Drucksache - 0549/5
1.Mündliche AnfrageMartin Burth SPD-Fraktion Südzugang S-Bahnhof Westend Ich frage das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schruoffeneger.
2.Mündliche AnfrageGerald Mattern CDU-Fraktion Kleingartenkündigungen in der Treseburger Straße Ich frage das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schruoffeneger.
3.Mündliche Anfrage Alexander Kaas Elias Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gedenktafel Wilhelmsaue Ich frage das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStR Schmitt-Schmelz.
4.Mündliche Anfrage Maximilian Rexrodt FDP-Fraktion Westkreuzbrache Ich frage das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schruoffeneger.
5.Mündliche AnfrageMarion Boas AfD Fraktion Solidaritätsbekundung pro Israel Ich frage das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzBm Naumann.
6.Mündliche AnfrageNiklas Schenker Fraktion DIE LINKE Schutz vor Verdrängung von Gewerbe im Bezirk Ich frage das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzBm Naumann.
7.Mündliche AnfrageDr. Jürgen Murach SPD-Fraktion Carsharing-Plätze für Verzicht auf Privat Pkw Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
und
Das Carsharinggesetz ist seit dem 1. September 2017 vollständig in Kraft getreten. Leider ist eine Umsetzung auf Landesebene bisher noch nicht erfolgt, so dass entsprechende Maßnahmen auch noch nicht in die Praxis umgesetzt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
8.Mündliche AnfrageAlbrecht Förschler CDU-Fraktion GLOCKE MIT ZUKUNFT? Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat sich dafür eingesetzt, das derzeit nur im Rohbau fertig gestellte Schulgebäude in der Glockenturmstraße, zukünftig für eine allgemeinbildende Schule zu nutzen. Dieses Vorhaben wurde mit den beteiligten Senatsverwaltungen abgestimmt und von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in die entsprechenden Planungen für Schulneubauten aufgenommen. Für den Erwerb und die Fertigstellung des Gebäudes wurde ein Kostenrahmen von 25 Mio. Euro veranschlagt. Noch ist das Gebäude nicht im Besitz des Landes, so dass jede Detailplanung nicht mit der LHO in Übereinstimmung zu bringen ist.
Hinsichtlich der Bedarfsplanung ist – nach einer ersten Einschätzung aus schulfachlicher und baufachlicher Sicht – festzustellen, dass in dem Gebäude grundsätzlich eine dreizügige Grundschule einzurichten wäre unter Berücksichtigung der derzeitigen Musterraumprogramms.
Aktuell ist mitzuteilen, dass ich weder das Gebäude noch der Rohbau im Eigentum des Landes oder des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf befinden, so dass weitergehende Planung bisher nicht vorangetrieben werden konnten. Aus diesem Grund kann es auch noch keine Kommunikation mit Schulgremien geben.
Sollten die Eigentumsverhältnisse geklärt sein, werden in die weitere Planung selbstverständlich der Ausschuss für Schule sowie betroffene Schulgremien mit einbezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
9.Mündliche Anfrage Dr. Petra Vandrey Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Willkommensklassen Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Ich möchte gerne Ihre erste und zweite Frage im Namen des Bezirksamtes im Zusammenhang beantworten.
Hinsichtlich der Einrichtung der Willkommensklassen muss man sich nochmal die Situation der Jahre 2015 und insbesondere 2016 vor Augen halten. Denn diese sind untrennbar verbunden mit der Bedrohung hunderttausender Menschen von Krieg, Zerstörung und Vertreibung. Menschen die sich – ihre Heimat zurücklassend – aufgemacht haben um in Europa und in Deutschland Schutz zu suchen.
Wir alle wissen, dass dies unseren Staat und unsere Gesellschaft vor enorme Herausforderungen und auch innere Spannung gestellt hat. Und dennoch glaube ich – und das möchte der Beantwortung voranstellen – ist unsere Haltung zu helfen nicht nur im Sinne historischer und grundgesetzlicher Verantwortung richtig gewesen sondern sie wäre auch ohne ein Gebot der Mitmenschlichkeit.
