Drucksache - 0512/5  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.12.2017 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen

1. EinwohnerfrageChristiane von Trotha

Baustelle Hochmeisterpark

 

Ohne Vorankündigung wurde FÜR EIN JAHR ein HALTEVERBOT an der Grossbaustelle Hochmeisterpark in der Cicerostr. eingerichtet, das es unmöglich macht, die Häuser Cicerostr. 57-59 per Fahrzeug zu erreichen. Hiervon betroffen sind ca 30-40 Wohnparteien, besonders ältere oder mobilitätseingeschränkte Bewohner (auch ein Behindertenparkplatz wurde verlegt). Es ist fraglich, ob ein Rettungswagen das Haus noch anfahren könnte. Auch ist die Anlieferung von Paketen und Waren nicht mehr möglich. Ebenso können geplante Handwerkerarbeiten im Haus Cicerostr. 58 nicht durchgeführt werden.

 

  1.     Was ist das Verkehrskonzept rund um die Grossbaustelle und welche Interessenabwägung hat stattgefunden?
     
  2.     Wie werden betroffene Anwohner über das Konzept und einzelne Massnahmen informiert, bzw. wo könnten sie sich im Vorfeld informieren?
     
  3.     Welche Maßnahmen wurden vereinbart, um die Beeinträchtigung der Anwohner gering zu halten und missbräuchliche Nutzungsbeschränkungen des öffentlichen Strassenraumes seitens des Investors abzuwenden (so wie er durch den vorher bestehenden über Monate ungenutzten Parkverbotsbereich gesehen werden kann)?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

 

Ohne Vorankündigung wurde FÜR EIN JAHR ein HALTEVERBOT an der Grossbaustelle Hochmeisterpark in der Cicerostr. eingerichtet, das es unmöglich macht, die Häuser Cicerostr. 57-59 per Fahrzeug zu erreichen. Hiervon betroffen sind ca 30-40 Wohnparteien, besonders ältere oder mobilitätseingeschränkte Bewohner (auch ein Behindertenparkplatz wurde verlegt). Es ist fraglich, ob ein Rettungswagen das Haus noch anfahren könnte. Auch ist die Anlieferung von Paketen und Waren nicht mehr möglich. Ebenso können geplante Handwerkerarbeiten im Haus Cicerostr. 58 nicht durchgeführt werden.

 

  1.     Was ist das Verkehrskonzept rund um die Grossbaustelle und welche Interessenabwägung hat stattgefunden?
     
  2.     Wie werden betroffene Anwohner über das Konzept und einzelne Massnahmen informiert, bzw. wo könnten sie sich im Vorfeld informieren?
     
  3.     Welche Maßnahmen wurden vereinbart, um die Beeinträchtigung der Anwohner gering zu halten und missbräuchliche Nutzungsbeschränkungen des öffentlichen Strassenraumes seitens des Investors abzuwenden (so wie er durch den vorher bestehenden über Monate ungenutzten Parkverbotsbereich gesehen werden kann)?

 

zu 1 – 3)

 

Grundsätzlich stellt zunächst der Straßenbaulastträger, also die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt als Eigentümer die absolut notwendig in Anspruch zu nehmenden Flächen fest und erteilt eine Sondernutzungserlaubnis. Dies vorausgesetzt erteilt die Straßenverkehrsbehörde ihre verkehrsrechtliche Anordnung.

 

Insofern war es im Ergebnis – auch nach Ortsterminen – erforderlich die aktuell durch die in Rede stehende Baumaßnahme in Anspruch zu nehmenden Flächen zu definieren und der Öffentlichkeit für die Dauer der Maßnahme zu entziehen.

 

So musste im Zuge der Cicerostraße auch ein Behindertenparkplatz versetzt werden, in der Nestorstraße wurde ein Fußgängernotweg angeordnet.

 

Eine Anwohnerinformation erfolgt in der Regel durch die bauausführenden Firmen, bzw. den Bauherrn, ist aber keine Verpflichtung aus der verkehrsrechtlichen Anordnung.

 

Über die o.a. angesprochenen Maßnahmen hinaus wurden keine Regelungen getroffen oder vereinbart, die Überwachung erfolgt durch Polizei, Straßenbaulastträger und Ordnungsamt.

