Drucksache - DS/0942/III
Ich frage das Bezirksamt: 1. Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrages auf Wohngeld in Friedrichshain-Kreuzberg? 2. Wie viele MitarbeiterInnen/Stellen würden zusätzlich gebraucht, um einen Antrag innerhalb von zwei Wochen abschließend bearbeiten zu können? 3. Welche Maßnahmen ergreift das BA, um den Anstieg von Wohngeldanträgen, der aufgrund der Änderung des Wohngeldgesetzes zum Jahresbeginn 2009 zu erwarten ist, bewältigen zu können? Nachfrage: 4. Wie viele Anträge auf Wohngeld werden gegenwärtig in Friedrichshain-Kreuzberg von wie vielen MitarbeiterInnen bearbeitet? 1.
Wie
lange dauert die Bearbeitung eines Antrages auf Wohngeld in Friedrichshain-Kreuzberg? Gegenwärtig dauert die Bearbeitung infolge erheblicher
krankheitsbedingter Ausfälle bis zu 5 Wochen ab Vorliegen vollständiger
Unterlagen. 2.
Wie
viele MitarbeiterInnen/Stellen würden zusätzlich gebraucht, um einen Antrag
innerhalb von zwei Wochen abschließend bearbeiten zu können? Eine Bearbeitung innerhalb von zwei Wochen ab Antragseingang ist nicht realistisch. Nur sehr wenige Anträge sind von Anfang an bearbeitungsfähig, nach Prüfung ergibt sich meist, dass noch Unterlagen fehlen bzw. Fragen zu klären sind. Um eine Bearbeitung innerhalb von zwei Wochen ab Vollständigkeit im Durchschnitt zu sichern, reicht für das gegenwärtige Niveau an Anträgen das vorhandenen Personal zahlenmäßig knapp aus. Im Durchschnitt der letzten 2-3 Jahre konnten innerhalb eines Monats genauso viele Anträge bearbeitet werden wie auch eingingen. Das Problem ist, dass es infolge des erheblichen Personalrückganges der letzten Jahre, bei dem lediglich nach Fallzahlen ohne Berücksichtigung inhaltlicher Änderungen abgebaut wurde, zu einer strukturellen Überalterung des Personals gekommen ist. Damit verbunden ist eine vor allem für die Dienstkräfte jenseits des 50. Lebensjahres kaum auf Dauer zu bewältigende Arbeitsbelastung. Die Folge sind krankheitsbedingte Ausfälle in erheblichem Umfang. Für die Zeit nach Inkrafttreten der
Wohngeldnovelle sieht es wie folgt aus. Hier ist mit einem dauerhaften Anstieg
der Antrags- und Empfängerzahlen zu rechnen. Eine aktuelle Prognose geht für
Friedrichshain-Kreuzberg von rund 15.000
erfolgreichen Anträgen in 2009 aus. In 2008 werden es ca. 7000 - 8000 gewesen
sein. Nicht kalkulierbar sind Auswirkungen eines gegenwärtig
politisch diskutierten Ausgleiches für die gestiegenen Heizkosten. Angedacht
ist, dass durch Zahlung eines einmaligen Heizkostenzuschusses (analog
2000/2001) etwas Milderung geschaffen werden soll. Ebenfalls in der Gesamtheit
hinsichtlich der zahlenmäßigen Auswirkungen nicht bezifferbar sind die Folgen
des Wechselns von Haushalten aus dem ALG II zurück in das Wohngeld infolge der
Verbesserungen beim Kindergeldzuschlag. Das JobCenter geht hier für die erste Phase
ab 01.10.2008 von rund 2000 zu überprüfenden Bedarfsgemeinschaften aus, aus
denen bis zu 600 zusätzliche dauerhafte Wohngeldempfänger noch in 2008 (noch
nach altem Wohngeldrecht) werden können. Nach gegenwärtigem Stand werden für
die Wohngeldbearbeitung ab 2009 drei zusätzliche Stellen für die
Sachbearbeitung unbefristet und drei weitere Stellen befristet für ein Jahr
eingerichtet. Ob dieses ausreichen wird, kann unter den gegebenen Umständen
nicht verlässlich prognostiziert werden. Mit Sicherheit kann die Antragswelle,
die infolge der hohen Erwartungshaltung der Bevölkerung zu befürchten ist,
nicht zeitnah bewältigt werden. Bearbeitungszeiten von 6 Monaten sind hier
realistischerweise anzunehmen. 3.
Welche
Maßnahmen ergreift das BA, um den Anstieg von Wohngeldanträgen, der aufgrund
der Änderung des Wohngeldgesetzes zum Jahresbeginn 2009 zu erwarten ist,
bewältigen zu können? Das
BA bereitet sich intensiv auf den kommenden dauerhaften Anstieg der Antrags-
und Empfängerzahlen vor. Problematisch ist aber, dass durch die
Senatsverwaltung für Finanzen die Auswirkung der Wohngeldnovelle und der
anderen gesetzlichen Änderungen verkannt werden und ein Übergangseinsatz zur
Abfederung der aus der Erwartung resultierende Antragsflut grundsätzlich
abgelehnt wird. Die Vorbereitung auf die Wohngeldnovelle gestaltet sich sehr
schwierig, da sowohl die Personalbereitstellung durch das ZeP als auch die
Schulung der vorhandenen Mitarbeiter durch die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung auf Grund der personellen Situation nicht gesichert erscheint. Zu dem
blockiert der Dauerstreit zwischen den Bezirken und dem Finanzsenator eine
geordnete Vorbereitung der
Wohngeldnovelle. Die fehlende Bereitschaft anzuerkennen, dass nach Einführung
des SGB II die leichten nicht aufwändigen Antragskonstellationen
(Arbeitslosenhilfe, Geringverdiener) zu den JobCentern gewechselt sind und nur
die sehr aufwändig zu bearbeitenden Fälle (z.B. Selbstständige, Mischhaushalte)
in den Wohnungsämtern verblieben sind und deswegen noch weitere Personaleinsparungen
erfolgen müssten. Hier wird zu
Lasten einer vielfach stark strukturell überalterten Belegschaft gegen das die
Grundsätze der Budgetierung gehandelt und der berlinweit ermittelte Median
(Kosten für die Bearbeitung eines Antrags) wird willkürlich reduziert und führt
trotz kritischer Begleitung durch den Rechnungshof zu einer erheblichen
Verlängerung der Bearbeitungszeiten. Die den Bezirken vorliegenden Aussagen des
Finanzsenators sind bezogen auf die Bearbeitungsdauer genau so zynisch wie das
Angebot sich gegen die Kälte einen dickeren Pullover anzuziehen. Nachfrage: 4. Wie
viele Anträge auf Wohngeld werden gegenwärtig in Friedrichshain-Kreuzberg von
wie vielen MitarbeiterInnen bearbeitet? Gegenwärtig werden durchschnittlich ca. 600 Anträge
monatlich bearbeitet. Die Zahl ist im Laufe eines Jahres aus verschiedensten
Gründen schwankend. Im Minimum sind es 500 es können auch knapp 800 in der
Spitze sein. Mit der unmittelbaren Fallbearbeitung sind gegenwärtig 6
Sachbearbeiterinnen beschäftigt. Weitere Dienstkräfte nehmen in den Räumen der
Bürgerämter Anträge an und beraten die Antragsteller. Es erfolgt dort teilweise
auch bereits die Datenerfassung. Mit freundlichen Grüßen Jutta Kalepky Dez BWI |
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