Drucksache - DS/0949/III  

 
 
Betreff: Filmproduktion in der Katzbach- und Naunynstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
  Kustak, Susanne
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
   Beteiligt:DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (offen)     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 23.09.2008 PDF-Dokument
2. Version vom 30.09.2008 PDF-Dokument

In der Katzbachstarße war im letzten Jahr nach Informationen der Anwohner ein Straßenabschnitt mindestens 4x für Filmaufnahmen

In der Katzbachstarße war im letzten Jahr nach Informationen der Anwohner ein Straßenabschnitt mindestens 4x für Filmaufnahmen gesperrt. Ähnliches ist ach von der Naunynstraße bekannt. Damit waren massive Behinderungen des Alltags der Anwohner verbunden.

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wer im Bezirksamt fällt diese Entscheidung und was wird dabei gegeneinander abgewogen?
  2. Welche Kosten oder Einnahmen entstehen dem Bezirk durch eine solche Genehmigung?
  3. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, in einem Entscheidungs- oder Diskussionsverfahren die Interessen und die Lebenssituation der Anwohner künftig stärker zu berücksichtigen?

 

 

Sehr geehrte Frau Kustak,

 

Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wer im Bezirksamt fällt diese Entscheidungen und was wird dabei gegeneinander abgewogen?

 

Soweit es um die straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis geht, wird die Entscheidung vom Wirtschafts- und Ordnungsamt getroffen.

 

Für Entscheidungen über die Sperrung von Straßen bzw. Straßenteilen ist allerdings die  Verkehrslenkung Berlin in ihrer Eigenschaft als obere Straßenverkehrsbehörde zuständig.

 

Das Bezirksamt ist sich bewusst, dass Filmdreharbeiten auf Straßenland wegen der damit verbunden Nutzungseinschränkungen zu teilweise auch durchaus erheblichen Belästigungen der Anwohner führen können. Die zuständigen Behörden sind deshalb bemüht, derartige Einschränkungen zu Lasten der Anwohner und sonstiger Verkehrsteilnehmer auf ein Minimum zu beschränken. Anderseits entspricht es dem ausdrücklichen Wunsch des Senats, gerade Filmaufnahmen im Straßenraum weitgehend zu unterstützen, um dem Bild einer weltoffenen Kulturmetropole gerecht zu werden.

 

In diesem Spannungsfeld bewegt sich die zuständige Straßenverkehrsbehörde, wenn es darum geht, durch Anordnungen von Verkehrszeichen Straßen teilweise zu sperren und Parkmöglichkeiten einzuschränken. Wir als Bezirk müssen davon ausgehen, dass die Verkehrslenkung Berlin in jedem einzelnen Fall eine sorgfältige Abwägung der betroffenen Interessensphären vornimmt, bevor verkehrsrechtliche Anordnungen getroffen werden.

 

Bei Beschwerden von Anwohnern informieren wir die Verkehrslenkung Berlin, um zu erreichen, dass diese bei der Genehmigungspraxis berücksichtigt werden. Es besteht eine regelmäßiger Austausch zwischen dem Wirtschafts- und Ordnungsamt und der Verkehrslenkung Berlin über regionale Beschwerdelagen. Hinsichtlich der Katzbach- und Naunynstraße sind für das Jahr 2007 und 2008 sowohl im Wirtschafts- und Ordnungsamt als auch nach telefonischer Rücksprache am 23.9.08 bei der Verkehrslenkung Berlin bisher keine Beschwerden durch Anwohner bekannt geworden.

 

 

 

 

  1. Welche Kosten oder Einnahmen entstehen dem Bezirksamt durch eine solche Genehmigung?

 

Die geschätzten Personal- und Sachkosten belaufen sich auf ca. 90 € je Erlaubnis.

Diesen Kosten stehen als Einnahmen Verwaltungsgebühren in Höhe von 30,68 € je Aufnahmebereich und Sondernutzungsgebühren von 65 € je Tag gegenüber.

 

In der Katzbachstraße wurden im Jahre 2007 4 Anträge für 4 Drehtage genehmigt. Die Sondernutzungsgebühren beliefen sich auf insgesamt 260 €, die Verwaltungsgebühren auf 122,72 € insgesamt. Für die Naunynstraße wurden keine Sondernutzungserlaubnisse für Drehgenehmigungen in 2007 erteilt.

 

 

  1. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, in einem Entscheidungs- oder Diskussionsverfahren die Interessen und die Lebenssituation der Anwohner künftig stärker zu berücksichtigen?

 

Wie unter 1) schon ausgeführt, besteht über regionale Beschwerdelagen ein Austausch zwischen Wirtschafts- und Ordnungsamt und der Verkehrslenkung Berlin. Aus Anlass dieser Anfrage wurde am 23.9.08 bei den Mitarbeitern der Verkehrslenkung nachgefragt, ob Beschwerden aus diesen beiden Bereichen bekannt sind. Beides ist bislang nicht der Fall. Es wurde von der Verkehrslenkung ausdrücklich empfohlen, schriftliche Beschwerden direkt dorthin zu senden per Post, Gothaer Straße 19, 10823 Berlin oder unter der E-Mail Adresse : filmbuero@senstadt.berlin.de. Schriftliche Beschwerden werden bei der Genehmigungspraxis berücksichtigt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Peter Beckers

 

 
 

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