Die Willkommensklassen sind ein Instrument dieser Herausforderung zu begegnen und verbunden mit dem Ziel, den Menschen Bildung, Integration und auch Perspektiven zu ermöglichen. In Charlottenburg-Wilmersdorf sind gegenwärtig 58 Willkommensklassen im Grundschul- und Oberschulbereich eingerichtet, in denen etwa 772 Willkommenskinder unterrichtet werden. An den Oberstufenzentren, die weniger von Bezirken betrachtet werden, sind es im Übrigen 26 Willkommensklassen mit in etwa 331 Schülerinnen und Schülern.
In dem Bereich des Wechsels in die Regelklassen sind im Sinne Ihrer Anfrage im Bereich der Grundschule 273 Schülerinnen und Schüler gewechselt und 159 im Bereich der Oberschulen.
Die Anzahl der Willkommensklassen und auch der unterrichteten Schülerinnen und Schüler sind natürlich von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig. Zum einen davon, dass nicht mehr in den Zahlenstärken der Jahre 2015 und 2016 geflüchtete Menschen hinzukommen. Die Menschen, die wiederum angekommen sind, verteilen sich natürlich in Berlin selbst unter den Bundesländern und EU-Staaten, weil z.B. Deutschland nur eine Zwischenstation zu Verwandten in anderen EU-Ländern war. Andere Faktoren sind natürlich freiwillige Rückkehrer oder eben auch Abschiebungen.
Ein Stückweit richtet sich daran natürlich auch die Einschätzung der Perspektive, auch wenn ich die Anfrage um den Hinweis ergänzen möchte, dass nicht die Bezirke letztendlich über das Instrument Willkommensklasse entscheiden. Meine persönliche Einschätzung ist das dieses Instrument mittelfristig bestehen bleiben aber rückläufig sein wird, solange es nicht zu einer erneuten Fluchtbewegung in Größenordnung nach Europa kommt. Zum anderen richten sich die Willkommensklassen nicht nur an geflüchtete Menschen, sondern an alle Schülerinnen und Schüler. die die deutsche Sprache nicht beherrschen.
Abschließend glaube ich, muss es eine auch wissenschaftlich begleitete Aufarbeitung geben, ob die Willkommensklassen auch aus pädagogischen Aspekten und mit Blick auf die Erreichung der Bildungsziele wirklich das geeignete Instrument sind. Beziehungsweise muss es darum gehen fundiert zu analysieren, was personell und organisatorisch dann verändert werden muss.
Sprache und Bildung ist das Fundament der Integration und daher ist ein kritischer Blick hier wichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
10.Mündliche AnfrageNiklas Schenker Fraktion DIE LINKE Mieter*innenberatung für Transfer- leistungsbeziehende Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:
1. Wie viele Möglichkeiten der (kostenfreien) offenen Mieter*innenberatung, inklusive Rechtsberatung in mietrechtlichen Streitfragen, besitzen die Transferleistungsbeziehende nach SGB II und XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz (sofern außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen wohnend) im Bezirk?
Folgende kostenfreie Beratungen stehen zur Verfügung:
Mieterberatung
Berliner Mieterverein e.V., Tel. 030 22626 0 Mitglieder von Mieterorganisationen und Mietrechtsschutzversicherte werden gebeten, von diesem Beratungsangebot keinen Gebrauch zu machen.
Fr 17.00 -19.00 Uhr, Rechtsanwalt Nowka, Beratung nur nach telefonischer Anmeldung ab 8.00 Uhr des jeweiligen Sprechtages unter Tel. (030) 9029-18752. Es werden maximal 10 Anmeldungen entgegengenommen.
Do 16.00 – 18.00 Uhr, Frau Varduhn, Anmeldung ist erforderlich am Beratungstag ab 12.00 Uhr unter Tel. (030) 9029-16229. Es werden höchstens 6 Wartenummern vergeben.
Berliner Mieterverein Mieterberatung in Charlottenburg-Wilmersdorf
Voraussetzung für eine Beratung ist die Mitgliedschaft im Mieterverein. Der Beitrag für Transferleistungsbeziehende beträgt derzeit 4,50 € pro Monat.