 

Es besteht Einigkeit darüber, dass das Informationsverfahren gegenüber der Anwohnerschaft in derartigen Fällen dauerhaft verbesserungsfähig ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Arne Herz

 

 

2.EinwohnerfrageJoachim Neu

Westkreuzpark

(zusätzlich schriftliche Beantwortung)

 

Nach zahlreichen Aussagen - auch schriftlich - der Parteien/Politik sollten die Kleingärten im FNP Änderungsgebiet erhalten bleiben. Jetzt verlautete im 4. (abschließenden) Workshop, dass sämtliche Kleingärten der Bahnlandwirtschaft aufgegeben werden müssen.
 

  1. Wurden die Pächter "belogen"?

 

Obwohl dem Bezirksamt seit langer Zeit bekannt war, dass auf Teilflächen des nördlichen Teils ein B-Plan liegt und die Senatsverwaltung für Verkehr die planungsrechliche Umstellung des gesamten nördlichen Teils von planfestgestelltem Gebiet auf Grünfläche - bedingt durch den zukünftigen Umbau des AB Dreieckes Funkturm - verweigert, ging das Umweltamt sowie das Planungsbüro F/J/P von einer Beplanbarkeit der Gesamtfläche rund um das Westkreuz aus.
 

  1. Besteht hier nicht eine Täuschung der Bürgeröffentlichkeit im Workshopverfahren?

 

  1. Verfolgt das BA - nach der Ablehnung des BAantrages durch Sen Verkehr - weiter die Sicherung der nördlichen Hälfte - die z.zt. planfestgestellt bleibt - als "Grünfläche" (entsprechend dem Bereichsentwicklungsplan von Charlottenburg-Wilmersdorf) in einem zukünftigen erneuten FNP Änderungsverfahren, parallel mit Absicherung der gegenwärtigen Kleingärten in einem Bezirks B-Plan?

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Neu,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Nach zahlreichen Aussagen - auch schriftlich - der Parteien/Politik sollten die Kleingärten im FNP Änderungsgebiet erhalten bleiben. Jetzt verlautete im 4. (abschließenden) Workshop, dass sämtliche Kleingärten der Bahnlandwirtschaft aufgegeben werden müssen.

  1. Wurden die Pächter "belogen"? Obwohl dem Bezirksamt seit langer Zeit bekannt war, dass auf Teilflächen des nördlichen Teils ein B-Plan liegt und die Senatsverwaltung für Verkehr die planungsrechliche Umstellung des gesamten nördlichen Teils von planfestgestelltem Gebiet auf Grünfläche - bedingt durch den zukünftigen Umbau des AB Dreieckes Funkturm - verweigert, ging das Umweltamt sowie das Planungsbüro F/J/P von einer Beplanbarkeit der Gesamtfläche rund um das Westkreuz aus.

und

  1. Besteht hier nicht eine Täuschung der Bürgeröffentlichkeit im Workshopverfahren?

 

Das Bezirksamt kann nicht erkennen, inwiefern es Pächter belogen oder die Öffentlichkeit getäuscht haben sollte.

Der genannte B-Plan trägt die Nr. VII-101 und wurde 1963 festgesetzt. Sein Geltungsbereich tangiert zwar Teilflächen des nördlichen Kleingartenbereichs; die Festsetzungen betreffen aber nur die Trassen der Stadtautobahn selbst und nicht die angrenzenden Kleingärten.

Eine Einbeziehung dieses nördlichen Kleingartenbereichs in das laufende Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan hält die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt für nicht geboten. Sie hält sich die Darstellung der grundlegenden Planungsziele offen, solange die Verkehrsplanung zum Umbau des Autobahn-Dreiecks Funkturm noch nicht weiter konkretisiert ist. Die Gesamtkonzeption des Planungsbüros kann jedoch unabhängig von der FNP-Änderung fortgeführt und vom Bezirk beschlossen werden.

  1. Verfolgt das BA - nach der Ablehnung des BAantrages durch Sen Verkehr - weiter die Sicherung der nördlichen Hälfte - die z.zt. planfestgestellt bleibt - als "Grünfläche" (entsprechend dem Bereichsentwicklungsplan von Charlottenburg-Wilmersdorf) in einem zukünftigen erneuten FNP Änderungsverfahren, parallel mit Absicherung der gegenwärtigen Kleingärten in einem Bezirks B-Plan?

