Drucksache - DS/0934/III  

 
 
Betreff: Erhöhung des Wohngeldes und Ausweitung des EmpfängerInnenkreises - Ist das Bezirksamt hinreichend vorbereitet?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Teschendorf, ClemensTeschendorf, Clemens
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (offen)     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. Wie viele Personen in wie vielen Haushalten beziehen in Friedrichshain-Kreuzberg derzeit Wohngeld?

 

2. Wie hat sich die Anzahl der EmpfängerInnen in den letzten Jahren entwickelt (bitte Angabe ab 2004 zu einem bestimmten jährlichen Stichtag)?

 

3. Gibt es in Friedrichshain-Kreuzberg ähnlich lange und für die EmpfängerInnen unzumutbare Wartezeiten wie in einigen anderen Bezirken (vgl. Presseberichte vom 17./18.9.2008)?

 

1. Nachfrage:

Welchen Zeitraum umfasst derzeit die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen vollständig ausgefüllten Wohngeldantrag im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg?

 

2. Nachfrage:

Wie hat sich diese durchschnittliche Bearbeitungszeit in den letzten Jahren verändert?

 

3. Nachfrage:

Wie will das Bezirksamt Schwierigkeiten (z.B. längere Bearbeitungszeiten zum Nachteil der AntragstellerInnen) vermeiden, wenn ab dem nächsten Jahr das Wohngeld erhöht wird und sich in diesem Zusammenhang auch die Zahl der WohngeldempfängerInnen erhöht, weil mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld haben?

 

29.09.2008

Sehr geehrter Herr Teschendorf,

 

Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom  24.09.08 beantworte ich wie folgt:

 

1. Wie viele Personen in wie vielen Haushalten beziehen in Friedrichshain-Kreuzberg derzeit Wohngeld?

 

Wohngeld wird stets für Haushalte ermittelt und gezahlt. Empfänger ist der Antragsteller (Haushaltsvorstand) für seinen Familienhaushalt. Gegenwärtig erhalten 3150 Haushalte (Schwankungsbreite von Monat zu Monat zwischen 2900 und 3200) Wohngeld.

 

 

2. Wie hat sich die Anzahl der EmpfängerInnen in den letzten Jahren entwickelt (bitte Angabe ab 2004 zu einem bestimmten jährlichen Stichtag)?

 

Stand jeweils 31.12.

2004  16.436

2005    4.504

2006    3.627

2007    3.165

aktuell  3.150

 

Der Personalabbau im gleichen Zeitraum war dementsprechend. Von ehemals über 30 Sachbearbeitern/innen sind noch 6 in der unmittelbaren Fallbearbeitung übrig geblieben. Beim Personalabbau in keiner Weise berücksichtigt wurde die Tatsache, dass der Bearbeitungsaufwand für die nach Wegfall der nun Hartz IV beziehenden Arbeitslosen und Geringverdiener verbliebenen Haushalte im Durchschnitt erheblich größer ist. Berlinweit wird von einem Aufwand von 170 Minuten je Fall derzeit ausgegangen.

 

 

3. Gibt es in Friedrichshain-Kreuzberg ähnlich lange und für die EmpfängerInnen unzumutbare Wartezeiten wie in einigen anderen Bezirken (vgl. Presseberichte vom 17./18.9.2008)?

 

Infolge drastischer Personaleinsparungen, die die wesentlich kompliziertere Rechtslage und damit aufwändigere Bearbeitung unberücksichtigt ließ und lediglich auf Fallzahlen abstellte, ist die Personalausstattung den Wohngeldstellen zum Teil dramatisch gesunken. Während es bisher in Friedrichshain-Kreuzberg trotz ebenfalls drastischer Personaleinsparung durch organisatorische und strukturelle Veränderungen und Straffungen bei der Anspruchsprüfung gelang, die Bearbeitungszeiten auf einem einigermaßen erträglichen Niveau (etwa 4 Wochen im Durchschnitt ab Vorliegen der  vollständigen Unterlagen) zu halten, liegen einige Bezirke in der Tat bei bis zu 6 Monaten. Anzumerken ist, dass sich bei einer Personalausstattung von lediglich 6 unmittelbar in der Fallbearbeitung tätigen Sachbearbeitern/innen jede Unregelmäßigkeit (Krankheit etc) sofort auf die Bearbeitungszeiten auswirkt.

