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Drucksache - DS/0934/III
Ich frage das Bezirksamt: 1. Wie viele Personen in wie vielen
Haushalten beziehen in Friedrichshain-Kreuzberg derzeit Wohngeld? 2. Wie hat sich die Anzahl der
EmpfängerInnen in den letzten Jahren entwickelt (bitte Angabe ab 2004 zu einem
bestimmten jährlichen Stichtag)? 3. Gibt es in
Friedrichshain-Kreuzberg ähnlich lange und für die EmpfängerInnen unzumutbare
Wartezeiten wie in einigen anderen Bezirken (vgl. Presseberichte vom
17./18.9.2008)? 1. Nachfrage: Welchen Zeitraum umfasst derzeit die
durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen vollständig ausgefüllten
Wohngeldantrag im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg? 2. Nachfrage: Wie hat sich diese durchschnittliche
Bearbeitungszeit in den letzten Jahren verändert? 3. Nachfrage: Wie will das Bezirksamt
Schwierigkeiten (z.B. längere Bearbeitungszeiten zum Nachteil der
AntragstellerInnen) vermeiden, wenn ab dem nächsten Jahr das Wohngeld erhöht
wird und sich in diesem Zusammenhang auch die Zahl der WohngeldempfängerInnen
erhöht, weil mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld haben? Sehr geehrter Herr Teschendorf, Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom 24.09.08 beantworte ich wie folgt: 1. Wie viele Personen in wie vielen Haushalten beziehen in
Friedrichshain-Kreuzberg derzeit Wohngeld? Wohngeld wird stets für Haushalte ermittelt und gezahlt.
Empfänger ist der Antragsteller (Haushaltsvorstand) für seinen
Familienhaushalt. Gegenwärtig erhalten 3150 Haushalte (Schwankungsbreite von
Monat zu Monat zwischen 2900 und 3200) Wohngeld. 2. Wie hat sich die Anzahl der EmpfängerInnen in den letzten
Jahren entwickelt (bitte Angabe ab 2004 zu einem bestimmten jährlichen
Stichtag)? Stand jeweils 31.12. 2004 16.436 2005
4.504 2006
3.627 2007
3.165 aktuell 3.150 Der Personalabbau im gleichen Zeitraum war dementsprechend.
Von ehemals über 30 Sachbearbeitern/innen sind noch 6 in der unmittelbaren
Fallbearbeitung übrig geblieben. Beim Personalabbau in keiner Weise
berücksichtigt wurde die Tatsache, dass der Bearbeitungsaufwand für die nach
Wegfall der nun Hartz IV beziehenden Arbeitslosen und Geringverdiener
verbliebenen Haushalte im Durchschnitt erheblich größer ist. Berlinweit wird
von einem Aufwand von 170 Minuten je Fall derzeit ausgegangen. 3. Gibt es in Friedrichshain-Kreuzberg ähnlich lange und für
die EmpfängerInnen unzumutbare Wartezeiten wie in einigen anderen Bezirken
(vgl. Presseberichte vom 17./18.9.2008)? Infolge drastischer Personaleinsparungen, die die wesentlich
kompliziertere Rechtslage und damit aufwändigere Bearbeitung unberücksichtigt
ließ und lediglich auf Fallzahlen abstellte, ist die Personalausstattung den
Wohngeldstellen zum Teil dramatisch gesunken. Während es bisher in
Friedrichshain-Kreuzberg trotz ebenfalls drastischer Personaleinsparung durch
organisatorische und strukturelle Veränderungen und Straffungen bei der
Anspruchsprüfung gelang, die Bearbeitungszeiten auf einem einigermaßen
erträglichen Niveau (etwa 4 Wochen im Durchschnitt ab Vorliegen der vollständigen Unterlagen) zu halten, liegen
einige Bezirke in der Tat bei bis zu 6 Monaten. Anzumerken ist, dass sich bei
einer Personalausstattung von lediglich 6 unmittelbar in der Fallbearbeitung
tätigen Sachbearbeitern/innen jede Unregelmäßigkeit (Krankheit etc) sofort auf
die Bearbeitungszeiten auswirkt. 1. Nachfrage: Welchen Zeitraum umfasst derzeit die durchschnittliche
Bearbeitungszeit für einen vollständig ausgefüllten Wohngeldantrag im
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg? im Schnitt 4 Wochen ab Vollständigkeit, bei 100% iger Verfügbarkeit
aller Dienstkräfte auch bei 2 Wochen. Über das Jahr aus verschiedensten Gründen
aber stark schwankend. Anträge kommen nicht gleichmäßig, Krankheit etc. 2. Nachfrage: Wie hat sich diese durchschnittliche Bearbeitungszeit in den
letzten Jahren verändert? Die Bearbeitungszeiten waren starken Schwankungen
unterworfen. Ausschlaggebend hierfür ist stets die Zahl der gestellten Anträge.
