Drucksache - 1404/XX  

 
 
Betreff: Bürokomplex Reichartstraße sinnvoll und angemessen erschließen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
30.10.2019 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
13.11.2019 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
11.12.2019 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
26.08.2020 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 11.12.2019 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, im Rahmen der Abstimmungen zum Bebauungs-planverfahren für das Bürozentrum Reichartstraße 2 (hinter liegend), darauf hinzuwirken, dass eine städtebaulich und funktional adäquate Erschließungssituation für den zu erwartenden erheblichen täglichen Mitarbeiter*innen- und Besucher*innenverkehr berücksichtigt wird.

In dem Zusammenhang soll geprüft werden, ob die Erschließung für den Fußgänger*­innenverkehr statt über die nur 4 m breite Engstelle an der Friedrich-Haak-Brücke nicht angemessener über den denkmalgeschützten Altbau-Bestand (Tordurch­fahrt) erfolgen kann oder zur Herstellung eines angemessenen Zugangsbereichs eine partielle Über­deckelung der Autobahn mit einem Vorplatz zum Bahnhof Südkreuz / Zugang Suadicani­straße hergestellt werden kann. Geprüft werden soll dabei auch eine Fußgänger*­innenführung als Steg in Höhenlage der Bahnbrücke.

Die Abwicklung der Fahrzeugflüsse z.B. zur Tiefgarage und zur Versorgung über die Engstelle an der Friedrich-Haak-Brücke ist davon unberührt.

 

 

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:


Bezüglich der Erschließung des Grundstückes werden noch verschiedene Varianten untersucht. Eine Variante betrifft die vollständige Erschließung des PKW-Verkehrs über das Flurstück 134 der Flur 69 (östlich vom Geltungsbereich, private Verkehrsfläche „Planstraße A“ im B-Plan XI-237) in die Tiefgarage und eine weitere Variante die Einfahrt über die v.g. südliche Zufahrt und die Ausfahrt über den nördlichen Bereich. Im weiteren Verfahren und mittels einer vertiefenden Verkehrsuntersuchung wird die Erschließungs­frage abschließend abgewogen.

Die Anregung, eine Fußgängerbrücke (Überdeckelung) über die Autobahn zu errichten, wird nicht weiterverfolgt, da eine Prüfung dieses Vorhabens in der Abwägung der Verhältnis­mäßigkeit (Kosten/ Nutzen) ergab, dass es keinen erschließungstechnischen Mehrwert und auch keine Zeitersparnis bringen würde sowie aufgrund der Topografie des Grund­stückes (bzgl. Höhenunterschied) nur mit unverhältnismäßigen Aufwand umsetzbar wäre. Die Schaffung eines Bahnhofsplatzes soll im Sinne eines Stadtplatzes als Eingangssituation jedoch aufgegriffen werden.

Die empfohlene vollständige Erschließung des Grundstücks über den denkmalgeschützten Altbau-Bestand (Tordurchfahrt) wurde ebenfalls geprüft und ist mit der hierfür erforder­lichen baulichen Erweiterung der Tordurchfahrt aus Sicht des Denkmalschutzes nicht zustimmungsfähig.

 

 
 

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