Frau Röder stellt dar, dass der JHA mitberatend ist und der Schulausschuss federführend.
Herr Schenker führt aus, dass mit dem Antrag die Kinder- und Jugendbeteiligung gestärkt werden soll. Der Antrag könne in der gemeinsamen Sitzung mit dem Schulausschuss behandelt werden. Herr Ertzdorff-Kupffer unterstreicht, dass die Fraktion AfD den Antrag befürwortet. Herr Bulat sieht den Antrag eher als einen Prüfauftrag an und enthält sich. Frau Dr. Vandrey hebt hervor, dass ihre Fraktion den Antrag unterstützt.
Frau Schmitt-Schmelz stellt das derzeitige Procedere dar: Ein Mitarbeiter aus dem Schulamt verschickt die Einladungen und sichert die dazugehörigen verwaltenden Tätigkeiten. Die Schulen wählen einen Vertreter, die dem Bezirksamt gemeldet werden. Die Einladungen für den Bezirksschüler*innenausschuss werden in die Schulen geschickt. Das Bezirksamt kommt demnach dem gesetzlichen Auftrag nach. Durch die neue Stelle Kinder- und Jugendbeteiligung kann zukünftig auch die pädagogische Betreuung des Bezirksschüler*innenausschusses gesichert werden. Zurzeit kümmert sich ein ehrenamtlicher Tätiger darum.
Es wird eine Änderung der DS-Nr.: 0541/5 festgelegt:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, darzustellen, wie sich die Arbeit des Bezirksschüler*innenausschusses in den letzten fünf Jahren entwickelt hat und welche Vorschläge das Bezirksamt zur Stärkung des Bezirksschüler*innenausschusses hat.
Der BVV ist bis zum 30.04.2018 zu berichten.“
Der JHA beschließt den geänderten Antrag mehrheitlich (9:0:2).
Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt dem Ausschuss für Schule,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, darzustellen, wie sich die Arbeit des Bezirksschüler*innenausschusses in den letzten Jahren fünf Jahren entwickelt hat und welche Vorschläge das Bezirksamt zur Stärkung des Bezirksschüler*innenausschusses hat.
Der BVV ist bis zum 30.04.2018 zu berichten.
Ursprungstext:
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, darzustellen, wie sich die Arbeit des Bezirksschüler*innenausschusses in den letzten Jahren fünf Jahren entwickelt hat. Wichtig sind vor allem folgende Punkte:
- Aktivitätsgrad, Anzahl der beteiligten Schüler*innen, angestoßene Projekte
- Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendparlament und anderen Beteiligungsgremien
- Informationen in den Schulen über den Bezirksschüler*innenausschuss
- die Anzahl und Unterstützung der beteiligten Schulen
- mögliche Gründe für die Nichtbeteiligung von Schulen und Schüler*innen
Im Schul- und Jugendhilfeausschuss sollen die Ergebnisse gemeinsam mit aktiven Schüler*innen, dem Kinder- und Jugendparlament und anderen Beteiligungsgremien diskutiert und Schlüsse gezogen werden, wie das Gremium gestärkt werden kann.