Drucksache - 1369/XX  

 
 
Betreff: Ungestörtes Weihnachtssingen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, GRÜNEBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.09.2019 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Beratung
27.01.2020 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt vertagt   
24.02.2020 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
30.10.2019 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
20.11.2019 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
11.12.2019 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
15.01.2020 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
1369_XX_ÄndA_CDU_Ungestörtes Weihnachtssingen
Austauschseite
Beschlussempfehlung
1369_XX_ÄA_Ungestörtes Weihnachtssingen_29 10 19
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.11.2019 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesbehörden und der BVG, die Martin-Luther-Straße, die Freiherr-vom-Stein-Straße und die Badensche Straße rund um den John-F.-Kennedy-Platz während des Weihnachtssingens an Heiligabend für den motorisierten Verkehr sperren zu lassen. Für Schwerbehinderte sind Parkplätze zu reservieren. Das abschließende Glockengeläut soll, anders als im Vorjahr, gewährleistet werden.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die zuständige Mitarbeiterin aus dem Büro der Bezirksbürgermeisterin stellte am 17.09.2019 den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde für die Durchführung des Weihnachtssingens. Beantragt wurde die Sperrung des John-F.-Kennedy-Platzes und die Einrichtung von Behindertenparkplätzen, da die zugrundeliegende Drucksache zu diesem Zeitpunkt noch nicht beantragt war.

 

Am 24.09.2019 informierte der zuständige Mitarbeiter der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde die Verkehrslenkung Berlin, die BVG, die Polizei und die Mitarbeiterin im Büro der Bezirksbürgermeisterin über den Antrag:

 

„In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr und Grün wurde der im Anhang befindliche Antrag beraten und in der Fassung Sperrung der umliegenden Straßen des John-F.-Kennedy-Platzes beschlossen. Bisher wurde der Antrag noch nicht in der BVV beschlossen. Die nächste Sitzung der BVV findet am Mittwoch, dem 30. Oktober 2019 statt.

 

Ich möchte aber vorzeitig darüber informieren, welche Ideen möglicherweise Ende Oktober 2019/Anfang November 2019 an Sie herangetragen werden könnten. Die Veranstalterin ist die Bezirksbürgermeisterin Tempelhof-Schöneberg, Frau Angelika Schöttler. Die Veranstaltung wird durch […] [ihre Mitarbeiterin] organisiert. Von ihr. Also […] [ihre Mitarbeiterin], ist aktuell beantragt, am 24.12.2019 „lediglich“ den John-F.-Kennedy-Platz zu nutzen. Der Antrag ist in der unteren Straßenverkehrsbehörde eingegangen befindet sich im Anhörungsverfahren.

Ich kann Ihnen derzeit nicht sagen, wie der weitere Wege sein wird, wollte es aber nicht versäumen, alle Beteiligten schon frühzeitig über die Diskussion in der BVV zu informieren.“

 

 

Die Verkehrslenkung Berlin ist für die Genehmigung der Sperrung der Martin-Luther-Straße zuständig. Die Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamtes ist für die Genehmigung der Nebenstraßen und Platznutzung verantwortlich.

Das Bezirksamt hat die genannten Abteilungen am 22.11.2019 darüber informiert, dass der Antrag von der BVV am 20.11.2019 beschlossen wurde und wir nun verpflichtet sind alles Weitere zum Nachkommen des Beschlusses einzuleiten.

Die BVG und Polizei wurde durch die VLB und die Straßenverkehrsbehörde über die Gegebenheiten unterrichtet und um Stellungnahme gebeten.

 

Die VLB hat mit Schreiben vom 25.11.2019 wie folgt Stellung genommen:

 

„Ihre E Mail hat die VLB erreicht. Ihr Antrag vom 17.09.2019 lässt leider gegenwärtig noch verschieden Punkte offen, die aus dem Antrag nicht ersichtlich werden. Ich denke durch die bei Ihnen im Bezirk ansässige StrVkBeh kann Ihnen durchaus auch im Vorfeld eine umfassende Beratung zur vernünftigen Veranstaltungssicherheit gegeben werden, welche Dinge hier im Zuge eines Erlaubnisprüfverfahren nach der StVO im Zusammenhang mit dem BerlStrG zu berücksichtigen sind. Ich weise auch darauf hin, dass es für mich noch nicht ersichtlich ist, dass die Zuständigkeit der VLB für die Veranstaltung auf dem J-F-K Platz eröffnet ist. Vielmehr ist zu erwarten, dass der „Veranstalter“ durch ein ordnungsgemäßes und aussagefähiges Veranstaltungs- und Ordnungskonzept den Behörden aufzeigt wie die Veranstaltung ablaufen soll und welche Vorkehrungen zum Schutz der Gäste, Besucher und des Verkehrs vorgesehen sind. Ich gehe daher weiter auch davon aus, dass die straßenverkehrsbehördliche Erlaubnis nach § 29 Abs 2 StVO i V mit § 13 BerlStrG dann durch den Bezirk ThSb selbst erteilt werden wird.

