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Drucksache - DS/0607/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass
das Sportförderungsgesetz und die Sportstättennutzungsverordnung in folgenden
Abschnitten ergänzt und geändert werden: Abschnitt
I - Allgemeine Bestimmungen §1 Ziel
der Sportförderung Ergänzung
unter Punkt 4 -durch
die Schaffung geschlechtergerechter Zugangsvoraussetzungen zu Sportanlagen
sollen die besonderen Bedürfnisse und Interessen von Frauen und Mädchen stärker
berücksichtig werden Abschnitt
II - Sportanlagen Ergänzung § 10
Anforderungen an Sportanlagen Sportanlagen
sind grundsätzlich Abschnitt
III - Finanzielle Förderungsmaßnahmen und sonstige Förderungsmaßnahmen Ergänzung -die
Schaffung integrativer und kostengünstiger Angebote für Frauen und Mädchen -
gezielte Angebote der Schulung und Ausbildungsmaßnahmen für Frauen und Mädchen Span –
Vergabegrundsätze (7) (7) Ergänzung Frauen – und Mädchenabteilungen sind bei der Vergabe stärker
zu berücksichtigen Begründung:
Das
Sportförderungsgestz und die Span regelt die Förderung und die Vergabe von
Sportanlagen. Die Span tritt am 30.04.2008 außer Kraft. Der Bezirk fördert seit
Jahren den Frauen – und Mädchensport obwohl jede gesetzliche Grundlage dafür
fehlte. Das Auslaufen des Sportförderungsgesetzes und der Span schaffen uns die
Möglichkeit auf dieser Grundlage Einfluss auf die Neufassung dieser
Verordnungen zu nehmen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache DS/0607/III wird in den Ausschuss für Sport überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, die „Änderungsvorschläge für das
Sportförderungsgesetz und der SPAN im Rahmen des Gender-Mainstreaming- /
Gender-Budgeting-Umsetzungsprozesse im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg“ (siehe
Anlage) in das Abgeordnetenhaus einzubringen und zu beraten. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
Bezirksamt wird beauftragt, die „Änderungsvorschläge für das
Sportförderungsgesetz und der SPAN im Rahmen des Gender-Mainstreaming- /
Gender-Budgeting-Umsetzungsprozesse im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg“ (siehe
Anlage) in das Abgeordnetenhaus einzubringen und zu beraten. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Wir bitten, zur Kenntnis zu
nehmen: Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28. Mai 2008 mit der
Drucksache 0607/III folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet: Das Bezirksamt wird
beauftragt, die „Änderungsvorschläge für das Sportförderungsgesetz und der SPAN
im Rahmen des Gender-Mainstreaming- / Gender-Budgeting-Umsetzungsprozesse im
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg“ (siehe Anlage) in das Abgeordnetenhaus
einzubringen und zu beraten. Hierzu wird berichtet: Mit Schreiben vom 8. Mai 2008
wurde die Senatsverwaltung für Inneres und Sport über die Änderungswünsche des
Bezirks im Rahmen der anstehenden Neufassung der
Sportanlagen-Nutzungsvorschriften – SPAN – unterrichtet. Im Juni 2008 hat die
Senatsverwaltung für Inneres und Sport daraufhin mitgeteilt, dass den
Vorschlägen nicht gefolgt wird, da unter anderem das Gesetz über die Förderung
des Sports im Lande Berlin (SportFG) mit seinen in § 1 formulierten Zielen der
Sportförderung auch Möglichkeiten vorsieht, dass der Sport von Frauen und
Mädchen besonders bzw. geschlechtergerecht gefördert werden kann. Außerdem
sorge die bei der Neufassung der SPAN vorgesehene Ergänzung, dass bei der
Vergabe auch geschlechts-spezifische Erfordernisse zu berücksichtigen sind,
dafür, dass öffentliche Sportanlagen geschlechtergerecht vergeben werden
sollen. Diese Formulierung wurde deshalb so gefasst, damit möglichst viele
künftig auftretende Sachverhalte berücksichtigt werden können. Dem Vorschlag, neben dem
Jugend- auch einen Frauen- und Mädchenanteil zu be-rücksichtigen wurde mit der
Begründung nicht gefolgt, dass im gestaffelten Kinder- und Jugendanteil bereits
Mädchen berücksichtigt werden. Die Änderungsvorschläge zum Sportförderungsgesetz wurden dem
Ausschuss für Sport im Abgeordnetenhaus von Berlin mit der Bitte, eine
Gesetzesänderung im Sin-ne des Antrages einzubringen, Anfang September 2008
schriftlich übermittelt. Wir bitten, den Beschluss damit
als erledigt anzusehen. Rechtsgrundlage: § 13 Abs 1 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, 18.09.08 Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die VzK
wird überwiesen in den Ausschuss für Frauen und Gleichstellung und Ausschuss
für Sport ff Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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