Berliner Mieterverein, Spichernstraße 1, 10777 Berlin Mieterberatung ohne Terminvereinbarung: Mo 17-19 Uhr Di 17-19 Uhr Mi 17-19 Uhr Do 17-19 Uhr Fr 15-17 Uhr Sa 9-13 Uhr sowie zusätzlich nach Terminvereinbarung Telefon: 030-226 260, Fax: 030-226 26-161
Berliner Mieterverein, Wilmersdorfer Straße 50/51, 10627 Berlin Mieterberatung ohne Terminvereinbarung: Mo 10-12 + 17-19 Uhr Di 17-19 Uhr Mi 10-12 + 17-19 Uhr Do 17-19 Uhr Fr 15-17 Uhr sowie zusätzlich nach Terminvereinbarung unter Telefon 030-226 260 Postalischer, telefonischer und elektronischer Kontakt über die Geschäftstelle Berliner Mieterverein, Spichernstraße 1, 10777 Berlin Telefon: 030-226 260, Fax: 030-226 26-161
Darüber hinaus wird den Betroffenen bei Bedarf empfohlen bei Gericht einen Beratungsschein zu beantragen, um sich damit eigenständig einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu suchen.
2. Wie unterstützt das Bezirksamt und bezirkliche Stellen insbesondere diese Personengruppe bei der Lösung mietrechtlicher Streitfragen, z. B. durch direkte Hilfen, Rechtsberatungen oder Vermittlung mit Mieter*innenrechtsorganisationen?
Das Bezirksamt unterstützt die betroffenen Personengruppen durch seine sozialen Dienste in den Abteilungen Jugend, Gesundheit und Soziales. Insbesondere die Arbeitsgruppe Sozialdienst für Erwerbsfähige und Soziale Wohnhilfe bietet im Rahmen ihrer Aufgabenbereiche Beratung und Unterstützung für Menschen mit Mietschulden an. Hierbei erfolgt eine Prüfung, ob diese übernommen werden können, ggf. Rücksprachen mit dem Vermieter sowie die Einleitung der Zahlungen um die Wohnungen zu erhalten. Bei Bedarf wird an die o. g. Beratungsstellen vermittelt.
Mit freundlichen Grüßen Carsten Engelmann
11.Mündliche AnfrageMartin Burth SPD-Fraktion Masterplan für das Umfeld am Autobahndreieck Funkturm Ich frage das Bezirksamt:
Welche Masterplanungen gibt es bisher beim Bezirksamt um zeitgleich mit dem Neubau des Autobahndreiecks Funkturm durch das Land auch das Umfeld neu zu gestalten?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Welche Masterplanungen gibt es bisher beim Bezirksamt um zeitgleich mit dem Neubau des Autobahndreiecks Funkturm durch das Land auch das Umfeld neu zu gestalten?
Das Bezirksamt hat in Umsetzung des Beschlusses 0176/5 "Dreieck Charlottenburg" die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz um Stellungnahme gebeten. Diese liegt seit Anfang Dezember vor und wird noch in die VzK einfließen. Kernsatz ist: "Die Anregungen Ihres Bezirksamtes werden zur Berücksichtigung im weiteren Planungsprozess an die DEGES weitergegeben."
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
12.Mündliche AnfrageSusanne Klose CDU-Fraktion Gewaltprävention in Charlottenburg – Wilmersdorf Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1. und 2.: für die Inanspruchnahme der Mittel wurde in Kooperation der Stabsstelle Bildung für nachhaltige Entwicklung, Jugendamt und regionale Schulaufsicht eine Konzeptskizze unter dem Titel: „Kinderrechte und sichere Orte – interdisziplinäres Empowerment von Grundschüler/innen (auch Willkommensklassen) in Charlottenburg-Wilmersdorf“ erarbeitet.
Als Grundlage des Konzeptes wurde das Bezirksprofil Charlottenburg-Wilmersdorf der Arbeitsstelle Jugendgewaltprävention herangezogen. In diesem wird zusammengefasst, dass im Bezirk keine besonderen Probleme in den Bereichen der Roheitsdelikte an Schulen und nur geringe Auffälligkeiten in den allgemeinen Kriminalitäts- und Gewaltdelikten vorliegen. Deutlich werden aber erhebliche Auffälligkeiten in den Bereichen Misshandlung von Schutzbefohlenen (4 von 8 Bezirksregionen über dem Durchschnitt) und Häusliche Gewalt (5 von 8 Bezirksregionen über dem Durchschnitt).