 

Sollten tatsächlich Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutz zu einer angenommenen wichtigen kulturellen Veranstaltung notwendig werden, würde die VLB diesen verkehrsrechtlichen Teil ggf separat als Ergänzung anordnen. In diesem Falle bezweifle ich aber, dass es bei der von Ihnen beabsichtigen Veranstaltung „Weihnachtssingen“ um eine hohe wichtige kulturelle Veranstaltung handelt, die eine Ermessensreduzierung auf Null erwarten ließe. Eine besondere erhebliche Beeinträchtigung der Veranstaltung auf dem diesem großen Platz durch den anliegenden Verkehr sehe ich nicht, dieser ist evtl zwar störend aber nicht erheblich, so dass in Abwägung der Interessen an der Leichtigkeit und Ordnung des Verkehrs im Verhältnis zu der zu erwartenden (Verkehrs-)behinderung durch die BVG und in Abwägung mit dem Mobilitätsgesetz eine Sperrung der M- L-Str aus bisheriger Sicht nicht opportun erscheint. Ich bitte auch um Ihr Verständnis, dass auf Grund der unvollständigen Antragsunterlagen zur Sperrung der umliegenden Straßen und des Zeitpunkt bis zum Beginn der Veranstaltung in weniger als 4 Wochen eine positive Entscheidung kaum noch möglich ist. In der noch zur Verfügung stehenden Zeit müssen nämlich die Polizei und die BVG angehört werden und zu einer einvernehmlichen Lösung kommen. Inwieweit Lösungen für Radfahrende und eine annehmbare Umleitung des IV mit Vorwegweisung vorgenommen werden kann entzieht sich auf Grund der mangelnder Pläne meiner derzeitigen Erkenntnis.

 

Ich empfehle Ihnen daher sich gemeinsam mit der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde ein Konzept zu überlegen, wie diese Weihnachtsveranstaltung ohne die Inanspruchnahme der M L Str  einzuplanen ist. Das Konzertgelände sollte zumindest sicher gegen den Fließverkehr und ggü den Radfahrenden abgesichert sein. Ich gehe ebenso auch davon aus, dass geprüft wurde, dass die Fläche des Parkplatzes für die zu erwartenden Besucher durchaus ausreicht.

 

Den Vorgang übersende ich daher zu meiner Entlastung zurück und bitte Sie diesen Ihrer StrVkBeh zu übersenden.“

 

 

Nach Rücksprache mit der Bezirklichen Straßenverkehrsbehörde am 25.11.2019 konkretisierte diese das Anliegen bei der VLB:

 

„Die Erlaubnis bzw. das Erlaubnisverfahren für das Weihnachtssingen auf dem John-F.-Kennedy-Platz ist schon im Genehmigungszustand. Aller erforderlichen Stellungnahmen liegen hierfür.

 

Dann kam der Antrag der BVV/ der Beschuss der BVV, der auch Ihnen vorliegt. Die Veranstaltung auf der Platzfläche wird durch mich genehmigt. Nur zu dem Teil Martin-Luther-Straße und Sperrung bzw. Temporeduzierung liegt die Zuständigkeit bei Ihnen.

 

Ich habe daher bereits mit aufkommen der Diskussion den in Rede stehenden Antrag am 24. September 2019 an alle möglichen zu beteiligenden Dienststellen versandt. Der weitere Fortgang in der BVV ist nicht durch mich oder […] [die zuständige Mitarbeiterin im Büro der Bezirksbürgermeisterin] zu vertreten. Die BVG hat sich hierzu geäußert. Die Rückmeldung wurde auch an […] [die zuständige Mitarbeiterin] weitergeleitet.“

 

 

Das Bezirksamt bat die VLB am 26.11.2019 um klare Stellungnahme bezüglich der Absperrung der Martin-Luther-Straße in diesem und den darauffolgenden Jahren.

