Drucksache - 1411/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 11.12.2019 folgenden Beschluss: Das Bezirksamt wird ersucht, Sportflächen nicht zur Deckung anderweitiger Bedarfe (bspw. Bau von Schulen, Kitas oder Wohnungen) zu nutzen. Sofern Sportflächen durch den Bezirk oder Senat erworben werden, sind diese dem bezirklichen Sport zusätzlich zur Verfügung zu stellen und dienen der Erweiterung des Sportflächenbedarfs. Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Im Rahmen der Umsetzung der Berliner Schulbauoffensive und der Schaffung dringend benötigter zusätzlicher Schulplatzkapazitäten lässt es sich in Einzelfällen leider nicht vermeiden, auch Sport- bzw. Schulsportflächen teilweise in Anspruch zu nehmen. Das kann selbstverständlich nur auf der Grundlage § 7 Abs. 2 SportFG bzw. entsprechend den von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport veröffentlichten Regelungen zum Verfahren bei Wegfall von Sportanlagen ohne Aufgabeverfahren (Schreiben vom 23.06.2019) erfolgen. Für Tempelhof-Schöneberg kann festgestellt werden, dass sich in Umsetzung der geplanten Schulbaumaßnahmen sowohl erhebliche quantitative als auch qualitative Verbesserungen für die bezirkliche Sportinfrastruktur ergeben werden. Im Rahmen der Investitionsplanung des Landes Berlin plant der Bezirk allein 14 Sporthallenneubauten in eigener Umsetzung sowie 11 Sporthallenneubauten im Rahmen von Amtshilfemaßnahmen durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bzw. die HOWOGE und in der Regelung mit einer deutlichen Erweiterung der Hallenfläche und -teile, teilweise als Doppelsporthallen. Darüber hinaus sind aktuell fünf Sanierungs- bzw. Neubaumaßnahmen für ungedeckte Sportanlagen auf Schulgrundstücken investiv geplant. |
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