Die längsten bekannten Bearbeitungszeiten lagen über einige Monate zum
Jahreswechsel 2000/2001 bis etwa Ende 2001 bei bis zu 4 Monaten in der Spitze.
Im Durchschnitt der letzten Jahre seit dem haben sie sich auf Werte von etwa 14
Tage ab dem Vorliegen vollständiger Unterlagen normalisiert, können aber bei
z.B. krankheitsbedingten Ausfällen auch kurzzeitig auf 4-6 Wochen ansteigen,
wie es leider derzeit der Fall ist. 3. Nachfrage: Wie will das Bezirksamt Schwierigkeiten (z.B. längere
Bearbeitungszeiten zum Nachteil der AntragstellerInnen) vermeiden, wenn ab dem
nächsten Jahr das Wohngeld erhöht wird und sich in diesem Zusammenhang auch die
Zahl der WohngeldempfängerInnen erhöht, weil mehr Menschen einen Anspruch auf
Wohngeld haben? Das Bezirksamt hat Personalmittel in einem Umfang bereit
gestellt, der das deutlich höhere Antragsniveau auf lange Sicht gesehen
abfedern kann. Wobei hier einige Unwägbarkeiten sind, wie z. B. die nicht exakt
prognostizierbare Zahl der "Wechsler" von ALG II zu Wohngeld infolge
der Verbesserungen im Kindergeld (Kinderzuschlag) ab 01.10.2008 sowie die
Auswirkungen der Diskussion über das Abfedern der Heizkosten. Ein gegenwärtig
politisch ins Auge gefasster einmaliger Heizkostenzuschuss, der ab April 2009
rückwirkend für die Heizperiode gezahlt werden soll, ist personell,
softwaremäßig und organisatorisch gegenwärtig nicht abgesichert und ginge zu Lasten
der "regulären" Wohngeldzahlungen. Realistischerweise muss auch eingeschätzt werden, dass die
Zahl der lediglich wegen der Wohngeldnovelle zusätzlich gestellten Anträge, die
aber letztlich wegen zu hohem Einkommens abgelehnt werden müssen, nicht
prognostizierbar ist. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat gegenüber
den Leitern/innen der Wohngeldstellen am 22.09.2008 geäußert, sie rechne damit,
dass zum Jahreswechsel binnen 2 Monaten so viele Anträge eingehen würden, wie
sonst im ganzen Jahr. Diese Anträge erfordern naturgemäß den gleichen Aufwand,
wie sonst im Jahr auch, können aber nicht durch qualifiziertes Personal
abgefangen werden. Gegenwärtig wird gemeinsam mit dem ZeP geprüft, ob eventuell
auch Personal für einen befristeten Übergangseinsatz von vielleicht 6 Monaten
zusätzlich zum ohnehin erforderlichem Personalzuwachs bereit gestellt werden
kann. Mit freundlichen Grüßen Jutta Kalepky Dez BWI |
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