Drucksache - 0035/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 14.12.2017 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten:
• zur Unterstützung der Arbeit der BVV-Ausschüsse (insbesondere des Umweltausschusses) eine tabellarische Liste der Straßenabschnitte in unserem Bezirk aufzubereiten, in der die von der EU vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Lärm überschritten sind, so dass die Gesundheit der Anwohner/innen beeinträchtigt wird. • die Straßenabschnitte aufzulisten, in denen die rechtlichen Voraussetzungen zur Anordnung von Tempo 30 vorliegen, d.h. in denen eine Überschreitung des Grenzwertes des Lärmmittelungspegels an der Bebauung von Wohngebieten (Grenzwert Tag > 70 dB(A), Nacht >65 dB(A) vorliegt, die Stickstoffdioxidbelastung den Grenzwert NO² > 40 µg/m³ überschreitet und/oder eine Unfallrate > 10 vorliegt. • die betroffenen Bürger/innen in den belasteten Straßenabschnitten über ihre Gesundheitsgefährdung und über ihr einklagbares Recht zur Anordnung von Tempo 30 durch die Verkehrslenkung Berlin zu informieren. Dabei sollen die Bürger/innen auch auf rechtliche Beratungsangebote zur Vorbereitung von Klagen (z. B. bei der Umwelthilfe und dem BUND) hingewiesen werden. • sich beim Senat dafür einzusetzen, dass BVV-Beschlüsse zur Prüfung der Anordnung von Tempo 30 bearbeitet werden. Bisher ist eine Befassung mit der Begründung abgelehnt worden, dass dieser Wunsch nur von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern vorgetragen werden kann, nicht jedoch von der demokratisch gewählten BVV.
Erläuterung des Begriffs Unfallrate: Unfallrate = Unfallzahl / (Verkehrsstärke x Abschnittslänge x Betrachtungszeitraum x 365). Für die Verkehrsstärke ist der DTV – Wert [Kfz/24 Stunden] einzusetzen.
Der BVV ist bis zum 31.10.2017 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde mit Schreiben vom 01.02.2018 von diesem Beschluss unterrichtet. Das Bezirksamt bittet die beiliegende und sehr umfangreiche Stellungnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur Kenntnis zu nehmen.
Das Bezirksamt wird auf seiner Homepage noch einmal auf die rechtlichen Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger hinweisen, die von Grenzwertüberschreitungen betroffen sind.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Oliver Schruoffeneger BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
Anlage
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