Drucksache - DS/0930/III  

 
 
Betreff: Einziehung von zwei Flurstücken (2657 mit 59 m² und 2659 mit 35 m²) des dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Carl-Herz-Ufers und von einem Flurstück (2664 mit 6 m²) des dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Planufers auf der Flur 3 im Ortsteil Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FinPerStadtVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 09.09.2008 beschlossen:

 

1. Die Einziehung von zwei Flurstücken (2657 mit 59 m² und 2659 mit 35 m²) des dem

öffentlichen Verkehr gewidmeten Carl-Herz-Ufers und von einem Flurstück (2664 mit 6

m²) des dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Planufers auf der Flur 3 im Ortsteil

Kreuzberg.

 

2. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Wohnen und

Immobilienservice beauftragt.

 

A). Begründung:

Nach Abschluss der Neuvermessung des Krankenhausgrundstücks Vivantes Klinikum am

Urban Dieffenbachstraße 1 sind Flurstücksfortführungen erfolgt und diverse

Vermögensbereinigungen zwischen Fachämtern erforderlich. Die hier genannten

Flurstücke sind davon betroffen. Sie sind gewidmetes Straßenland, aber für die

Abwicklung des öffentlichen Verkehrs entbehrlich. Gemäß Einbringungsvertrag vom 18.

12. 2000 und 08. 11. 2002 ist die Eigentumsumschreibung für das Flurstück 2657 vom

Land Berlin auf die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH bereits erfolgt. Die

Flurstücke 2659 und 2664 sind aus dem Fachvermögen des Tiefbauamtes dem Amt für

Umwelt und Natur, Fachbereich Naturschutz und Grünflächen, zu übertragen.

Die Straßenverkehrsbehörde teilte am 01. 08. 2008 mit, dass gegen die beabsichtigte

Einziehung keine Bedenken bestehen.

 

B). Rechtsgrundlage:

§ 4 Berliner Straßengesetz

 

C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Wegfall laufender

Unterhaltungskosten

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin, den 09.09.2008

Dr. Franz Schulz                                                                                     Jutta Kalepky

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadträtin

 

 

24.09.08 BVV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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