Anhand dieser Ergebnisse wurde der Fokus auf die Stärkung der Kenntnisse der Kinder über ihre Rechte und Möglichkeiten gelegt. Es sollen zudem bessere Kenntnisse über die Situation der Kinder sowie Hintergründe eventueller Verletzungen von Kinderrechten vermittelt werden. Zudem wird das Thema Angst behandelt und in diesem Zusammenhang erörtert, welche städtebauliche Maßnahmen im Kiez der Kinder dazu beitragen können, als Kind frei und ohne Angst zu leben. Projektziel ist es daher auch, dass die Kinder lernen Bedürfnisse zu erkennen, zu artikulieren und Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Das besondere Potential des Projekts ist der ämterübergreifende Ansatz.
Schwerpunkte sind:
1 – Kinderrechte und Situation von Kindern global 2 – Kinderrechte und Situation in Deutschland 3– Empowerment - Angsträume erkennen – Ideenbrainstorming für Umgestal- tungsprojekte im Kiez
Die Zielgruppe für das Projekt sind Grundschulkinder zwischen 6 und 12 Jahren aus Schulen sogenannter Problembezirke Charlottenburg/Wilmersdorf, Kinder der Willkommensklassen zwischen 6 - 12 Jahren aus dem gesamten Bezirk.
Es wurden mehrere Workshops in Klassen durchgeführt. Darüber hinaus wird derzeit mit Jugendlichen eine Graffiti-Aktion zum Thema Kinderrechte umgesetzt. Zum Jahresende wurden kleine Taschenkalender zum Thema Kinderrechte erstellt.
Die bereits vorhandenen Ansätze sollen im Jahr 2018 fortgeführt und das Konzept weiter verdichtet werden.
In der Zusammenfassung würde ich feststellen, dass wir uns in der Frage der Gewaltprävention in Charlottenburg-Wilmersdorf auf einem guten Weg befinden. Klar ist aber auch, dass dieser natürlich noch weiter intensiviert werden muss und auch in regelmäßigen Abständen immer wieder auf die Zeitgemäßheit zu überprüfen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
13.Mündliche Anfrage Alexander Kaas Elias Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Freihalten von Fahrradstreifen und -wegen Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
Sofern im Veranstaltungsbereich Radwege vorhanden sind bzw. diese tangiert werden, wird der Veranstalter im Genehmigungsbescheid durch eine entsprechende Auflage darauf hingewiesen, dass der/die Radweg/e freizuhalten sind
Sollte durch den Außendienst des Ordnungsamtes bzw. durch die Polizei ein Auflagenverstoß vor Ort festgestellt werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann dementsprechend geahndet werden.
Sofern sich die Anfrage auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz und dessen Tannendekoration beziehen sollte, ist der Veranstalter aufgrund eingegangener Beschwerden durch das Ordnungsamt veranlasst worden, die entsprechenden Mängel zu beheben.
Die Bearbeitung von Verkehrsunfällen obliegt ausschließlich und vollumfänglich den Dienstkräften der Polizei, so dass hier entsprechende Aussagen bzw. eine Bewertung nur durch die Polizei Berlin zu treffen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
14.Mündliche AnfrageNiklas Schenker Fraktion DIE LINKE Neuregelung AV-Wohnen und seine Auswirkungen Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Der Senat von Berlin hat beschlossen, die Mietzuschüsse für einkommensschwache Haushalte nach der Ausführungsvorschrift für die Übernahme von Wohnkosten (AV-Wohnen) zu erhöhen.
1. Wie viele Personen werden im Bezirk zukünftig durch die Neuregelunge der AV-Wohnen schätzungsweise bessergestellt?
Die AV Wohnen gilt für alle Menschen in Charlottenburg-Wilmersdorf, die aufgrund von fehlenden eigenen Einkommens auf Grundsicherungsleistungen des Jobcenters oder des Sozialamtes angewiesen sind. Dabei werden Mietzuschüsse nicht als separate Leistung abgerechnet, sondern im Rahmen des Leistungsbescheides festgelegt, den das Jobcenter oder das Amt für Soziales erlässt. Entsprechend gibt es auch keine spezielle statistische Erhebung für Zahlungen nach der AV Wohnen.
Damit ist auch keine Prognose möglich, welche Anzahl von Personen durch die Änderung der Sätze für Mietkosten, die durch das Jobcenter und das Amt für Soziales als angemessen anerkannt werden, zusätzlich in den Leistungsbezug kommen können.
