Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes zur DS/0882/III wird zur Kenntnis genommen.
Die Einziehung des
gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur
189 mit einer Größe von
1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung
vom ............. beschlossen:
Die Einziehung des gewidmeten
Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur
189 mit einer Größe von 1.111 m² vor
Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg.
A). Begründung:
Das Flurstück 716, Flur 189, mit
einer Größe von 1.111 m² wird zur Abwicklung des
öffentlichen Verkehrs nicht benötigt
(Straßenbegleitgrün). Es soll daher eingezogen
werden, damit es an den Anlieger,
die Graphisches und Gewerbe-Zentrum Berlin AG, der
bereits Kaufinteresse gezeigt hat,
veräußert werden kann.
Die Straßenverkehrsbehörde teilte am
25. 10. 2007 mit, dass keine Bedenken bestehen.
B). Rechtsgrundlage:
§ 4 Berliner Straßengesetz
C). Auswirkungen auf den
Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a)
Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben:
Wegfall von Unterhaltungskosten,
späterer anteiliger Verkaufserlös entsprechend den zum Zeitpunkt der
Veräußerung geltenden haushaltsmäßigen
Vorschriften bzw. Berechnungsgrundlagen bei Veräußerung durch
den Liegenschaftsfonds
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den 01.07.2008
Dr. Franz Schulz
Jutta Kalepky
Bezirksbürgermeister
Bezirksstadträtin
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
überwiesen.
03.09.2008
Der Stadtplanungsausschuss spricht folgende Empfehlung aus:
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes zur DS/0882/III wird zur Kenntnis genommen.
BVV
24.09.2008
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes zur DS/0882/III wird zur Kenntnis genommen.