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Drucksache - DS/0372/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird beauftragt, die geltende Rechtslage
umzusetzen und Veranstaltungen, für die mit sog. „Billigangeboten“ geworben
wird und bei denen beliebig vielen alkoholischen Getränken zu sehr niedrigen,
deutlich unter dem Üblichen liegenden Preisen abgegeben werden, zu unterbinden. Begründung: Derartige Partys stellen eine wirksame Ermunterung
Jugendlicher und junger Erwachsener zum Alkoholmissbrauch dar. Deshalb hat auch
der Bayerische Verwaltungsgerichtshof festgestellt, das es zulässig und
verhältnismäßig ist, einen Diskothekenbetrieb an Tagen, für die mit derartigen
Angeboten geworben wird, zu untersagen (Beschluss vom 21.8.2007, Az. 22 CS
07.1796). Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
DS/0372/III wird in den Ausschuss
für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
DS/0372/III wird angenommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 24.10.07 mit der
Drucksache DS/0372/III folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet: Das
Bezirksamt wird beauftragt, die geltende Rechtslage umzusetzen und
Veranstaltungen, für die mit sog. „Billigangeboten“ geworben wird und bei denen
beliebig viele alkoholische Getränke zu sehr niedrigen, deutlich unter dem
üblich liegenden Preisen angeboten werden, zu unterbinden. Hierzu
wird berichtet: Den
Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen einzudämmen, ist Schwerpunkt der
Tätigkeit des seit Mai 2008 neu eingerichteten Interventionsteams Jugendschutz.
Die zu dem Team gehörenden 3 Mitarbeiter verfolgen u.a. die Verstöße gegen das
Jugendschutzgesetz. Sie sind zu einem großen Teil im Außendienst tätig, auch
abends und teilweise zu den Nachtzeiten. Der Bezirk hat damit zielgerichtet auf
die Problematik reagiert, dass das sog. „Rauschtrinken“ zugenommen hat. Besonders
problematisch ist in diesem Zusammenhang das Werben mit „Billigangeboten“ und
die Ermunterung der Jugendlichen und junger Erwachsener zum exzessiven
Konsumieren von Alkohol zu günstigen Preisen. Das Interventionsteam
Jugendschutz verfolgt diese Werbemaßnahmen gezielt durch Internetrecherchen und
während der Bestreifung des öffentlichen Raums sowie bei der Kontrolle von
Gewerbebetrieben und Diskotheken und arbeitet dabei zusammen mit der Polizei,
dem Gewerbebereich sowie dem Jugendamt. Gerade wird ein regelmäßiger
Arbeitskreis zu der gesamten Thematik eingerichtet auch unter Einbeziehung des
Gesundheitsbereiches Aus den konkreten Erfahrungen sollen u.a. auch Maßnahmen
entwickelt werden, diesen Werbestrategien entgegen zu wirken. Das
OVG Berlin hat bestätigt, dass sog. „Flatrate-Veranstaltungen“
gaststättenrechtlich im Vorfeld unterbunden werden können. Ein
Veranstaltungsverbot des Bezirksamtes Lichtenberg nach § 5 Abs. 1 Gaststättengesetz
gegenüber einem Diskothekenbetreiber war rechtmäßig, da im Vorfeld
mit einem sog. Billigangeboten geworben wurde. Bereits die Ankündigung, Alkohol
zu einem relativ niedrigen Pauschalpreis unbegrenzt trinken zu können, sei ein
Indiz dafür, dass eine konkrete Gesundheitsgefährdung aus dem möglichen
Alkoholmissbrauch zu befürchten ist und erfordert ordnungsrechtliche Schritte
im Vorfeld. Das
Jugendschutzteam wird, sofern es eine konkrete Feststellung über die
Ankündigung einer solchen Veranstaltung hat, den Gewerbebereich informieren,
damit die gaststättenrechtlichen Maßnahmen eingeleitet werden können. Ebenfalls
werden die Polizei und das Jugendamt informiert. Der Bezirk sieht in der
konzentrierten Aufgabenwahrnehmung durch dieses Team einen wichtigen Beitrag,
den Alkoholmissbrauch durch Jugendliche einzudämmen. Denn durch die
regelmäßigen Beobachtungen und Kontrollen ist es möglich, rechtzeitig von
derartigen Veranstaltungen Kenntnis zu erlangen, um dann wirksam
ordnungsrechtlich eingreifen zu können. Einen
konkreten Fall des Verbots einer solchen Veranstaltungen hat es bislang noch
nicht gegeben. Wir
bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Rechtsgrundlage:
§ 13
Abs 1 BezVG Auswirkungen
auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: durch den Bericht keine b)
Personalwirtschaftliche Ausgaben: durch den Bericht keine Berlin,
den 05.09.08 Bezirksbürgermeister
Bezirksstadtrat
Dr.
Schulz Dr.
Beckers BVV
24.09.2008 Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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