 

Ja, und zwar dann, wenn die übergeordneten Planungen für die Autobahn hinreichend konkret sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Schruoffeneger

 

 

3.EinwohnerfrageRudolf Harthun

Seesener Str. 40-47

(zusätzlich schriftliche Beantwortung)

 

Der städtebauliche Vertrag zu diesem Objekt bedingte eine Kita-Bereitstellung von 26 Plätzen (auch durch die Befreiungsgenehmigung für 2 zusätzliche OG's). Mangels Möglichkeiten von Aussen-Spielplätzen konnte diese Auflage nicht erfüllt werden. Es gibt jetzt 2 Kita-Einrichtungen mit einer Kita-Platz-Anzahl, die keine Außenanlagen erfordert.
 

  1. Welche Ausgleichsmassnahmen bzw. Sanktionen wurden hier wegen Nichterfüllung des städtebaulichen Vertrages gefordert bzw. vereinbart?

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Harthun,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Der städtebauliche Vertrag zu diesem Objekt bedingte eine Kita-Bereitstellung von 26 Plätzen (auch durch die Befreiungsgenehmigung für 2 zusätzliche OG's). Mangels Möglichkeiten von Aussen-Spielplätzen konnte diese Auflage nicht erfüllt werden. Es gibt jetzt 2 Kita-Einrichtungen mit einer Kita-Platz-Anzahl, die keine Außenanlagen erfordert.

  1. Welche Ausgleichsmassnahmen bzw. Sanktionen wurden hier wegen Nichterfüllung des städtebaulichen Vertrages gefordert bzw. vereinbart?

 

Die Kita ist derzeit mit 25 anstelle der vertraglich vereinbarten Größe von 26 Plätzen im Betrieb. Grund hierfür ist, dass seitens der Kitaaufsicht keine Erlaubnis für die ab 26 Plätze erforderliche Freifläche erteilt wird. Für die Freifläche sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Der Nachtrag zur Errichtung einer Lärmschutzwand ist in Bearbeitung.

Nach Auswertung des Einwohnermelderegisters waren mit Stand vom 12.7.17 weniger als 60% der Wohnungen belegt. Die Eigentümerin des Grundstücks wurde über den Inhalt der Drucksache mit Schreiben vom 20.7.17 informiert. Nach erneuter Auswertung des Einwohnermelderegisters sind mit Stand vom 21.9.17 mehr als 60% der Wohnungen belegt.

Das Bezirksamt geht auf folgenden Wegen derzeit ordnungsbehördlich vor:

Die Eigentümerin wurde mit Schreiben vom 16.5.17 zu einer Nutzungsuntersagung angehört. Dieses Verfahren ist noch in Bearbeitung. Bis zu einem nächsten Gesprächstermin im Dezember ruht das Verfahren derzeit. Mit Schreiben vom 1.11.17 wurde die Grundstückseigentümerin zudem im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens angehört. Weiterhin wurde dem Vertreter der Grundstückseigentümerin mit Schreiben vom 3.11.2017 mitgeteilt, dass einer Nutzungsaufnahme über 60% nach den Bestimmungen des städtebaulichen Vertrags nicht zugestimmt wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Schruoffeneger

 

 

4.EinwohnerfrageRaimund Fischer

Bürgerbeteiligung

 

Der Bürgerbeteiligung soll u.a. auf Bestreben vieler Politiker hin wesentlich mehr Anteil zukommen als bisher. Sehr vielen interessierten Bürgern bezüglich der Umbaupläne des Bezirks wurde jedoch vor knapp zwei Jahren die Möglichkeit genommen, sich an einem Schaukasten auf der nordwestlichen Ecke des Olivaer Platzes über die Wahrnehmung ihrer Interessen durch unsere Bürgerinitiative zu informieren.
 

  1. Ich frage daher das Bezirksamt, insbesondere den Baustadtrat Herrn Schruoffeneger, ob dies mehrheitlich dem Verständnis unserer Lokalpolitiker zum Thema Bürgerbeteiligung entspricht.
     
  2. Ist dies evtl. wieder auf eine etwas demokratischere Linie mit Informationen und Vorstellungen unserer Bürgerinitiative über die Umbauplanung des Olivaer Platzes zu korrigieren?
     
