Drucksache - 0548/5  

 
 
Betreff: Zügige Umsetzung der neuen AV Wohnen im bezirklichen Jobcenter ab 01.01.2018
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Juckel/Schenker/Dieke 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.12.2017 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
25.01.2018 
10. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit vertagt   
15.02.2018 
11. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit vertagt   
15.03.2018 
12. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.03.2018 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss

 

Die BVV beschließt:

 

Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sowohl im Jobcenter des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf als auch im bezirklichen Sozialamt dafür Sorge zu tragen, dass allen, durch die Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und §§ 35 und 36 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AV Wohnen neu), Betroffenen bis Ende Januar 2018 neue Bescheide mit den dann angemessenen Kosten für die Unterkunft (KdU) zugehen, ohne dass die Betroffenen einen Überprüfungsantrag stellen müssen. 

Der BVV ist bis zum 28.02.2018 zu berichten.

 

 

 

Annegret Hansen

Bezirksverordnetenvorsteherin


 

 
 

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