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Drucksache - DS/0753/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber der
Wohnungsbaugesellschaft in Berlin mbH (WIR) dafür einzusetzen, dass diese
zeitnah eine außerordentliche MieterInnenversammlung in den ehemaligen
SeniorInnenhäuser in der Riemannstraße und der Gneisenaustraße einberuft. Begründung: Die Miete für die BewohnerInnen der ehemaligen städtischen SeniorInnenhäuser in der Riemannstraße und Gneisenaustraße, die sich nunmehr im Eigentum der WIR befinden, ist seit dem Juni 2007 drei Mal erhöht worden. Weitere jährliche Mieterhöhungen wurden bereits angekündigt. Die WIR zeigt sich entgegen dem Wunsch der BewohnerInnen nicht bereit, eine außerordentliche Versammlung einzuberufen, um die Gründe für die Mieterhöhungen zu erläutern. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber der
Wohnungsbaugesellschaft in Berlin mbH (WIR) dafür einzusetzen, dass diese
zeitnah eine außerordentliche MieterInnenversammlung in den ehemaligen
SeniorInnenhäuser in der Riemannstraße und der Gneisenaustraße einberuft. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung
hat in ihrer Sitzung am 28.05.08 mit der Drucksache folgendes Ersuchen an das
Bezirksamt gerichtet: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich
gegenüber der Wohnungsbaugesellschaft in Berlin mbH (WIR) dafür einzusetzen,
dass diese zeitnah eine außerordentliche MieterInnenversammlung in den
ehemaligen SeniorInnenhäusern in der Riemannstraße und der Gneisenaustraße
einberuft. Hierzu wird berichtet: Die Abteilung Gesundheit, Soziales
und Beschäftigung hatte sich bereits infolge des Antrags DS/0753/III an die WIR
gewandt. In dem Antwortschreiben der GEWOBAG WB GmbH sind die Mietänderungen
zum 01.06.07, 01.09.07 und 01.04.08 nachvollziehbar begründet worden. Zudem ist
mitgeteilt worden, dass auch der Mietpartei, die die Einberufung einer
Mieterversammlung gefordert hat, die Mietänderungen ausführlich erläutert
worden seien. Infolge des Beschlusses der
DS/0753/III hat sich der zuständige Geschäftsbereich des Bezirksamtes in einem
Schreiben vom 05.06.08 erneut an die GEWOBAG WB mit der Bitte, dem Wunsch der
Mieter nach einer außerordentlichen Mieterversammlung nachzukommen, gewandt.
Eine entsprechende Veranstaltung ist von der GEWOBAG WB jedoch nicht abgehalten
worden. Da dem Ersuchen der BVV somit nachgekommen
worden ist, bitten wir, den Beschluss als erledigt anzusehen. Rechtsgrundlage: § 13 Abs 1 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan
und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und
Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine Berlin, den 16.09.2008 24.09.08
BVV Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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