  3. Wie sollte sich die künftige Einbeziehung der BI Olivaer Platz e.V., welche nun mal die Interessen etlicher Tausend Bürger im Bezirk vertritt, künftig gestalten?

 

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Fischer,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Der Bürgerbeteiligung soll u.a. auf Bestreben vieler Politiker hin wesentlich mehr Anteil zukommen als bisher. Sehr vielen interessierten Bürgern bezüglich der Umbaupläne des Bezirks wurde jedoch vor knapp zwei Jahren die Möglichkeit genommen, sich an einem Schaukasten auf der nordwestlichen Ecke des Olivaer Platzes über die Wahrnehmung ihrer Interessen durch unsere Bürgerinitiative zu informieren.

  1. Ich frage daher das Bezirksamt, insbesondere den Baustadtrat Herrn Schruoffe-neger, ob dies mehrheitlich dem Verständnis unserer Lokalpolitiker zum Thema Bürgerbeteiligung entspricht.

und

  1. Ist dies evtl. wieder auf eine etwas demokratischere Linie mit Informationen und Vorstellungen unserer Bürgerinitiative über die Umbauplanung des Olivaer Platzes zu korrigieren?

und

  1. Wie sollte sich die künftige Einbeziehung der BI Olivaer Platz e.V., welche nun mal die Interessen etlicher Tausend Bürger im Bezirk vertritt, künftig gestalten?

 

Nach einem fünfjährigen intensiven Partizipationsverfahren zur Umgestaltung des Olivaer Platzes und den daraus resultierenden zahlreichen Entwurfsplanänderungen wurden im Frühjahr 2015 zur Erlangung einer verbindlichen Entwurfsplanung alle Protagonisten zu einem Runden-Tisch-Verfahren eingeladen. Die Teilnahme aller Akteure war ausdrücklich erwünscht. Alle beteiligten Akteure wurden vorbehaltslos eingeladen.

Das bewusste Fernbleiben schließt jedoch keineswegs eine Konsensfindung der an der Veranstaltung beteiligten aus. Der aus diesem Verfahren resultierende verbindliche Entwurfsplan, auch als Konsensplan bekannt, repräsentiert das Ergebnis aller sich am Verfahren beteiligter Akteure und bindet die Verwaltung, bestätigt durch BVV-Beschlüsse, an die sich darin wiederspiegelnden Vereinbarungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Schruoffeneger

 

 

5.EinwohnerfrageThomas Rosenberg

Uhlandstraße

(schriftliche Beantwortung)

 

Ist dem Bezirksamt etwas bekannt beziehungsweise gibt es Planungen, den Abschnitt der Uhlandstraße zwischen Berliner Straße und Blissestraße wie die restliche Uhlandstraße auf ebenfalls eine Fahrspur je Fahrtrichtung zurückzubauen, die Gehwege zu verbreitern, stellplatzmehrendes Querparken zu ermöglichen, einen Fahrrad-Angebotsstreifen einzurichten und das Straßenbegleitgrün aufzustocken, wobei vor den Kreuzungen zur Berliner Straße und zur Blissestraße ähnlich anderen Kreuzungen zusätzliche Abbiegespuren geschaffen werden könnten, und zu wann würden dementsprechende Maßnahmen möglich, mithin beabsichtigt sein?

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Rosenberg,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Ist dem Bezirksamt etwas bekannt beziehungsweise gibt es Planungen, den Abschnitt der Uhlandstraße zwischen Berliner Straße und Blissestraße wie die restliche Uhlandstraße auf ebenfalls eine Fahrspur je Fahrtrichtung zurückzubauen, die Gehwege zu verbreitern, stellplatzmehrendes Querparken zu ermöglichen, einen Fahrrad-Angebotsstreifen einzurichten und das Straßenbegleitgrün aufzustocken, wobei vor den Kreuzungen zur Berliner Straße und zur Blissestraße ähnlich anderen Kreuzungen zusätzliche Abbiegespuren geschaffen werden könnten, und zu wann würden dementsprechende Maßnahmen möglich, mithin beabsichtigt sein?

