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Drucksache - DS/0949/III
In der
Katzbachstarße war im letzten Jahr nach Informationen der Anwohner ein
Straßenabschnitt mindestens 4x für Filmaufnahmen gesperrt. Ähnliches ist ach
von der Naunynstraße bekannt. Damit waren massive Behinderungen des Alltags der
Anwohner verbunden. Ich frage
das Bezirksamt:
Sehr
geehrte Frau Kustak, Ihre o.g.
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Soweit es um die straßenrechtliche
Sondernutzungserlaubnis geht, wird die Entscheidung vom Wirtschafts- und
Ordnungsamt getroffen. Für Entscheidungen über die Sperrung
von Straßen bzw. Straßenteilen ist allerdings die Verkehrslenkung Berlin in ihrer Eigenschaft als obere
Straßenverkehrsbehörde zuständig. Das Bezirksamt ist sich bewusst,
dass Filmdreharbeiten auf Straßenland wegen der damit verbunden
Nutzungseinschränkungen zu teilweise auch durchaus erheblichen Belästigungen
der Anwohner führen können. Die zuständigen Behörden sind deshalb bemüht,
derartige Einschränkungen zu Lasten der Anwohner und sonstiger
Verkehrsteilnehmer auf ein Minimum zu beschränken. Anderseits entspricht es dem
ausdrücklichen Wunsch des Senats, gerade Filmaufnahmen im Straßenraum
weitgehend zu unterstützen, um dem Bild einer weltoffenen Kulturmetropole gerecht
zu werden. In diesem Spannungsfeld bewegt sich
die zuständige Straßenverkehrsbehörde, wenn es darum geht, durch Anordnungen
von Verkehrszeichen Straßen teilweise zu sperren und Parkmöglichkeiten
einzuschränken. Wir als Bezirk müssen davon ausgehen, dass die Verkehrslenkung
Berlin in jedem einzelnen Fall eine sorgfältige Abwägung der betroffenen
Interessensphären vornimmt, bevor verkehrsrechtliche Anordnungen getroffen
werden. Bei
Beschwerden von Anwohnern informieren wir die Verkehrslenkung Berlin, um zu
erreichen, dass diese bei der Genehmigungspraxis berücksichtigt werden. Es
besteht eine regelmäßiger Austausch zwischen dem Wirtschafts- und Ordnungsamt
und der Verkehrslenkung Berlin über regionale Beschwerdelagen. Hinsichtlich der
Katzbach- und Naunynstraße sind für das Jahr 2007 und 2008 sowohl im
Wirtschafts- und Ordnungsamt als auch nach telefonischer Rücksprache am 23.9.08
bei der Verkehrslenkung Berlin bisher keine Beschwerden durch Anwohner bekannt
geworden.
Die geschätzten Personal- und
Sachkosten belaufen sich auf ca. 90 € je Erlaubnis. Diesen Kosten stehen als Einnahmen
Verwaltungsgebühren in Höhe von 30,68 € je Aufnahmebereich und
Sondernutzungsgebühren von 65 € je Tag gegenüber. In der Katzbachstraße wurden im
Jahre 2007 4 Anträge für 4 Drehtage genehmigt. Die Sondernutzungsgebühren
beliefen sich auf insgesamt 260 €, die Verwaltungsgebühren auf 122,72 €
insgesamt. Für die Naunynstraße wurden keine Sondernutzungserlaubnisse für
Drehgenehmigungen in 2007 erteilt.
Wie unter 1) schon ausgeführt,
besteht über regionale Beschwerdelagen ein Austausch zwischen Wirtschafts- und
Ordnungsamt und der Verkehrslenkung Berlin. Aus Anlass dieser Anfrage wurde am
23.9.08 bei den Mitarbeitern der Verkehrslenkung nachgefragt, ob Beschwerden
aus diesen beiden Bereichen bekannt sind. Beides ist bislang nicht der Fall. Es
wurde von der Verkehrslenkung ausdrücklich empfohlen, schriftliche Beschwerden
direkt dorthin zu senden per Post, Gothaer Straße 19, 10823 Berlin oder unter
der E-Mail Adresse : filmbuero@senstadt.berlin.de.
Schriftliche Beschwerden werden bei der Genehmigungspraxis berücksichtigt. Mit
freundlichen Grüßen Dr. Peter
Beckers |
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