Drucksache - DS/0706/III  

 
 
Betreff: Erhalt Berliner Gruselkabinett
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
23.04.2008    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt Vorberatung
22.05.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt vertagt   
Immobilienservice und Verwaltung Entscheidung
21.05.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Immobilienservice und Verwaltung vertagt   
18.06.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Immobilienservice und Verwaltung vertagt   
17.09.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Immobilienservice und Verwaltung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Personal, Haushalt und Investitionen Vorberatung
27.05.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen      
23.09.2008    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.03.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Personal, Haushalt und Investitionen Vorberatung
27.04.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.04.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS0706_ErhaltBerlinerGruselkabinett21  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert sich mit ganzer Kraft für den Erhalt des Berliner Gruselkabinetts im Bunker am Anhalter Bahnhof einzusetzen. Mit der Betreiberin des ehemaligen Bunkers am Anhalter Bahnhof ist ein Weg zu finden, bei den anstehenden Grundstücksverhandlungen bzw. -verkäufen, den Erhalt dieser Touristenattraktion zu garantieren(z.B. Einräumung eines Vorkaufsrechtes o.ä.).

 

Begründung:

Mit viel privatem Engagement und auch finanziellem Einsatz durch die Betreiberin des Berliner Gruselkabinetts ist eine Touristenattraktion entstanden, die von tausenden Berlinbesuchern, aber auch Berlinerinnen und Berlinern, einschließlich vieler Schulklassen, sehr gut angenommen wird und die sich in vielen internationalen Stadtführern wieder findet. Aus einem alten, unbenutzbaren Bunker ist ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel ein Ausstellungsgebäude entstanden, indem nicht zuletzt Arbeits- und Ausbildungsplätze entstanden sind.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird in die Ausschüsse für Immobilienservice und Verwaltung / Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt / Personal, Haushalt und Investitionen ff. überwiesen.

 

 

WirtschaftsAS 22.05.08 – vertagt.

 

23.09.2008

Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert sich mit ganzer Kraft für den Erhalt des Berliner Gruselkabinetts im Bunker am Anhalter Bahnhof einzusetzen. Mit der Betreiberin des ehemaligen Bunkers am Anhalter Bahnhof ist ein Weg zu finden, bei den anstehenden Grundstücksverhandlungen bzw. -verkäufen, den Erhalt dieser Touristenattraktion zu unterstützen (z.B. Einräumung eines Vorkaufsrechtes o.ä.).

 

BVV 24.09.08

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert sich mit ganzer Kraft für den Erhalt des Berliner Gruselkabinetts im Bunker am Anhalter Bahnhof einzusetzen. Mit der Betreiberin des ehemaligen Bunkers am Anhalter Bahnhof ist ein Weg zu finden, bei den anstehenden Grundstücksverhandlungen bzw. -verkäufen, den Erhalt dieser Touristenattraktion zu unterstützen (z.B. Einräumung eines Vorkaufsrechtes o.ä.).

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss Personal, Haushalt und Investitionen  überwiesen.

 

27.04.2010 PHI

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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