Drucksache - DS/0944/III  

 
 
Betreff: Volksbegehren "Bildung von Anfang an" zulassen - direkte Demokratie ernst nehmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/DIE LINKE/B'90 Die GrünenVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:ResolutionResolution
   Beteiligt:B'90 Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 23.09.2008 PDF-Dokument

Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg fordert den Senat von Berlin auf, das Volksbegehren „Bildung von Anfang an“ zuzulassen, um da

Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg fordert den Senat von Berlin auf, das Volksbegehren „Bildung von Anfang an“ zuzulassen, um damit die Bildungsarbeit in Kitas zu verbessern und den Willen der Berlinerinnen und Berliner ernst zu nehmen. Schließlich hat das Land Berlin Elemente der direkten Demokratie 2006 selbst in die Landesverfassung eingeführt. Wenn die Landesregierung das Volksbegehren nun mit einem vorgeschobenen Kostenargument beerdigt, führt sie die Plebiszite in Berlin ad absurdum.

Mit der Änderung der Landesverfassung und der Stärkung der direkten Demokratie, wollte das Land Berlin parteiübergreifend ein Zeichen setzen: Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Berlin sollten nicht nur bei Wahlen, sondern bei drängenden politischen Themen auch zwischendurch mitentscheiden können.

Nun macht das Volk ernst. Will mitreden. Bringt einen eigen Vorschlag für bessere Bildung in den Berliner Kitas ein. Doch der passt dem Senat nicht. Stattdessen erklärt unsere Landesregierung mit einer bloßen Presseerklärung am 26.08.2008 das Kita-Volksbegehren für unzulässig.

Dabei waren die engagierten Bürgerinnen und Bürger schon über Monate aktiv, hatten gemeinsam mit dem Landeselternausschuss (LEA) über 66.000 Unterschriften gesammelt - ein deutliches Zeichen dafür, dass die Menschen in der Stadt eine Verbesserung der Angebote im Kitabereich für unablässig ansehen.

Wenn der Senat Bedenken gehabt hat, dann hätte er der Initiative rechtzeitig entsprechende rechtliche Hinweise geben sollen. Schließlich sind auch die Bezirke verpflichtet, den Initiatorinnen und Initiatoren von Bürgerbegehren über die Zulässigkeit derselben zu beraten. Der Umgang des Senates mit den Initiatorinnen und Initiatoren des Kita-Volksbegehrens widerspricht allen demokratischen Regeln.

Im März 2008 hat die Bezirksverordnetenversammlung mit Beschluss der Drs. 659/III den Antrag des Volksbegehren des Landes-Eltern-Ausschuss-Kita (LEAK) „Kitakinder+Bildung von Anfang an = Gewinn für Berlin“ unterstützt. Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg hat den Senat von Berlin, alle Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses und das Bezirksamt von Friedrichshain-Kreuzberg aufgefordert, das Anliegen des LEAK zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass die nötigen Veränderungen in den Berliner Kitas umgesetzt werden.

Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Im Alter von 0 – 6 Jahren werden die Grundsteine für die geistige und körperliche Entwicklung gelegt. Diese Altersstufe ist aber auch ebenso entscheidend für das Erlernen und Erfahren von demokratischem Miteinander, Gewaltprävention und vielen sozialen Basiskompetenzen. Die Kindertagesstätten sind neben der Familie der wichtigste Ort, wo dies erlernt werden soll. Zugangsmöglichkeiten für alle Kinder, qualifiziertes Personal, ausreichende Arbeitszeiten und geeignete Kita-Gruppen-Stärken sind somit unerlässlich für eine erfolgreiche Zukunft unserer Kleinsten.

 

 

 

Neue Fassung

Gemeinsam CDU, DIE LINKE, B’90/Die Grünen

 

Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg fordert den Senat von Berlin auf, das Volksbegehren „Bildung von Anfang an“ zuzulassen, um damit die Rahmenbedingungen für

die Bildungsarbeit in den Kitas zu verbessern und den Willen der Berlinerinnen und Berliner ernst zu nehmen.

 

Im März 2008 beschloss die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg mit der Drucksache DS 659/III, den Antrag des Volksbegehrens des Landeselternausschusses Kita (LEAK) „Kitakinder + Bildung von Anfang an = Gewinn für Berlin“ zu unterstützen. Die BVV hat den Senat von Berlin, die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und das Bezirksamt von Friedrichshain-Kreuzberg darin aufgefordert, das Anliegen des LEAK zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass die nötigen Veränderungen in den Berliner Kitas umgesetzt werden.

 

Mit der Änderung der Landesverfassung 2006 und damit der Stärkung der direkten Demokratie wollte das Land Berlin parteiübergreifend ein Zeichen setzen: Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Berlin sollten nicht nur bei Wahlen, sondern bei drängenden politischen Themen auch zwischendurch mitentscheiden können.

 

Das Volksbegehren wurde von der Landesregierung als unzulässig beerdigt, obwohl engagierte Bürgerinnen und Bürger schon über Monate aktiv waren und gemeinsam mit dem Landeselternausschuss (LEA) über 66.000 Unterschriften gesammelt hatten – ein deutliches Zeichen dafür, dass die Menschen der Stadt eine Verbesserung der Angebote im Kitabereich für unablässig ansehen.

 

In seiner Sitzung vom 26.08.2008 erklärte der Berliner Senat, das Kita-Volksbegehren verstoße gegen das Budgetrecht des Parlamentes. Wenn der Senat Bedenken hinsichtlich der Kosten gehabt hätte, müsste die Initiative im Vorfeld rechtzeitig entsprechende Hinweise erhalten haben. Auch die Bezirke sind verpflichtet, die Initiatorinnen und Initiatoren von Bürgerbegehren über die Zulässigkeit derselben zu beraten. Das Vorgehen des Senats widerspricht allen demokratischen Regeln.

 

Bei seiner Entscheidung musste sich der Senat mit einer für Berlin bisher nicht eindeutig geklärten Rechtslage auseinandersetzen. Die Initiatorinnen und Initiatoren des Volksbegehrens haben erklärt, die Ablehnung vom Berliner Verfassungsgericht prüfen zu lassen. Wo die Grenze zwischen verfassungsrechtlich Zulässigem und Unzulässigem verläuft, muss schnellstens hinreichend geklärt werden und für zukünftige Volksbegehren sind verlässliche Kriterien zu finden. Es kann nicht sein, dass bei jedem neuen Begehren zunächst juristisch über seine Zulässigkeit gestritten werden muss. Das widerspricht der Absicht, mehr Bürgerdemokratie herzustellen.

 

Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Im Alter von 0 bis 6 Jahren werden die Grundsteine für die geistige und körperliche Entwicklung gelegt. Diese Altersstufe ist aber ebenso entscheidend für das Erlernen von demokratischem Miteinander, für die Gewaltprävention und für das Entwickeln sozialer Basiskompetenzen. Die Kindertagesstätten sind neben den Familien der wichtigste Ort, um dies zu lernen. Zugangsmöglichkeiten für alle Kinder, qualifiziertes Personal, den auftretenden Anforderungen angemessene Arbeitszeiten und Kita-Gruppenstärken sind somit unerlässlich für eine erfolgreiche Zukunft unserer Kleinsten.

 

 
 

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