Drucksache - 0548/5
Die BVV beschließt:
Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird beauftragt, sowohl im Jobcenter des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf als auch im bezirklichen Sozialamt dafür Sorge zu tragen, dass allen, durch die Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und §§ 35 und 36 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AV Wohnen neu), Betroffenen bis Ende Januar 2018 neue Bescheide mit den dann angemessenen Kosten für die Unterkunft (KdU) zugehen, ohne dass die Betroffenen einen Überprüfungsantrag stellen müssen. Der BVV ist bis zum 28.02.2018 zu berichten.
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
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