Drucksache - DS/0931/III  

 
 
Betreff: Interessenbekundungsverfahren zur Übertragung des Gebäudes der ehemaligen Rosegger-Grundschule an einen freien Träger zur Errichtung einer Grundschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, AndyHehmke, Andy
Drucksache-Art:Große AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (offen)     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 25.09.2008 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. Bis wann sind im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens Bewerbungen von freien Trägern noch möglich und wie gestaltet sich der Zeitplan bis zur endgültigen Entscheidung?

 

2. Wie viele Interessenbekundungen sind bisher eingegangen?

 

3. Nach welchen Kriterien wird die Auswahl des künftigen Trägers vorgenommen?

 

1. Nachfrage:

Wie gestaltet sich die Zusammensetzung des Auswahlgremiums?

 

Frau Kalepky:

Bis zum 23.10.2008 , also fast Ende Oktober, 10.30 können Bewerbungen in der ...des BA eungereicht werden. Ein Zeitplan bis zur entgültigen Entscheidung liegt noch nicht vor. Zu 2: Eine einzige und zwar mit dem Stand 23.9., 9:00. Zu 3: Die interessierten Träger haben ein inhaltliches bzw. Nutzungskonzept sowie ein Wirtschaftlichkeitskonzept einzureichen. Zudem wird eine Darstellung  erwartet der Aufnahmebedingen von dieser Grundschule und auf dieser Grundlage wird das BA eine Entscheidung zur Auswahl des Trägers dann treffen. Zur 1. Nachfrage: Die Zusammensetzung des Auswahlgremiums wird noch vom BA festgelegt werden.

 

Herr Hehmke:

Frau Stadträtin, angesichts der gestern auch im Haushaltsausschuss vorgebrachten Informationen in Bezug auf ein Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen  an die Bezirke vom 23.6. , nach dem Übertragungen von Grundstücken, von Immobilien im Rahmen vonErbbaurechstverträgen zu einem ermäßigten Zinssatz von 3% nur unter der Vorraussetzung möglich sind, dass diese Immobilien weiterhin in der Anlagenbuchhaltung geführt werden und demzufolge weiterhin anfallen, frage ich sie, wie ist dann sozusagen  - da stand drin 3%, nur für den Fall, dass es weiter (?...) Abzug gibt, also Unterschied zu vorher. Also, sozusagen, wie reagiert das BA auf dieses Rundschreiben und welche Konsequenzen ergeben sich daraus beispielsweise auch im Vergleich zu der Verfahrensweise der ehemaligen Erich-Fried Schule?

 

Dr. Schulz:

Ich glaube, das ist ein Missverständnis dieses Schreibens. Wir haben nach wie vor die Situation, dass bei Vergabe von Erbbaurecht wir nicht nur den abgesenkten und durch SenFin bestätigten abgesenkten Erbbaupachtzins von 3% haben, sondern auch nicht für den Bezirk dann (?) Kosten dann anfallen. Gleichwohl wird dabei deutlich gemacht, dass bei Erbbaupachtvertragabschluss dennoch auf Pachtvermögenszuordnung basiert, also das hatten wir bislang nicht gehabt, weil wir im wesentlichen Erbbaupachtverträge aus dem Finanzvermögen heraus gemacht wird. Das ist sozusagen die neue Regelung. Das muss eine Zuordnung zu einem Fachvermögensträger bekommen, aber wir führen in der Anlagenbuchhaltung dort nicht dann nicht die enstpr. Immobilie und die Kosten fallen dann auch weiterhin nicht an.

 

Herr Hehmke:

Wie ermöglicht das BA die Beteiligung der BVV an dem Auswahlgremium, zumal beispielsweise bei jugendhilfespezifischen Auswahlverfahren zumindest der Ausschuss daran beteiligt wird.

 

Frau Kalepky:

Wir können im Vorfeld darüber diskutieren, wir können in den Ausschüssen auch noch mal mit Sicherheit dazu Positionen einholen, aber vom Prinzip ist das eine Entscheidung, die wir im BA fällen.

 

 

 
 

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