 

Konkrete Planungen dazu existieren seitens des Bezirksam dazu nicht. Die Initiative "Wilmersdorfer Mitte" hat jedoch Vorschläge zur Umgestaltung dieses Bereiches, bis hin zu einer vollständigen Schließung dieses Straßenabschnittes für den motorisierten Verkehr, veröffentlicht. Sollten wie auch immer gestaltete Planungen realisert werden, müssten hierfür Mittel in der Investitionsplanung für die Jahre 2022/23 eingestellt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Schruoffeneger

 

 

6.EinwohnerfrageChristine Wußmann-Nergiz

Cornelsenwiese

(schriftliche Beantwortung)

 

In Ihrer Antwort auf meine mündliche Nachfrage zur Einwohnerfrage im November 2017 äußerten Sie, wenn man tausende qm Fläche im Bezirk versiegeln würde, könnte man den Folgen des Klimawandels nicht entgegentreten.

 

  1. Wie stehen Sie zur geplanten Bebauung und damit Versiegelung der sogenannten Cornelsenwiese sowie der unmittelbar angrenzenden Kleingartenkolonie und welche Ausgleichsmaßnahmen zur Versickerungsmöglichkeit von Starkregenereignissen sind in der Umgebung geplant?
     
  2. Welche Ausgleichsmaßnahmen zur Versickerungsmöglichkeit von Starkregenereignissen sind im Bereich des Henriettenplatzes geplant, wo ebenfalls tausende qm Grünfläche (ehemalige Kleingärten Seesener Straße und angrenzende Grundstücksteile) zur Versiegelung durch Ihre Behörde im Rahmen einer Baugenehmigung freigegen wurden?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

In Ihrer Antwort auf meine mündliche Nachfrage zur Einwohnerfrage im November 2017 äußerten Sie, wenn man tausende qm Fläche im Bezirk versiegeln würde, könnte man den Folgen des Klimawandels nicht entgegentreten.

 

  1. Wie stehen Sie zur geplanten Bebauung und damit Versiegelung der sogenannten Cornelsenwiese sowie der unmittelbar angrenzenden Kleingartenkolonie und welche Ausgleichsmaßnahmen zur Versickerungsmöglichkeit von Starkregenereignissen sind in der Umgebung geplant?

 

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 4-57 VE soll eine Nachverdichtung der Siedlung an der Sodener Straße mit rund 100 neuen Wohnungen ermöglicht werden. Da es sich um ein Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB handelt, wird von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht abgesehen. Dennoch wird im Plangebiet ein hoher Grünanteil erreicht. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist vorgesehen, oberirdische Stellplätze und Garagen weitgehend auszuschließen. Die sich aus den geplanten Baukörperfestsetzungen ergebende Grundflächenzahl gemäß § 19 Abs. 1 BauNVO ist mit 0,28 bzw. 0,32 vorgesehen und damit eher niedrig für einen innerstädtischen Bereich. Die Grundstücksfreiflächen sollen gärtnerisch angelegt und unterhalten werden. Dies auch, falls unter diesen Tiefgaragen angelegt werden. In diesem Fall ist eine Erdschicht von mindestsens 80 cm aufzubringen. Dachflächen sind gemäß textlicher Festsetzung extensiv zu begrünen. Damit wird ein Beitrag zur Rückhaltung von Regenwasser geleistet.

 

  1. Welche Ausgleichsmaßnahmen zur Versickerungsmöglichkeit von Starkregenereignissen sind im Bereich des Henriettenplatzes geplant, wo ebenfalls tausende qm Grünfläche (ehemalige Kleingärten Seesener Straße und angrenzende Grundstücksteile) zur Versiegelung durch Ihre Behörde im Rahmen einer Bau-genehmigung freigegen wurden?

 

Grundsätzlich ist dazu anzumerken, dass Vorhabenträger je nach Standortvoraussetzungen entscheiden können, ob das anfallende Regenwasser auf dem Vorhabengrundstück im Boden versickert oder in den öffentlichen Regenwasserkanal eingeleitet wird. Da bei Letzterem Gebühren anfallen, wird Regenwasser oft durch Bodenversickerung dem Grundwasser zurückgeführt.

Detaillierte Auskünfte zum Henriettenplatz sind momentan noch nicht möglich, da das Ergebnis des Workshopverfahrens zur Umgestaltung des Henriettenplatzes noch auszuwerten ist. Erste belastbare Informationen wird es nach dem nächsten Workshoptermin bis Anfang Mai geben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Schruoffeneger

 


 

 
 

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