Drucksache - DS/0372/III  

 
 
Betreff: Verhinderung von Alkoholmissbrauch, insbesondere durch Jugendliche
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
05.09.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt Vorberatung
27.09.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.10.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS0372_Jugendschutz Alkohol BVV Vorlage  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die geltende Rechtslage umzusetzen und Veranstaltungen, für die mit sog. „Billigangeboten“ geworben wird und bei denen beliebig vielen alkoholischen Getränken zu sehr niedrigen, deutlich unter dem Üblichen liegenden Preisen abgegeben werden, zu unterbinden.

 

Begründung:

 

Derartige Partys stellen eine wirksame Ermunterung Jugendlicher und junger Erwachsener zum Alkoholmissbrauch dar. Deshalb hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof festgestellt, das es zulässig und verhältnismäßig ist, einen Diskothekenbetrieb an Tagen, für die mit derartigen Angeboten geworben wird, zu untersagen (Beschluss vom 21.8.2007, Az. 22 CS 07.1796).

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die DS/0372/III wird in den Ausschuss  für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt überwiesen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die DS/0372/III wird  angenommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 24.10.07 mit der Drucksache DS/0372/III folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die geltende Rechtslage umzusetzen und Veranstaltungen, für die mit sog. „Billigangeboten“ geworben wird und bei denen beliebig viele alkoholische Getränke zu sehr niedrigen, deutlich unter dem üblich liegenden Preisen angeboten werden, zu unterbinden.

 

Hierzu wird berichtet:

 

Den Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen einzudämmen, ist Schwerpunkt der Tätigkeit des seit Mai 2008 neu eingerichteten Interventionsteams Jugendschutz. Die zu dem Team gehörenden 3 Mitarbeiter verfolgen u.a. die Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz. Sie sind zu einem großen Teil im Außendienst tätig, auch abends und teilweise zu den Nachtzeiten. Der Bezirk hat damit zielgerichtet auf die Problematik reagiert, dass das sog. „Rauschtrinken“ zugenommen hat.

Besonders problematisch ist in diesem Zusammenhang das Werben mit „Billigangeboten“ und die Ermunterung der Jugendlichen und junger Erwachsener zum exzessiven Konsumieren von Alkohol zu günstigen Preisen. Das Interventionsteam Jugendschutz verfolgt diese Werbemaßnahmen gezielt durch Internetrecherchen und während der Bestreifung des öffentlichen Raums sowie bei der Kontrolle von Gewerbebetrieben und Diskotheken und arbeitet dabei zusammen mit der Polizei, dem Gewerbebereich sowie dem Jugendamt. Gerade wird ein regelmäßiger Arbeitskreis zu der gesamten Thematik eingerichtet auch unter Einbeziehung des Gesundheitsbereiches Aus den konkreten Erfahrungen sollen u.a. auch Maßnahmen entwickelt werden, diesen Werbestrategien entgegen zu wirken.

 

Das OVG Berlin hat bestätigt, dass sog. „Flatrate-Veranstaltungen“ gaststättenrechtlich im Vorfeld unterbunden werden können. Ein Veranstaltungsverbot des Bezirksamtes Lichtenberg nach § 5 Abs. 1 Gaststättengesetz gegenüber einem Diskothekenbetreiber war rechtmäßig, da im


Vorfeld mit einem sog. Billigangeboten geworben wurde. Bereits die Ankündigung, Alkohol zu einem relativ niedrigen Pauschalpreis unbegrenzt trinken zu können, sei ein Indiz dafür, dass eine konkrete Gesundheitsgefährdung aus dem möglichen Alkoholmissbrauch zu befürchten ist und erfordert ordnungsrechtliche Schritte im Vorfeld.

Das Jugendschutzteam wird, sofern es eine konkrete Feststellung über die Ankündigung einer solchen Veranstaltung hat, den Gewerbebereich informieren, damit die gaststättenrechtlichen Maßnahmen eingeleitet werden können. Ebenfalls werden die Polizei und das Jugendamt informiert. Der Bezirk sieht in der konzentrierten Aufgabenwahrnehmung durch dieses Team einen wichtigen Beitrag, den Alkoholmissbrauch durch Jugendliche einzudämmen. Denn durch die regelmäßigen Beobachtungen und Kontrollen ist es möglich, rechtzeitig von derartigen Veranstaltungen Kenntnis zu erlangen, um dann wirksam ordnungsrechtlich eingreifen zu können.

Einen konkreten Fall des Verbots einer solchen Veranstaltungen hat es bislang noch nicht gegeben.

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 Abs 1 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: durch den Bericht keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: durch den Bericht keine

 

Berlin, den 05.09.08

 

Bezirksbürgermeister                                                                                                Bezirksstadtrat

Dr. Schulz                                                                                                       Dr. Beckers

 

BVV 24.09.2008

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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