 

1. Nachfrage:

Welchen Zeitraum umfasst derzeit die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen vollständig ausgefüllten Wohngeldantrag im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg?

 

im Schnitt 4 Wochen ab Vollständigkeit, bei 100% iger Verfügbarkeit aller Dienstkräfte auch bei 2 Wochen. Über das Jahr aus verschiedensten Gründen aber stark schwankend. Anträge kommen nicht gleichmäßig, Krankheit etc.

 

2. Nachfrage:

Wie hat sich diese durchschnittliche Bearbeitungszeit in den letzten Jahren verändert?

 

Die Bearbeitungszeiten waren starken Schwankungen unterworfen. Ausschlaggebend hierfür ist stets die Zahl der gestellten Anträge. Die längsten bekannten Bearbeitungszeiten lagen über einige Monate zum Jahreswechsel 2000/2001 bis etwa Ende 2001 bei bis zu 4 Monaten in der Spitze. Im Durchschnitt der letzten Jahre seit dem haben sie sich auf Werte von etwa 14 Tage ab dem Vorliegen vollständiger Unterlagen normalisiert, können aber bei z.B. krankheitsbedingten Ausfällen auch kurzzeitig auf 4-6 Wochen ansteigen, wie es leider derzeit der Fall ist.

 

3. Nachfrage:

Wie will das Bezirksamt Schwierigkeiten (z.B. längere Bearbeitungszeiten zum Nachteil der AntragstellerInnen) vermeiden, wenn ab dem nächsten Jahr das Wohngeld erhöht wird und sich in diesem Zusammenhang auch die Zahl der WohngeldempfängerInnen erhöht, weil mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld haben?

 

Das Bezirksamt hat Personalmittel in einem Umfang bereit gestellt, der das deutlich höhere Antragsniveau auf lange Sicht gesehen abfedern kann. Wobei hier einige Unwägbarkeiten sind, wie z. B. die nicht exakt prognostizierbare Zahl der "Wechsler" von ALG II zu Wohngeld infolge der Verbesserungen im Kindergeld (Kinderzuschlag) ab 01.10.2008 sowie die Auswirkungen der Diskussion über das Abfedern der Heizkosten. Ein gegenwärtig politisch ins Auge gefasster einmaliger Heizkostenzuschuss, der ab April 2009 rückwirkend für die Heizperiode gezahlt werden soll, ist personell, softwaremäßig und organisatorisch gegenwärtig nicht abgesichert und ginge zu Lasten der "regulären" Wohngeldzahlungen.

 

Realistischerweise muss auch eingeschätzt werden, dass die Zahl der lediglich wegen der Wohngeldnovelle zusätzlich gestellten Anträge, die aber letztlich wegen zu hohem Einkommens abgelehnt werden müssen, nicht prognostizierbar ist. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat gegenüber den Leitern/innen der Wohngeldstellen am 22.09.2008 geäußert, sie rechne damit, dass zum Jahreswechsel binnen 2 Monaten so viele Anträge eingehen würden, wie sonst im ganzen Jahr. Diese Anträge erfordern naturgemäß den gleichen Aufwand, wie sonst im Jahr auch, können aber nicht durch qualifiziertes Personal abgefangen werden. Gegenwärtig wird gemeinsam mit dem ZeP geprüft, ob eventuell auch Personal für einen befristeten Übergangseinsatz von vielleicht 6 Monaten zusätzlich zum ohnehin erforderlichem Personalzuwachs bereit gestellt werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Jutta Kalepky

Dez BWI

 

 
 

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