 

Die VBL lehnte mit Schreiben vom 27.11.2019 die Sperrung der Martin-Luther-Straße ab:

 

Die Ablehnung für diese Jahr ist in der Tat schon leider alleine wegen der Kürze der Zeit und aber auch wegen der nicht vollständigen Unterlagen etc leider notwendig geworden. Die VLB zeichnet auch verantwortlich nur für die Sperrung der M L Str (Hauptverkehrsstraßen), welche ja lediglich aus Gründen der Komfortabilität zum "ungestörten" Weihnachtssingen gesperrt werden sollte. Diese Entscheidung hat nichts mit der notwendigen Erlaubnis nach 29 Abs 2 StVO der StVO i V m § 13 BerlStrG für die öffentlichen Flächen des PPl und der ggf Nebenstraßen zu tun. (Vgl § 45 ,Abs 1a, Ziff 4b StVO). In Abwägung der Interessen aber wie gesagt halte ich die Sperrung der M L Str für bisher weiter nicht verhältnismäßig, dies wird also gegenwärtig aus den eben genannten Gründen wie gesagt abgelehnt und bezieht sich somit auch auf grundsätzlichen unveränderbare Punkte.

 

Es liegt im Übrigen auch am Veranstalter bzw und an seinem Straßenlandeigentümer (SGA) - der im Rahmen einer Prüfung zur Sondernutzung nach BerlStrG entscheidet- zu dokumentieren, dass es sich um eine Veranstaltung mit ganz besonderen erheblichen öffentlichen Interesse handelt, nur dann wäre ggf eine Sperrung mit all den Umleitungsmaßnahmen (Radfahrende, IV, ÖPNV) ggf ernsthaft zu prüfen, dies sehe ich momentan im Licht der Verhältnismäßigkeit zum Vergleich zu den Beeinträchtigungen und den verkehrlichen Interessen des ÖPNV wie gesagt als nicht gegeben an.

 

Die Fläche auf dem PPl und im Nebenstraßennetz wird also wie gewohnt in Ihrem BA entschieden durch die bezirkliche StrVkBeh. Sie müssen sich also an […] [den zuständigen Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde] in Ihrem Hause wenden.“

 

Die BVG reichte Ihre Stellungnahme am 27.11.2019 bei der VBL ein, welche diese ebenfalls am 27.11.2019 an das Büro der Bezirksbürgermeisterin weiterleitete:

 

Die BVG lehnt grundsätzlich eine Vollsperrung aus nachfolgenden Gründen ab.

  • Mobilitätsgesetz und hier insbesondere die §29 bis 34 sowie die Erläuterungen zu diesen Paragraphen
  • Verkehrsvertrag sowie daraus resultierende Auftrag zur Fahrgastbeförderung (bestellte Leistung, Liniengenehmigungen)
  • Hohe Kosten für AP-Haltestellen auf Umfahrungsstrecke (104 & M46) müssten vom Veranstalter übernommen werden
  • Dies macht allerding aufgrund der Anschluss- und Pünktlichkeitsvorgaben des Senats keinen Sinn
  • Pünktlichkeitsvorgaben und Anschlusssicherungsvorgaben des AT (SenUVK)
  • Pausenzeiten der Fahrpersonale laut Gesetzen und Tarifvertrag bei Umleitungsmaßnahmen gefährdet
  • Hohe Verspätungslage bei Umleitung Richtungsbezogen wirkt sich in Gegenrichtung aus
  • Anschlüsse zu S-Bahn, U-Bahn, DB, weiteren Omnibustageslinien sind nicht mehr gesichert.
  • Wer bezahlt bitte den Fahrtgästen ihre Tickets zur Weiterfahrt mit der DB – S-Bahn – U-Bahn etc. bei nicht erreichen des Anschlusses
  • Fahrplanstabilität nicht mehr gegeben
  • Hinzu kommt die extreme Kurzfristigkeit der Anhörung, sie lässt uns aufgrund der Vorlaufzeiten für Personal- und Dienstplanung in Verbindung mit den tariflichen Vorgaben in Bezug auf das Personal null Spielraum.(Vorlaufzeit sind 3 Monate)
  • (genehmigter Fahrplanänderungsauftrag auch durch den AT)

 

Wir sehen aufgrund dieser Gegebenheiten keine Chancen auf Realisierung der Absperrung in diesem und den nächsten Jahren.

 

Am 26.09.2019 informierte das Facility Management das Büro der Bezirksbürgermeisterin über die Reparatur der Fernschaltung für die Freiheitsglocke:

 

 „die Arbeiten sind abgeschlossen und in Funktion.

Die Freiheitsglocke kann via Fernbedienung für 4 Minuten ausgelöst werden, oder am Lichttableau bei den Pförtnern auf dauer eingeschaltet werden.

Die Weihnachtsbaumbeleuchtung "Steckdosen" sind geprüft und funktion bereit.“

 

Die beantragte Einrichtung von vier Behindertenparkplätzen wurden am 27.11.2019 durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde genehmigt und werden durch die Firma VZA Bialas eingerichtet.

 

 

 

Wir bitten damit, die Drucksache als erledigt anzusehen.

 

 
 

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