Die Anhebung der Sätze wird vor allem dazu führen, dass aktuelle Leistungsempfänger bei Mieterhöhungen in ihrer Wohnung verbleiben können und nicht zum Umzug aufgefordert werden.
2. Wie viele Personen im Bezirk erhielten jeweils in den Jahren 2015 und 2016 Mietzuschüsse nach der AV-Wohnen (bitte einzeln nach Jahren auflisten)?
Im Bereich des SGB II publiziert das Jobcenter Statistiken zu den anerkannten Wohnkosten. Damit sind im Land Berlin die Regelungen der AV Wohnen gemeint. Diese Statistik zählt die Anzahl von Bedarfsgemeinschaften. Deshalb ist eine direkte Aussage zu den Personen nicht möglich. Diese Zahl liegt darüber.
Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, die im Jobcenter Leistungen laufende Leistungen für Unterkunftskosten erhielten, betrug zu Ende 2015 insgesamt 18.989 und zu Ende 2016 insgesamt 18.818. (Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarkt in Zahlen - Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II Wohn- und Kostensituation Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf)
Für die Leistungen nach dem SGB XII, die im Amt für Soziales ausgezahlt werden, sind insbesondere Menschen betroffen, die Leistungen auf Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt und Leistungen nach dem Asylbewerberleitungsgesetz beziehen.
Dies waren zu Ende 2015 insgesamt 9.994 Personen und Ende 2016 insgesamt 10.015 Personen (Datenquelle: SenGesSoz Berlin / Berechnung: SenGesSoz - I A -)
Mit freundlichen Grüßen Carsten Engelmann
15.Mündliche AnfrageSimon Hertel CDU-Fraktion Wartehaus Hubertusallee/Herthastraße Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Dem Bezirksamt liegt ein entsprechender Antrag der BVG vor.
Die Wartehalle kann an der im Antrag der BVG vorgesehenen Position nicht errichtet werden kann, da die verbleibende Gehwegbreite weniger als zwei Meter betragen würde. Es ist daher vorgesehen, gemeinsam mit der BVG, der Polizei und dem Bezirksamt Anfang des kommenden Jahres einen Ortstermin zu vereinbaren, um mögliche Alternativstandorte in unmittelbarer Nähe zu der Haltestelle zu prüfen. Sofern die Prüfung des Standortes entsprechende Möglichkeiten eröffnen würde, ist die tatsächliche Aufstellung der Wartehalle in Abhängigkeit von Witterung, der Bearbeitungszeit für den zu legenden Stromanschluss und der Verfügbarkeit des Wartehallenmodells im Frühjahr 2018 zu erwarten. Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
16.Mündliche Anfrage Alexander Kaas Elias Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zugang zu den Kleingartenkolonien „Im Grund“ und „Im Grund 2“ Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
und
Die Kolonien sind jeweils vom Fürstenbrunner Weg aus zu erreichen. Bei der Frage geht es offensichtlich um den Wegfall der direkten Verbindung beider Kolonien untereinander. Das Bezirksamt wird prüfen, ob ein Neubau einer entsprechenden neuen Verbindung im Rahmen der bezirklichen Investitionsplanung realisierbar werden kann oder aus Landesprogrammen, beispielsweise dem Fahrradinfrastrukturprogramm.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
17.Mündliche AnfrageNiklas Schenker Fraktion DIE LINKE Wohngeld in Charlottenburg-Wilmersdorf Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
Mit Stand vom 12. Dezember 2017 erhalten 1521 Haushalte Wohngeld, davon 19 Eigentümer.
2014 = 2.287.525 € , durchschn. 125 € mtl
2015 = 2.062.896 € durchschn. 140 € mtl
2016 = 3.038.531 € durchschn. 150 € mtl
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
18.Mündliche Anfrage Dr. Petra Vandrey Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Unterhaltsvorschuss Ich frage das Bezirksamt:
Wie schnell werden in CW derzeit Unterhaltsvorschüsse nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ausgezahlt?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Wie schnell werden in CW derzeit Unterhaltsvorschüsse nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ausgezahlt?
Gegenwärtig kann keine durchschnittliche Bearbeitungs- bzw. Auszahlzeit benannt werden.
