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Drucksache - DS/0931/III
Ich frage das Bezirksamt: 1. Bis wann sind im Rahmen des
Interessenbekundungsverfahrens Bewerbungen von freien Trägern noch möglich und
wie gestaltet sich der Zeitplan bis zur endgültigen Entscheidung? 2. Wie viele Interessenbekundungen
sind bisher eingegangen? 3. Nach welchen Kriterien wird die
Auswahl des künftigen Trägers vorgenommen? 1. Nachfrage: Wie gestaltet sich die
Zusammensetzung des Auswahlgremiums? Frau
Kalepky: Bis zum
23.10.2008 , also fast Ende Oktober, 10.30 können Bewerbungen in der ...des BA
eungereicht werden. Ein Zeitplan bis zur entgültigen Entscheidung liegt noch
nicht vor. Zu 2: Eine einzige und zwar mit dem Stand 23.9., 9:00. Zu 3: Die
interessierten Träger haben ein inhaltliches bzw. Nutzungskonzept sowie ein
Wirtschaftlichkeitskonzept einzureichen. Zudem wird eine Darstellung erwartet der Aufnahmebedingen von
dieser Grundschule und auf dieser Grundlage wird das BA eine Entscheidung zur
Auswahl des Trägers dann treffen. Zur 1. Nachfrage: Die Zusammensetzung des
Auswahlgremiums wird noch vom BA festgelegt werden. Herr
Hehmke: Frau
Stadträtin, angesichts der gestern auch im Haushaltsausschuss vorgebrachten
Informationen in Bezug auf ein Rundschreiben der Senatsverwaltung für
Finanzen an die Bezirke vom 23.6.
, nach dem Übertragungen von Grundstücken, von Immobilien im Rahmen
vonErbbaurechstverträgen zu einem ermäßigten Zinssatz von 3% nur unter der
Vorraussetzung möglich sind, dass diese Immobilien weiterhin in der
Anlagenbuchhaltung geführt werden und demzufolge weiterhin anfallen, frage ich
sie, wie ist dann sozusagen - da
stand drin 3%, nur für den Fall, dass es weiter (?...) Abzug gibt, also
Unterschied zu vorher. Also, sozusagen, wie reagiert das BA auf dieses
Rundschreiben und welche Konsequenzen ergeben sich daraus beispielsweise auch
im Vergleich zu der Verfahrensweise der ehemaligen Erich-Fried Schule? Dr.
Schulz: Ich glaube,
das ist ein Missverständnis dieses Schreibens. Wir haben nach wie vor die
Situation, dass bei Vergabe von Erbbaurecht wir nicht nur den abgesenkten und
durch SenFin bestätigten abgesenkten Erbbaupachtzins von 3% haben, sondern auch
nicht für den Bezirk dann (?) Kosten dann anfallen. Gleichwohl wird dabei
deutlich gemacht, dass bei Erbbaupachtvertragabschluss dennoch auf
Pachtvermögenszuordnung basiert, also das hatten wir bislang nicht gehabt, weil
wir im wesentlichen Erbbaupachtverträge aus dem Finanzvermögen heraus gemacht
wird. Das ist sozusagen die neue Regelung. Das muss eine Zuordnung zu einem
Fachvermögensträger bekommen, aber wir führen in der Anlagenbuchhaltung dort nicht
dann nicht die enstpr. Immobilie und die Kosten fallen dann auch weiterhin
nicht an. Herr
Hehmke: Wie
ermöglicht das BA die Beteiligung der BVV an dem Auswahlgremium, zumal
beispielsweise bei jugendhilfespezifischen Auswahlverfahren zumindest der Ausschuss
daran beteiligt wird. Frau
Kalepky: Wir können
im Vorfeld darüber diskutieren, wir können in den Ausschüssen auch noch mal mit
Sicherheit dazu Positionen einholen, aber vom Prinzip ist das eine
Entscheidung, die wir im BA fällen. |
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