Drucksache - 0517/5
Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf hat in ihrer Sitzung am 22.02.2018 beschlossen:
"Das Bezirksamt wird beauftragt, gemeinsam mit der Polizei darauf hinzuwirken Maßnahmen zu entwickeln, wie Lärm- und Verkehrsbelastungen sowie Ordnungswidrigkeiten von Baufahrzeugen und Anlieferungen vor 6.00 Uhr wirksam unterbunden werden können.
Der BVV ist bis zum 31.03.2018 zu berichten."
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Die Zuständigkeiten, rechtlichen Rahmenbedingungen und zu kontaktierenden Stellen in Bezug auf (baustellenbedingten) Lärm sind in Berlin klar geregelt.
Alle relevanten Informationen sind über die Internet-Seite der zuständigen Senatsverwaltung und über das Berliner Umweltportal aufzufinden: https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/laerm/laermschutz/index.shtml https://www.berlin.de/umwelt/themen/laerm/
Bevor die Umweltschutzbehörden eingeschaltet werden, sollte zunächst der verantwortliche Lärmverursacher gebeten werden, das vermeidbare Geräusch zu unterlassen oder das unvermeidbare Geräusch durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Kommt der Lärmverursacher dieser Bitte nicht nach, sollte zur Beseitigung einer noch andauernden erheblichen Störung das Ordnungsamt in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr bzw. die Polizei in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr über die Wache des zuständigen Abschnitts oder in Notfällen (z.B. bei gesundheitsgefährdendem Lärm) über den Notruf 110 alarmiert werden.
Wird eine Anzeige erstattet, sollten der Polizei weitere Tatzeugen benannt werden. Sofern die Polizei nicht eingeschaltet wird, kann eine schriftliche oder telefonische Beschwerde mit genauer Angabe des Lärmgeschehens, der/des Lärmverursacher(s), der Tatzeit und möglichst mit Benennung von Zeugen der jeweils zuständigen Verwaltungsbehörde übermittelt werden.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist unter anderem zuständig für Lärm durch den Betrieb von Baustellen, Baulagerplätzen und Baumaschinen und hat für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ein Beschwerdetelefon eingerichtet. Die Telefonnummer lautet:
030 / 9025 – 2253
Unter dieser Nummer werden regelmäßig in der Geschäftszeit montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr telefonische Beschwerden entgegengenommen.
Ferner gibt es ein Online-Beschwerdeformular für Baustellen: https://www.berlin.de/umwelt/themen/laerm/formular.80882.php
Um eine zügige und effiziente Bearbeitung sicherzustellen, sollte eine Beschwerde zumindest folgende Angaben enthalten: - Beschwerdeführer (Name, Vorname, Wohnanschrift und Telefonnummer) - Baustellenanschrift und Verursacher der Belästigung, soweit bekannt (Firmenname, Ansprechpartner, Telefonnummer) - Art der Belästigung (Welche Arbeiten werden durchgeführt? Welche Maschinen kommen zum Einsatz?) - Auswirkungen der Belästigung - Datum und Zeitpunkt der Belästigung (Seit wann werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt? An welchen Wochentagen und zu welchen Tageszeiten werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt?)
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Oliver Schruoffeneger Bezirksstadtrat
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