Hintergrund sind die aktuellen gesetzlichen Änderungen, die zu einer Verdopplung der Fallzahlen geführt haben. Aktuell liegen dem Verwaltungsbereich des Unterhaltsvorschusses 1700 Neuanträge vor. Die Ermittlung der durchschnittlichen Bearbeitungszeit kann daher erst nach Übergang in einen Regelbetrieb ermittelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
19.Mündliche AnfrageNiklas Schenker Fraktion DIE LINKE Viel Eigentum und wenig Mietwohnungen bei den Fertigstellungen im Jahr 2014, 2015 und 2016 – woran liegt das? Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. und 2. Ob Bauherren Eigentums- oder Mietwohnungen bauen, kann ihnen rechtlich grundsätzlich nicht vorgeschrieben werden. Daher greifen dazu Marktmechanismen, gängig als Angebot und Nachfrage bezeichnet. Weniger positiv ist dabei das Fehlen bezahlbaren Wohnraums, gerade in den innerstädtischen Quartieren. Dazu ist jedoch hauptsächlich die Landesebene gefragt, auf der das Thema ja auch gerade offensiv angegangen wird. Inzwischen werden jetzt endlich auch wieder günstige Mietwohnungen im Bezirk geplant. Zurzeit befinden sich ca. 660 Wohnungen in sieben Projekten in der Planung, die für einen Einstiegsmietpreis von 6,50 Euro pro Quadratmeter angeboten werden sollen (sozialer Wohnungsbau). Insgesamt werden in diesen Projekten 2915 Wohnungen geplant.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
20.Mündliche AnfrageNiklas Schenker Fraktion DIE LINKE Was nutzt „bauen, bauen, bauen“ und wem? Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Frage:
Die hohe Bautätigkeit bedingt einen entsprechenden Anstieg der bau- und planungasrechtlichen Verfahren im Bezirk. Dabei obliegt es aber der Verwaltung nicht, Bauprojekte hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Eigentums- und Mietenmarkt zu beurteilen. Grundsätzlich ist die Schaffung bezahlbaren Wohnraums voran zu treiben, das Bezirksamt setzt sich dafür in den Verfahren, die dafür Raum bieten, auch entsprechend ein. Zu den Realisierungsdaten im Wohnungsbau der letzen Jahre hat das Bezirksamt zuletzt mit einer Presseerklärung vom 20.03.2018 öffentlich Stellung bezogen. Der Text ist im Folgenden noch einmal wiedergegeben:
Nachdem der Mietwohnungsbau in Charlottenburg-Wilmersdorf in den letzten Jahren faktisch zum Erliegen gekommen war (2014: 84 Wohnungen, 2015: 4 Wohnungen und 2016: 300 Wohnungen zu großen Teilen im Hochpreissegment), werden jetzt endlich auch wieder günstige Mietwohnungen im Bezirk geplant. Zurzeit befinden sich ca. 660 Wohnungen in sieben Projekten in der Planung, die für einen Einstiegsmietpreis von 6,50 Euro pro Quadratmeter angeboten werden sollen (sozialer Wohnungsbau). Insgesamt werden in diesen Projekten 2915 Wohnungen geplant. Stadtentwicklungsstadtrat Oliver Schruoffeneger: "In Charlottenburg-Wilmersdorf wirkt das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung. Damit ist ein erster Schritt zu einer Stabilisierung des Wohnungsmarktes im Bezirk möglich. Nun brauchen wir weitere Instrumente. Es muss möglich werden, auch außerhalb von Bebauungsplanverfahren Wohnungsanteile festzulegen, wenn der Bauherr eine rein gewerbliche Nutzung anstrebt, obwohl auch Wohnnutzungen planungsrechtlich möglich wären. Und wir müssen eine Möglichkeit bekommen, den Abriss von gut funktionierenden älteren Wohngebäuden zugunsten einer wesentlich teureren Neubebauung zu verhindern, wenn dies wirtschaftlich dem Eigentümer zugemutet werden kann. Beim Neubau ist ein erster Schritt gemacht, aber das alleine wird nicht ausreichen, die soziale Mischung in der Innenstadt dauerhaft zu sichern."
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
21.Mündliche AnfrageSebastian Dieke Fraktion DIE LINKE Straßenbaumaßnahmen in der Soorstraße Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
und
Es handelt sich um Arbeiten der Berliner Wasserbetriebe am Mischwasser- und Regenkanalnetz, die bis in das 1. Quartal 2018 hinein andauern sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
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