Drucksache - 1404/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 11.12.2019 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, im Rahmen der Abstimmungen zum Bebauungs-planverfahren für das Bürozentrum Reichartstraße 2 (hinter liegend), darauf hinzuwirken, dass eine städtebaulich und funktional adäquate Erschließungssituation für den zu erwartenden erheblichen täglichen Mitarbeiter*innen- und Besucher*innenverkehr berücksichtigt wird. In dem Zusammenhang soll geprüft werden, ob die Erschließung für den Fußgänger*innenverkehr statt über die nur 4 m breite Engstelle an der Friedrich-Haak-Brücke nicht angemessener über den denkmalgeschützten Altbau-Bestand (Tordurchfahrt) erfolgen kann oder zur Herstellung eines angemessenen Zugangsbereichs eine partielle Überdeckelung der Autobahn mit einem Vorplatz zum Bahnhof Südkreuz / Zugang Suadicanistraße hergestellt werden kann. Geprüft werden soll dabei auch eine Fußgänger*innenführung als Steg in Höhenlage der Bahnbrücke. Die Abwicklung der Fahrzeugflüsse z.B. zur Tiefgarage und zur Versorgung über die Engstelle an der Friedrich-Haak-Brücke ist davon unberührt.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die Anregung, eine Fußgängerbrücke (Überdeckelung) über die Autobahn zu errichten, wird nicht weiterverfolgt, da eine Prüfung dieses Vorhabens in der Abwägung der Verhältnismäßigkeit (Kosten/ Nutzen) ergab, dass es keinen erschließungstechnischen Mehrwert und auch keine Zeitersparnis bringen würde sowie aufgrund der Topografie des Grundstückes (bzgl. Höhenunterschied) nur mit unverhältnismäßigen Aufwand umsetzbar wäre. Die Schaffung eines Bahnhofsplatzes soll im Sinne eines Stadtplatzes als Eingangssituation jedoch aufgegriffen werden. Die empfohlene vollständige Erschließung des Grundstücks über den denkmalgeschützten Altbau-Bestand (Tordurchfahrt) wurde ebenfalls geprüft und ist mit der hierfür erforderlichen baulichen Erweiterung der Tordurchfahrt aus Sicht des Denkmalschutzes nicht zustimmungsfähig.
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