Drucksache - 0221/5
Die BVV beschließt:
Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass polizeidienstunfähige Vollzugsbeamte (§ 105 des Landesbeamtengesetzes Berlin), sofern sie noch für den allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst dienstfähig sind, entsprechend umgeschult und danach in die Bezirke versetzt werden. Der BVV ist bis zum 30.06.2017 zu berichten
Annegret Hansen Bezirkverordnetenvorsteherin
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